Durchsuchung von 120 Haushalten
Mit über 400 Beamten wurden am Dienstag 120 Wohnungen durchsucht und CDs sowie Festplatten und Computer beschlagnahmt. Der Grund dafür ist eine Anzeige der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gegen Betreiber und Benutzer der Filesharing-Seite boerse.bz. Die Beamten waren dabei Bundesweit im Einsatz und war der zweite Einsatz dieser Art. Erst kürzlich wurden Hausdurchsuchungen gegen die Streaming-Seite kinox.to durchgeführt und ein internationaler Haftbefehl gegen zwei mutmaßliche Betreiber dieser Seite erlassen.
Bei der Durchsuchungswelle vor einigen Tagen traf es neben kinox.to auch einige weitere Webseiten und Filehostern, die vermutlich im Zusammenhang miteinander gestanden haben. Boerse.bz ist eine Tauschbörse für Urheberrechtlich geschütztes Material wie eBooks, Spiele, Software aber auch Filme und Musik. Mit rund 2,7 Millionen registrierten Benutzern, wovon ein Großteil deutscher Herkunft sind, ist boerse.bz einer der größten bekannten Filesharing-Foren.
Die Durchsuchungen richteten sich hauptsächlich gegen Nutzer, die illegale Links zu Downloads angeboten, und daraus auf unterschiedlicher Weise Profit daraus gezogen haben. Dass nun auch einige Nutzer von boerse.bz mit Abmahnungen sowie Strafanzeige rechnen müssen, ist nicht ausgeschlossen. Jedoch ist noch offen, ob die GVU wirklich einen solchen Aufwand betreiben wird, da diese sich in der Vergangenheit eher auf die großen Filesharer konzentriert haben. Bei 2,7 Millionen Nutzern dürfte der Aufwand wohl zu groß sein.
Hilfe bei Ermittlungen durch die GVU
Auch in anderen Foren wie "MyGully" geht die Angst vor der Strafverfolgung um. Immer häufiger diskutieren besorgte Nutzer darüber, ob und wie man seinen Account auf der betreffenden Seite löschen kann. Wie bei boerse.bz ist das Löschen von Nutzeraccounts allerdings nicht möglich, erläuterte auch ein Moderator von "MyGully" ende Oktober. Ähnlich muss es wohl auch in anderen Foren zugehen. Eine weitere Webseite namens leecher.to ist am Tag nach den Durchsuchungen direkt vom Netz gegangen. Allerdings sind die vergangenen Durchsuchungen kein Grund zu Panik, da im speziellen die Hintermänner solcher Webseiten im Visier der Ermittler stehen.
Zwar kann auch das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Materialien verfolgt werden, jedoch fällt die Strafe verhältnismäßig gering aus, wenn die Daten nicht weiterverbreitet wurden. Berechnet werden in der Regel die entgangene Einnahme plus Anwaltskosten oder Mahngebühren. Unterstützt wurden die Behörden von privaten Ermittlern der GVU. Diese haben sich angesehen, unter welchem Nicknamen wie viele Dateien hochgeladen und angeboten wurden, und wie oft diese daraufhin heruntergeladen wurden. So wurde aus den Profilen auf boerse.bz sozusagen ein Archiv für strafbare Handlungen. Wenn ein Uploader für das Herunterladen von Daten möglicherweise eine Provision erhielt, ist dies als gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung zu werten. Hohe Geld- und Haftstrafen drohen.
Wie genau die Ermittler jedoch an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind, ist bisher noch unklar. Vermutlich liegt die Quelle bei einem der Betreiber der Webseite, mit dem es eine Vereinbarung gegeben haben könnte. Wie genau jedoch die Ermittlungen abgelaufen sind, wird man spätestens in den Gerichtsverhandlungen bekannt werden.
Mögliche Folgen für die Nutzer
Streaming-Portale
Fraglich ist weiterhin, ob auch weitere Nutzer von kinox.to, boerse.bz oder weiteren Filesharing-Seiten mit Abmahnungen oder Ermittlungen rechnen müssen. Im Fall von kinox.to handelt es sich ausschließlich um ein Streaming-Portal für Filme. Dabei werden keine Kopie des Films auf der Festplatte gespeichert, diese liegen nur kurzfristig im Zwischenspeicher. Rechtlich gibt es bei der Frage, ob sich auch die Nutzer von Streaming-Plattformen strafbar machen können aber weiterhin keine klare Antwort.
Tauschbörsen und Filesharing
Anders verhält es sich bei Tauschbörsen oder Filesharing-Plattformen. Hier werden Dateien zum Download angeboten, die auf der Festplatte abgelegt werden. Das kann eine Straftat darstellen und zu Abmahnung bis hin zur Strafanzeige führen. Allerdings muss man beachten, dass die IP-Adressen in Deutschland meist nur 7 Tage lang gespeichert werden. Allein die Registrierung bei den Filesharing-Webseiten reicht nicht aus für einen Verdacht auf den illegalen Download – Es muss ein Beweis vorhanden sein, dass ein Download tatsächlich getätigt wurde.
Problematisch könnte es allerdings für Nutzer werden, die Links zu Downloads angeboten haben und dafür Themen in den Foren erstellt haben.
Fazit:
Der Vorstoß der GVU gegen eine Vielzahl bekannter Filesharing- und Streaming-Webseiten schockt viele Nutzer und verursacht Panik. Es ist allerdings verfrüht zu sagen, dass Nutzer sich Gedanken machen sollten, ob sie möglicherweise auch betroffen sein könnten, da die GVU das Problem in der Regel bei den Wurzeln packt. Abgesehen davon wäre der Verwaltungsaufwand für eine so riesige Abmahnwelle enorm und es kann bezweifelt werden, das tatsächlich so vorgegangen wird.
Sollte man sich dennoch unsicher sein, ob beispielsweise jemand im Haushalt etwas heruntergeladen haben könnte, sollte man eine Beratung mit einem Anwalt in Erwägung ziehen, um mögliche Folgen abschätzen zu können. Auch bei Nutzung von illegalen Streaming-Diensten kann man sich unter Umständen Strafbar machen und sollte trotz Grauzone nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
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