Online-Durchsuchungen - Was sagen die Parteien?

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Worum geht's?

Die CDU/CSU begrüßt die Pläne des Bundesinnenministers Schäuble, Online-Durchsuchungen möglichst schnell möglich zu machen. Der Chef der Unions-Fraktion im Bundestag Volker Kauder sieht die heimlichen Online-Durchsuchungen lediglich als möglichen Einzelfall und nicht als Regelfall. Mit dieser Argumentation versuchte auch schon der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Zierke die  bestehenden Befürchtungen zu beschwichtigen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Norbert Röttgen drängt ebenfalls auf eine schnelle Einführung von Online-Durchsuchungen. Dabei müssten alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Doch fehlt nach der Entscheidung des BGH ja gerade eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage.

Die SPD zeigt sich in dieser Frage uneinheitlich, es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Sozialdemokraten den heimlichen Online-Durchsuchungen bzw. der schnellen Suche nach einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage ebenfalls zustimmen werden. Mehrere SPD-Innenpolitiker haben jedoch bereits öffentlich den grundsätzlichen Einsatz gefordert. Allerdings wolle man, so eine aktuelle Stellungnahme, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchungen in NRW durch das dortige Landesamt für Verfassungsschutz warten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen werde. Auch der SPD-Parteichef will die Maßnahmen, setzt dafür allerdings Bedingungen. Gegenüber dem Nachrichtensender n-tv sagte er: "Die SPD wird `ja` dazu sagen, wenn die Union sich dazu bequemt, die rechtsstaatlichen Voraussetzungen, wie sie für jede Hausdurchsuchung und jede Telefon-Abhöraktion vorgeschrieben sind, auch zu akzeptieren".

Die Parteien der Opposition Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und die FDP lehnen die heimlichen Online-Durchsuchungen mit verschiedenen Argumenten ab. Der Datenschutzbeauftragte der Fraktion DIE LINKE Jan Korte erklärte in einer Pressemitteilung vom 29.08.2007: "DIE LINKE fordert einen sofortigen Stopp der Pläne zur Online-Durchsuchung. Sie ist nutzlos für die Kriminalitätsbekämpfung, gefährdet die IT-Sicherheit und ist ein unverhältnismäßiger Angriff auf die Grundrechte".

Die Bundesvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen Claudia Roth sieht in den geplanten Online-Durchsuchungen einen inakzeptablen Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger". Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte dazu in einem Interview mit der Westfalenpost: "Ein ganz klares Nein! Ich wehre mich dagegen, jetzt die Online-Durchsuchung zum Erfolgs-Patentrezept zu machen. Terrorismus-Experten sagen genau etwas anderes. Wenn man nicht in der Szene ist, wenn man nicht Fachleute, verdeckte Ermittler hat, wird man auch mit der Online-Durchsuchung nicht Terroranschläge verhindern können."

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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