Verbraucherschutz: EU-Sammelklagen bald erlaubt?

(2 Bewertungen, 3.00 von 5)

Worum geht's?

Wenn sich mehrere Verbraucher gegen einen großen Konzern rechtlich wehren wollen, hat jeder einzelne von ihnen nur eine geringe Chance. Denn: Großunternehmen verfügen über Ressourcen, die dem Verbraucher fehlen. Das Europaparlament und die 27 EU-Staaten haben daher jetzt beschlossen: Verbraucher sollen sich europaweit für eine Sammelklage zusammenschließen können. Wie sollen Verbraucher davon profitieren? Und wer soll sie vor Gericht vertreten können?

So sollen Verbraucher von Sammelklagen profitieren

Für Verbraucher soll es einfacher werden, ihre Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Minderung oder Ersatzlieferung geltend zu machen. Dafür sollen sie in allen 27 EU-Staaten bei Fragen zum allgemeinen Verbraucherschutz, Datenschutz, zu Finanzdienstleistungen, Energie, Umwelt und Gesundheit sowie zu Flug- und Zuggastrechten eine Sammelklage nutzen können. Auf diese Weise will die EU ein Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und juristischer Sicherheit für Unternehmen schaffen.

Ein Verbraucherverband pro Land mit Klagerecht

Qualifizierte Verbraucherverbände sollen die Geschädigten vertreten. Dabei soll in jedem EU-Land mindestens eine Organisation dazu berechtigt sein. Für grenzüberschreitende Klagen müssen diese bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen sie sich bereits ein Jahr lang für Verbraucherrechte eingesetzt haben. Und: Sie müssen unabhängig und gemeinnützig sein. Die Bedingungen für nationale Verfahren können davon abweichen.

Damit Organisationen die neuen Regeln nicht missbrauchen und Unternehmen geschützt sind, muss der Verlierer des Prozesses die Kosten tragen. Zudem können Behörden und Gerichte früh entscheiden, einen unbegründeten Fall fallenzulassen.

Diese Klagemöglichkeiten haben Verbraucher in Deutschland bisher

In Deutschland können Verbraucher seit November 2018 eine Musterfeststellungsklage nutzen, um sich mit anderen Klägern gegen ein Unternehmen zusammenzuschließen. Erhalten Verbraucher Recht, müssen sie ihre Schadensersatzansprüche jedoch noch individuell vor Gericht geltend machen. Die neuen Regeln sollen es ihnen direkt ermöglichen, Schadensersatz EU-weit mit einer Sammelklage zu erstreiten.

Fazit

Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen jetzt nur noch formell abstimmen. Die Länder haben dann 2 Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details