Datenschutzerklärung für Pinterest

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Was macht Pinterest?

Pinterest ist ein soziales Netzwerk für das Teilen von Bildern. Nutzer können in dem Netzwerk Bilder an virtuelle Pinnwände heften, teilen, liken und kommentieren. Unternehmen verwenden Pinterest als Marketingkanal, um Produkte zu promoten und ihre Zielgruppe mit für sie relevanten Inhalten zu bedienen.

Der Punkt "Pinterest" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

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Darum ist Pinterest datenschutzrechtlich relevant

Um sich bei Pinterest anzumelden, müssen Nutzer ihre E-Mail-Adresse angeben sowie ein Passwort generieren. Melden sie sich über den Single Sign On für Facebook an, erhält Pinterest zudem Zugriff auf weitere Informationen wie E-Mail, Freundeslisten und Interessen (abhängig von den Privatsphäre-Einstellungen).

Einmal im Netzwerk registriert, erhebt Pinterest Daten zu allen Aktivitäten, die User vornehmen. Das können u. a. erstellte Pinnwände, Likes und Kommentare sein. Kaufen Nutzer etwas über Pinterest, erfasst das Netzwerk Daten zu den Zahlungsinformationen, den Kontaktdaten (wie z. B. Anschrift und Telefonnummer) und alle Informationen zu dem Kauf selbst. Darüber hinaus speichert das Unternehmen Daten zum verwendeten Browser, zum Endgerät und zur IP-Adresse.

Pinterest gibt selbst an, die gesammelten Daten zu verwenden, um Usern den Dienst bereitzustellen und ihnen relevante und interessante Inhalte anzuzeigen. Dazu zählt auch das Einblenden von personalisierter Werbung.

Nutzen Webseitenbetreiber das Social Plugin von Pinterest auf ihrer Seite, geben sie automatisch Daten an das soziale Netzwerk weiter. Dazu zählt auch die IP-Adresse. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten. Um diese erheben und an Dritte weitergeben zu dürfen, müssen Seitenbetreiber verschiedene Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.

Pinterest datenschutzkonform nutzen

Pinterest stellt diese datenschutzrechtlichen Anforderungen an Seitenbetreiber:

Link zu Datenschutzhinweis und Impressum auf Pinterest-Seite einfügen

Unternehmen benötigen in ihrem Pinterest-Profil einen Link zum Datenschutz und zum Impressum. Diese müssen jedoch über maximal zwei Klicks erreichbar sein. In unserem Artikel „Impressum und Datenschutz auf Social Media einfügen“ zeigen wir, wie Seitenbetreiber das rechtssicher umsetzen können.

Einwilligung für Datenerhebung einholen

Nutzen Unternehmen das Social Plugin von Pinterest auf ihrer Webseite, erheben sie darüber bei jedem Webseitenbesuch personenbezogene Daten und geben diese an Pinterest weiter. Dafür benötigen sie die Einwilligung der Nutzer. Sie können diese beispielsweise über ein Cookie Consent Tool einholen. Dies fragt die User-Präferenzen zur Datenerhebung über einen Cookie Banner ab.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Seitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung über die Verwendung des Pinterest Social Plugins informieren. Dabei sollten sie festhalten,

  • wie sie Pinterest auf ihrer Webseite nutzen,
  • welche Userdaten sie darüber erheben,
  • wie sie die Daten verarbeiten und
  • warum sie die Nutzerdaten sammeln und an Pinterest weitergeben.

Standardvertragsklauseln prüfen

Seitenbetreiber erheben über das Pinterest Social Plugin personenbezogene Daten und geben diese an den Anbieter in den USA weiter. Dafür gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage. Als Übergangslösung hat die EU-Kommission daher Standardvertragsklauseln geschaffen. Unternehmen müssen diese mit Pinterest abschließen.

Sollten sie die Klauseln bereits abgeschlossen haben, müssen sie überprüfen, ob es sich dabei um die aktuellen Klauseln handelt. Denn: Die EU-Kommission hat kürzlich neue Standardvertragsklauseln herausgegeben. Unternehmen haben bis zum 27. Dezember 2022 Zeit, diese abzuschließen. Worauf sie dabei achten müssen, zeigt unser Beitrag „Neue Standardvertragsklauseln: Das müssen Sie jetzt tun“.

Rechtsprechung zu Pinterest

Für das soziale Netzwerk Pinterest ist diese Rechtsprechung relevant:

Landgericht Düsseldorf zu Facebook

Am 09.03.2016 hat das Landgericht Düsseldorf entschieden: Der auf Webseiten implementierte Facebook-Like-Button verstößt gegen deutsche Datenschutzbestimmungen (Az. 12 O 151/15). Denn: Seitenbetreiber geben darüber automatisch personenbezogene Daten an Facebook weiter – ohne dass User dem zugestimmt haben. Das Urteil lässt sich auch auf das Social Plugin von Pinterest übertragen.

Oberlandesgericht Düsseldorf / Europäischer Gerichtshof zu Facebook

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Facebook-Like-Buttons an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergereicht (Beschluss vom 19.01.2017, Az. I-20 U 40/16). Dieser entschied am 29.07.2019: Seitenbetreiber benötigen die Einwilligung der User, um ihre Daten über den Like-Button an Facebook zu übermitteln. Sie sind genauso für den Datentransfer verantwortlich wie Facebook (C-40/17).  Auch dieses Urteil lässt sich auf Pinterest übertragen.

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