Datenschutzerklärung kopieren

Datenschutzerklärung per Copy & Paste: Risiko statt schneller Lösung

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Datenschutzerklärungen können im Einzelfall als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt sein.
  • Kopieren Sie fremde Rechtstexte oder stückeln diese aus verschiedenen Erklärungen zusammen, drohen wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Konsequenzen.
  • Auch eine falsche oder ungenaue Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden.

Worum geht's?

Heutzutage muss vieles schnell gehen, denn Zeit ist Geld. Geht es zu schnell, kann es jedoch auch ungeahnt teuer werden. Kopieren Sie Ihre Datenschutzerklärung von fremden Websites, drohen nicht nur urheberrechtliche Konsequenzen. Welche Risiken die Übernahme fremder Rechtstexte mit sich bringt und wie Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen, erklären wir in diesem Beitrag.

 

1. Was ist eine Datenschutzerklärung und wofür brauche ich sie?

Website-Betreiber, Unternehmen und Online-Shops kommen ums Thema Datenschutz nicht drum herum. Spätestens seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Datenschutzerklärung eines der Top-Themen. Denn die Datenschutzbestimmungen sehen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Name, Anschrift oder IP-Adresse) Informationen über die Datenverarbeitung für den Nutzer vor. Kurz und knapp: Diese Informationen müssen in einer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt werden.

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LESE-TIPP

Mehr Informationen und Wissenswertes zum Thema personenbezogene Daten finden Sie in unserem Artikel “Mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform umgehen”.

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Je nach Verarbeitung der Daten und verwendeten Tools gestaltet sich die Datenschutzerklärung unterschiedlich. Beschließen Sie Google Analytics nicht auf Ihrer Website zu nutzen, muss Ihre Datenschutzerklärung keinen Hinweis auf diesen Dienst enthalten.

Führen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung Dienste wie Google Analytics oder ein Instagram Plug-in auf, ohne dass Sie diese tatsächlich nutzen, ist Ihre Datenschutzerklärung ungenau und damit fehlerhaft. Im schlimmsten Fall drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Sind Sie mit Ihrem Unternehmen auf Social Media aktiv, müssen Sie ebenfalls eine Datenschutzerklärung bereithalten. Aber aufgepasst: Da sich die Verarbeitung und Erhebung von personenbezogenen Daten auf Social Media von den Vorgängen auf Ihrer Website unterscheidet, brauchen Sie eine andere Datenschutzerklärung.

Bedeutet: Die Datenschutzerklärung Ihrer Website gilt nur für Ihre Website. Sind Sie auf Social Media aktiv, müssen Sie eine weitere spezielle Datenschutzerklärung für Ihren Social Media-Auftritt erstellen. Und auch hier gilt: die Datenverarbeitungen auf Instagram, Facebook und TikTok unterscheiden sich.

Mehr Informationen zum Thema Datenschutz auf Social Media und wie Sie eine Datenschutzerklärung korrekt bei Instagram, Facebook, LinkedIn & Co. einbinden, lesen Sie in unseren Beiträgen “So nutzen Sie Social Media Netzwerke rechtssicher im Jahr 2024” und “Anleitung: So fügen Sie Impressum und Datenschutzerklärung bei sozialen Netzwerken ein”.

Sie haben bereits eine rechtssichere Datenschutzerklärung auf Ihrer Website eingebunden und sind nun auf der Suche nach einer Lösung für Ihre Onlinepräsenzen auf Social Media?

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2. Darf ich meine Datenschutzerklärung von anderen Websites übernehmen?

Nein. Denn: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Sie nicht, irgendeine Datenschutzerklärung für Ihre Nutzer bereitzustellen, sondern eine, die über die Datenverarbeitungen auf Ihrer Webseite aufklärt.

Welche Risiken drohen?

Stellen Sie sich vor: Sie sind gerade dabei, die Webseite für Ihr Unternehmen zu gestalten und stoßen beim Surfen auf zahlreiche Muster. Diese müssen zunächst einmal mit Ihren Daten ausgefüllt und passende Inhalte ausgewählt werden. Sie fragen sich nun, ob Sie nicht einfach die Datenschutzerklärung eines anderen Online-Shops übernehmen können, da dieser in einem ähnlichen Bereich tätig ist und professionell ausschaut. Alternativ überlegen Sie Ihre Datenschutzerklärung aus mehreren Datenschutzerklärungen anderer Unternehmen oder Online-Shops zusammenzusetzen - denn das wird schon keiner merken.

Aber Vorsicht: Hier drohen unangenehme Konsequenzen. Denn: Auch eine Datenschutzerklärung kann urheberrechtlich geschützt sein. So hat das OLG München mit Beschluss vom 03.03.2023 ( 6 W 1491/22) entschieden, dass Datenschutzerklärungen als Schriftwerke zu den urheberrechtlich geschützten Werken zählen können, auch wenn sie einem Gebrauchszweck dienen.

Das OLG führt aus, dass es sich an der Rechtsprechung des BGH orientiere, wonach ein niederschwelliger Prüfungsmaßstab angelegt werde, sodass auch die „kleine Münze” stets geschützt sei. Doch was bedeutet dies konkret? Als „kleine Münze” werden solche Werke bezeichnet, bei denen die persönliche geistige Schöpfungsleistung sehr gering ist.

Nutzen Sie also fremde Datenschutzerklärungen für Ihre eigene Website, können urheberrechtliche Konsequenzen drohen. Werden Sie abgemahnt, drohen Schadensersatzforderungen, die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Kosten für die Anwälte der Gegenseite.

Aber nicht nur das Urheberrecht spielt beim Klau von Rechtstexten eine Rolle. Da Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Nutzer über die Datenverarbeitungen auf Ihrer Website oder in Ihrem Online Shop zu informieren, drohen auch Konsequenzen, wenn Sie Ihre Pflicht nicht korrekt umsetzen. Passen die in Ihrer Datenschutzerklärung aufgeführten Verarbeitungsvorgänge also gar nicht zu denen auf Ihrer Website oder in Ihrem Online Shop, haften Sie als Verantwortlicher.

Vorsicht: Es drohen Bußgelder von Datenschutzbehörden sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden.

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LESEEMPFEHLUNG

Weitere Informationen zum Thema DSGVO-Abmahnungen lesen Sie in unserem Beitrag “Wie Sie im Falle einer DSGVO-Abmahnung vorgehen sollten.”

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Nicht zu vergessen sind die Folgen medialer Aufmerksamkeit im Falle eines Bußgeldes durch Datenschutzbehörden. Es drohen Imageschäden und der Vertrauensverlust seitens Ihrer Kundschaft.

3. Woher bekomme ich eine rechtssichere Datenschutzerklärung?

Zahlreiche Webseiten locken Webseitenbetreiber mit einer Muster-Datenschutzerklärung. Diese werben mit einer Kontrolle der Rechtsdokumente durch einen Rechtsanwalt und einfacher Anpassung an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Ihrer Website.

Das Problem: Die Rechtslage kann sich ständig ändern, sodass regelmäßige Anpassungen der Muster notwendig sind. Bei den zahlreichen Mustern kann man jedoch schnell den Überblick verlieren, wann diese zuletzt aktualisiert wurden.

Eine weitere Hürde: Wissen Sie, welche Dienste auf Ihrer Website im Hintergrund laufen und welche von diesen in einer Datenschutzerklärung aufgeführt werden müssen? Ohne diese Kenntnisse ist die Anpassung von Mustertexten auf Ihre Datenverarbeitungen kaum möglich.

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WEITERLESEN?

Sie möchten nachlesen, welche Inhalte in eine Datenschutzerklärung gehören und wie Sie diese rechtssicher einbinden? In unserem Beitrag “DSGVO-konforme Datenschutzerklärung jetzt kostenlos erstellen” haben wir alles Wissenswerte zur Datenschutzerklärung für Sie zusammengestellt.

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Eine Alternative zu den Mustertexten stellen Generatoren dar. Unser eRecht24 Datenschutz-Generator ist nicht nur anwaltlich geprüft, sondern wird laufend an die aktuelle Rechtslage angepasst. In unserem News-Bereich informieren wir über Updates des Generators. Sie können nachlesen, welche Dienste neu hinzugekommen sind und wo Änderungen vorgenommen wurden. Anders als bei einem Mustertext werden Sie im Generator angeleitet, finden Erklärungen zu den einzelnen Tools und können die passenden Inhalte benutzerfreundlich auswählen.

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4. Fazit

Der Klau von Rechtstexten ist niemals eine gute Idee. Denn diese können urheberrechtlich geschützt sein. Neben urheberrechtlichen Konsequenzen drohen wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Folgen.

Die Information der Nutzer über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wie Anschrift und IP-Adressen, gehört zu den Informationspflichten, die Sie als Verantwortlichen treffen. Stellen Sie diese Informationen nicht im Rahmen einer Datenschutzerklärung bereit, können Sie von Mitbewerbern abgemahnt werden.

Enthält die kopierte Datenschutzerklärung falsche Informationen, verstoßen Sie gegen die DSGVO. Da Mustertexte fehleranfällig sind oder sogar veraltet sein können, ist ein Generator die sicherere Wahl.

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5. FAQ

Was ist eine Datenschutzerklärung?

Bei der Datenschutzerklärung handelt es sich um einen Rechtstext. Dieser soll Betroffene über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aufklären. Zu den personenbezogenen Daten gehören u.a. Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht und IP-Adresse. Die Informationspflicht ergibt sich aus der DSGVO und betrifft Webseitenbetreiber und Online-Shops.

Warum brauche ich eine Datenschutzerklärung?

Verarbeiten Sie personenbezogene Daten von Nutzern Ihrer Website oder Ihres Online-Shops, müssen Sie diese über Form, Dauer und Zweck der Verarbeitung aufklären. Diese Pflicht dient dem Schutz der Nutzer. Personenbezogene Daten werden u.a. im Bestellvorgang in einem Online-Shop erhoben, können aber auch durch ein Kontaktformular abgefragt werden.

Sind Datenschutzerklärungen urheberrechtlich geschützt?

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Grundsätzlich können auch Rechtstexte urheberrechtlich geschützt sein, letztlich handelt es sich jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung. Das OLG München (6 W 1491/22) bejahte zuletzt den urheberrechtlichen Schutz einer Datenschutzerklärung und legte einen niederschwelligen Prüfungsmaßstab an.

Wie schreibe ich eine Datenschutzerklärung?

Da es sich bei einer Datenschutzerklärung um einen Rechtstext handelt, empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und diese nicht selbst zu schreiben. Keinesfalls sollten Sie diese per Copy & Paste von anderen Websites übernehmen oder diese aus verschiedenen Datenschutzerklärungen zusammensetzen. Denn eine fehlerhafte Datenschutzerklärung kann ebenfalls abgemahnt werden.

Wie viel kostet eine Datenschutzerklärung?

Mit unserem eRecht24 Datenschutz-Generator erstellen Sie kostenfrei eine Datenschutzerklärung für Ihre Website. Wollen Sie dauerhaft abgesichert sein und über notwendige Aktualisierungen informiert werden, sind Sie mit den eRecht24 Premium Tarifen rechtlich auf der sicheren Seite.

 

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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