Datenschutzerklärung für Bing Maps

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Was ist Bing Maps?

Bing Maps, früher bekannt als Windows Live Maps, Windows Live Local und Live Search Maps, ist ein Online-Kartendienst der Microsoft Corporation. Mit Bing Maps können Unternehmen verschiedene raumbezogene Dienste nutzen. So ermöglicht es der Service unter anderem, Karten, Satellitenbilder und 3D-Modelle von Städten (über die Installation eines Plugins im Browser) anzuzeigen. Darüber hinaus können Nutzer Orte über den Dienst suchen und Routen planen. Bing Maps ist eine Alternative zu der bekannten Google Maps Karte. Webseitenbetreiber nutzen Bing Maps, um Usern Unternehmensinformationen wie Sitz, Telefonnummer und E-Mail anzuzeigen. Was müssen sie dabei datenschutzrechtlich beachten?

Der Punkt "Bing Maps" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Ist die Nutzung von Bing Maps zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss

Der Diensteanbieter von Bing Maps ist Microsoft. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

Microsoft ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung von Bing Maps ist daher zulässig.

[Stand: 15.01.2024]

Wichtig:

Nur weil die Datenübertragung mit Bing Maps rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Werbenetzwerk automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Das ist bei Bing Maps datenschutzrechtlich relevant

Unternehmen, die die Einbindung des Kartendienstes auf ihrer Website vorgenommen haben, sammeln darüber Nutzerdaten, sobald User mit der Karte interagieren. Das können beispielsweise bestimmte Orte, Geschäfte und Routen sein. Microsoft erhebt, speichert und verarbeitet diese Daten. Dabei kann es sich auch um personenbezogene Daten wie IP-Adressen handeln.

Um diese Daten rechtlich zulässig zu erheben und an Microsoft weiterzugeben, müssen Unternehmen Vorgaben aus der der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.

So nutzen Sie Bing Maps datenschutzkonform

Um die Alternative zu Google Maps gemäß den deutschen Datenschutzvorgaben zu verwenden, müssen Unternehmen folgende Rechtsgrundlagen beachten:

Nutzer-Einwilligung einholen

Um über Bing-Karten personenbezogene Daten wie die IP-Adresse erheben und an Microsoft weitergeben zu dürfen, benötigen Unternehmen die Einwilligung der User. Diese müssen ausdrücklich in die Erhebung und Übermittlung ihrer Daten zustimmen. Unternehmen können diese Einwilligung rechtssicher über einen Consent Banner einholen. Dieser fragt Nutzer nach ihrer Zustimmung in die Verarbeitung ihrer Daten und passt den Datenfluss entsprechend auf den Webseiten an.

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen

Je nachdem, wie Nutzer Bing Maps auf einer Webseite verwenden, kann es sein, dass Unternehmen auf diese Weise personenbezogene Daten erheben. Sie geben diese Daten dann automatisch an Microsoft weiter. Der Anbieter verarbeitet die Daten weisungsgebunden. Dafür müssen Unternehmen mit Microsoft einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen. Das gibt Art. 28 DSGVO vor.

Checkliste
Der Vertrag sollte regeln,
  • welche Userdaten Microsoft speichert,
  • wie lange Microsoft die Userdaten speichert,
  • zu welchem Zweck Microsoft die Daten verarbeitet und
  • welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben.

Datenschutzerklärung anpassen

Unternehmen, die Bing Maps auf ihrer Webseite einbinden, müssen in ihrer Datenschutzerklärung über die Nutzung des Dienstes informieren.

Checkliste
Dazu müssen sie verständlich erklären,
  • dass sie über Bing Maps gegebenenfalls personenbezogene Daten erheben,
  • welche personenbezogenen Daten genau sie sammeln,
  • warum sie diese Daten sammeln,
  • was sie mit den Daten machen,
  • wie lange sie diese Daten speichern,
  • welche Rechtsgrundlagen ihnen das erlauben (in diesem Fall: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO),
  • dass sie für die Übermittlung der Daten mit Microsoft einen AV-Vertrag geschlossen haben und
  • dass Nutzer der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.

Standardvertragsklauseln abschließen

Auch wenn eine Datenübertragung durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.

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