Impressum auf Spanisch für Ihre Website

Muster-Impressum für spanische Webseiten

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(5 Bewertungen, 4.00 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Notwendigkeit eines Aviso Legal auf Ihrer Website oder Ihres Online-Shops richtet sich nach dem Ort, an dem Sie Ihre Niederlassung haben.
  • Haben Sie Ihre Niederlassung in Deutschland, sprechen aber den spanischen Verbrauchermarkt an, müssen Sie die geltenden Verbraucherschutzrechte in Spanien beachten.
  • Hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen sind das spanische Aviso Legal und das deutsche Impressum sehr ähnlich. Lediglich beim spanischen Aviso Legal können bzw. müssen Sie weitere Angaben machen.

Worum geht's?

Je nachdem, in welchem Land Sie Ihren Firmen- oder Wohnsitz haben, gelten unterschiedliche Rechtsordnungen und Vorschriften, die Sie beachten müssen. Gerade für deutsche Webseitenbetreiber stellt sich oftmals die Frage, wann ein spanisches Impressum notwendig und sinnvoll ist. Mit diesem Beitrag versuchen wir etwas Licht ins Dunkle zu bringen und geben Ihnen am Ende ein Muster-Impressum (Aviso Legal) mit auf den Weg, dass Sie als Orientierung nutzen können.

 

1. Wie heißt das Impressum für Webseiten oder Online-Shops korrekt auf Spanisch?

Im spanischen wird das Impressum als Aviso Legal bezeichnet und bedeutet übersetzt „Rechtliche Hinweise“. Wie auch im deutschen dient das Aviso Legal als Anbieterkennzeichnung, um darüber aufzuklären, wer für den Inhalt der Webseite oder des Online-Shops verantwortlich ist.

2. Wann müssen Sie ein Impressum auf Spanisch anbieten?

Das Gesetz über Dienste der Informationsgesellschaft und elektronischen Handel ( -CE) regelt, ob Sie verpflichtet sind, ein Aviso Legal auf Ihrer Website oder Ihres Online-Shops zu hinterlegen. Danach dient der Ort, an dem Sie Ihre Niederlassung haben, als Anknüpfungspunkt (Artículo 2 LSSI-CE). Unter einer Niederlassung ist der Ort zu verstehen, von dem aus Sie Ihre Website oder Ihren Online-Shop betreiben sowie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit leiten und verwalten (Firmensitz). Bei Selbstständigen oder Freiberuflern, die keine Firma haben, gilt der jeweilige Wohnort als Niederlassungsort. Bei der Beurteilung des Niederlassungsortes bleibt irrelevant, ob Sie Ihr Angebot an spanische Kunden richten oder wo der Server steht.

Je nach Fall ergeben sich folgende Konstellationen:

  1. Sie haben Ihre Niederlassung in Deutschland und sprechen primär den deutschen Markt an

In diesem Fall ist uneingeschränkt das deutsche Recht anwendbar. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des DDG (ehemals TMG) sowie des MStV. Alles, was Sie über ein deutsches Impressum wissen müssen, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema Impressum

Benötigen Sie ein deutsches Impressum für Ihre Webseite?

Jetzt Impressum erstellen

Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Impressum erstellen
  1. Sie haben Ihre Niederlassung in Deutschland und sprechen primär den spanischen Markt an

Auch in diesem Fall gilt deutsches Recht, da Sie Ihre Niederlassung in Deutschland haben. Um aber besonders transparent gegenüber Ihren spanischen Kunden aufzutreten, bietet es sich an, Ihr Impressum auch auf Spanisch anzubieten.

Darüber hinaus müssen Sie, wenn es sich um spanische Verbraucher handelt, die Verbraucherschutzgesetze in Spanien beachten, die neben den Anforderungen des DDG (ehemals TMG) und MStV gelten.

Sofern Sie eine Website betreiben, müssen Sie dabei folgende Gesetze beachten:

  • (Allgemeines Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern)
  • (Gesetz über die Dienste der Informationsgesellschaft und den elektronischen Geschäftsverkehr)
  • - LOPDGDD (Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung der digitalen Rechte)

Betreiben Sie nicht nur eine Website, sondern einen Online-Shop, finden auf Sie daneben die folgenden Gesetze Anwendung:

  1. Sie haben Ihre Niederlassung in Spanien.

Da Sie Ihre Niederlassung auf spanischem Hoheitsgebiet haben, gilt uneingeschränkt das spanische Recht. Damit gelten – neben den gerade genannten Verbraucherschutzrechten – die allgemein geltenden Gesetze in Spanien.

3. Wen trifft die Pflicht ein Impressum auf Spanisch anzubieten?

Checkliste Impressumspflicht Spanisch
Eine Pflicht zum Aviso Legal trifft Sie in den folgenden Fällen:
  • Bei Ihnen handelt es sich um ein Unternehmen eine Firma (corporativos).
  • Sie betreiben einen Online-Shop und bieten Produkte und/oder professionelle Dienstleistungen an (Comercio electrónico).
  • Sie betreiben eine persönliche Website und darin ist Werbung enthalten, egal ob es sich um Links, Bilder oder Werbebanner handelt (Personales que tengan publicidad).
  • Sie generieren indirekt Einnahmen durch Werbeverträge (Contratos publicitarios; auf die Höhe der Einnahmen kommt es nicht an).
  • Sie erheben über Ihre persönliche Website, Ihre Unternehmenswebsite oder über einen bestehenden Blog personenbezogene Daten von ihren Nutzern – mittels Anmeldeformularen – oder es kommen Cookies zum Einsatz (Datos personales o cookies).
  • Sie nutzen Social Media-Netzwerke (wie Facebook oder X) zu Marketingzwecken (Redes sociales).

4. Welche Angaben müssen enthalten sein?

Das spanische Aviso Legal besteht aus zwei grundlegenden Elementen: den Registrierungsdaten (Datos identificativos) und den Nutzungsbedingungen (Términos de uso).

Je nach Art und Aufbau der Website oder wenn es sich um einen Online-Shop handelt, müssen Sie Ihr Aviso Legal aber um die folgenden Elemente ergänzen:

  • Datenschutzbestimmungen (Política de privacidad)
  • Cookie-Richtlinie (Uso de Cookies / Política de cookies)
  • Vertragsbedingungen (Condiciones de contratación; im Deutschen werden diese im Regelfall in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt)

Besonders wichtig ist hierbei, dass Ihr Aviso Legal (wie im ) eigenständig, jederzeit sichtbar und von jeder Stelle der Website aus zugänglich sein muss.

Registrierungsdaten (Datos identificativos)

Folgende Informationen müssen Sie in Ihrem Aviso Legal gemäß offenbaren:

  • Ihren Namen oder Firmennamen sowie Kontaktdaten (einschließlich: Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Faxnummer)
  • Registernummer (sofern Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist)
  • NIF (Número de Identificación Fiscal) oder die NIF Ihres Unternehmens (Steuer-Identifikationsnummer)

HINWEIS

Bei der NIF handelt es sich um die persönliche Steuernummer, die bei spanischen Staatsangehörigen mit der Personalausweisnummer (DNI - Documento Nacional de Identidad) und bei Ausländern mit der Ausländer-Identifikationsnummer (NIE - Número de Identidad de Extranjero) übereinstimmt.

Sind Sie EU-Bürger, benötigen Sie zunächst eine NIE, um bei dem zuständigen spanischen Finanzamt eine NIF beantragen zu können, sofern Sie in Spanien steuerpflichtig sind.

  • Bezeichnung der Aufsichtsbehörde und Einzelheiten zur Genehmigung (sofern Ihre Tätigkeit einer vorherigen behördlichen Genehmigung bedarf)
  • Berufsverband, Ihre Mitgliedsnummer, Ihren akademischen Grad und den EU-Staat, in dem er erworben wurde (sofern Sie einen reglementierten Beruf (beispielsweise Arzt, Rechtsanwalt, Psychologe) ausüben)
  • Preisangabe der Produkte, wobei anzugeben ist, ob Steuern und Versandkosten enthalten sind oder nicht (speziell beim Online-Shop)
  • Verhaltenskodizes (Darin sind die Verfahren festgelegt, die Unternehmen sowie Berufs- und Verbraucherverbände befolgen, um die Einhaltung der LSSI-CE zu gewährleisten)

Nutzungsbedingungen (Términos de uso)

Hierin erläutern Sie den Zweck der Website und die Inhalte, die Ihre Website oder Ihr Online-Shop der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Sie führen die Verantwortlichkeiten auf, die Ihre Website gegenüber Ihren Nutzern hat, und auch die Verantwortlichkeiten, die Ihre Nutzer bei der Nutzung oder dem Besuch Ihrer Website übernehmen.

Datenschutzbestimmungen (Política de privacidad

Hier geben Sie Informationen darüber preis, wie Sie personenbezogene Daten verarbeiten sowie speichern und klären darüber auf, welche Rechte Ihren Nutzern zustehen.

Cookie-Richtlinie (Uso de Cookies / Política de cookies)

Cookies sind von den von Ihnen besuchten Websites automatisch erstellte Dateien, die in Ihrem Browser gespeichert werden und Daten über Ihr Surfverhalten sammeln. Sie werden beispielsweise verwendet, um Transaktionen in einem Online-Shop zu verfolgen und personalisierte Werbung anzuzeigen. Es bedarf dabei der ausdrücklichen Zustimmung Ihrer Nutzer. Darüber hinaus muss Ihre Website oder Ihr Online-Shop klare und vollständige Informationen über die Art der verwendeten Cookies und deren Zweck enthalten.

Sie können Ihre Cookie-Richtlinie entweder einzeln oder in Ihren Datenschutzbestimmungen und/oder in Ihrem Aviso Legal zur Verfügung stellen. In jedem Fall sollte sie zugänglich sein.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

5. Wie sieht ein Muster-Impressum für Ihre Website oder Ihren Online-Shop aus?

Aviso Legal

________________(Name des Verantwortlichen, des Unternehmens, der Firma), responsable del sitio web, en adelante RESPONSABLE, pone a disposición de los usuarios el presente documento, con el que pretende dar cumplimiento a las obligaciones dispuestas en la Ley 34/2002, de 11 de julio, de Servicios de la Sociedad de la Información y del Comercio Electrónico (LSSICE), así como informar a todos los usuarios del sitio web respecto a cuáles son las condiciones de uso.

Toda persona que acceda a este sitio web asume el papel de usuario, comprometiéndose a la observancia y cumplimiento riguroso de las disposiciones aquí dispuestas, así como a cualquier otra disposición legal que fuera de aplicación.

__________________(Name des Verantwortlichen, des Unternehmens, der Firma), se reserva el derecho de modificar cualquier tipo de información que pudiera aparecer en el sitio web, sin que exista obligación de preavisar o poner en conocimiento de los usuarios dichas obligaciones, entendiéndose como suficiente con la publicación en el sitio web de _________________(Name des Verantwortlichen, des Unternehmens, der Firma).

1. Datos Identificativos

Denominación social: Name des Unternehmens

Nombre comercial: Handelsname des Unternehmens

NIF: Steuer-Identifikationsnummer

Registro Mercantil: Eintragung in Handelsregister (nur relevant, sofern es sich um eine juristische Person handelt, die in das Handelsregister eingetragen ist)

Domicilio: Postanschrift

Correo electrónico: E-Mail-Adresse

2. Términos de uso

3. Condiciones de contratación

4. Política de privacidad

WICHTIG

Diese Vorlage bildet nur ein Beispiel eines Aviso Legal ab, dass lediglich die Mindestvoraussetzungen erfüllt und Ihnen einen ersten Eindruck über die Gestaltung einer solchen Anbieterkennzeichnung geben soll. Sofern Sie ein Aviso Legal benötigen, sollten Sie in eine rechtliche Beratung durch eine auf spanisches Recht spezialisierte Rechtsberatung investieren. Denn je nach Ausgestaltung Ihrer Website oder Ihres Online-Shops sind darüber hinaus weitere rechtliche Vorschriften zu beachten, die wir in diesem Beitrag – aus Gründen der Komplexität – nicht ansprechen. Gerade bei einem fehlerhaften Impressum ist in Spanien mit hohen Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro zu rechnen.

  

Sebastian Lenz
Sebastian Lenz

Sebastian Lenz ist Student und unterstützt nebenbei das eRecht24-Team in der Content-Erstellung von juristischen Beiträgen und Ratgebern. Durch seinen juristischen Background kann er komplizierte Sachverhalte und Themen in eine verständliche Form für die Praxis übertragen, sodass der Leser einen bestmöglichen Mehrwert daraus erhält. Seine Schwerpunkte und Interessen liegen besonders im IT-Recht sowie Strafrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details