KI im Alltag

ChatGPT, Siri & Co.: Was KI im Alltag kann und wann es rechtlich heikel wird

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer KI-Tools wie ChatGPT und Claude privat nutzt, sollte immer im Blick behalten, welche Daten er an große Tech-Konzerne weitergibt.
  • Im Business-Kontext spielen zusätzlich Datenschutz, Urheberrecht und die Kennzeichnungspflicht des AI Acts (seit 2. August 2026 in Kraft) eine wichtige Rolle.
  • Setzen Sie KI im Unternehmensalltag überlegt ein, schulen Sie Ihre Mitarbeitenden, sorgen Sie für angemessene IT-Sicherheit und kennzeichnen Sie KI-Inhalte korrekt.

Worum geht's?

Künstliche Intelligenz ist im Leben der meisten Verbraucher längst in einer Vielzahl von Anwendungen angekommen, die uns Schritt für Schritt begleiten. Während wir uns mittlerweile bei allen möglichen Alltagsaufgaben von KI unterstützen lassen, sollte man nicht vergessen, dass man mitunter eine Unmenge privater Daten mit Tech-Konzernen teilt, ohne zu wissen, was mit diesen Daten passiert. Im Unternehmensalltag bekommt das nochmal eine ganz andere Relevanz, denn hier kann der Einsatz von KI so einige rechtliche Risiken mit sich bringen.

 

1. Wo wird KI im Alltag benutzt?

Künstliche Intelligenz ist inzwischen in den Großteil der Dienste, Apps und Tools integriert, die wir alltäglich nutzen. Ständig kommen neue Tools auf den Markt, wieder andere verschwinden und die Giganten Open AI, Anthropic und Google veröffentlichen in nahezu regelmäßigen Abständen neue Gen AI-Modelle, die noch leistungsstärker sind.

Private KI-Anwendungen im Alltag

Oft begegnet uns künstliche Intelligenz, ohne dass wir es überhaupt bewusst wahrnehmen. Wer sich fragt: “Wie kann ich als Privatperson KI nutzen?”, dem ist häufig nicht bewusst, wie sehr die Technologie schon längst Einzug in unseren Alltag gehalten hat – und das nicht erst seit ChatGPT.

Beispiele für KI & Machine Learning im privaten Alltag:

  • Sprachassistenten wie Siri oder Alexa, die per Spracheingabe Aufgaben erledigen
  • Streaming-Dienste wie Netflix und Spotify, die passende Filme oder Musik empfehlen
  • Navigations-Apps wie Google Maps, die Verkehrsdaten in Echtzeit auswerten
  • Foto-Apps, die automatisch Gesichter erkennen oder Bilder verbessern
  • Rechtschreib- und Übersetzungstools, die Texte korrigieren oder übersetzen
  • Smart-Home-Systeme, die Heizung, Licht oder Sicherheitstechnik steuern

Viele Menschen verwenden KI-Systeme wie ChatGPT und Gemini heute als Suchmaschine. Auch Sie können KI als Privatperson für viele Alltagsaufgaben einsetzen – z. B. wenn Sie auf der Suche nach einem Rezept oder einer Geschenkidee sind, eine Reise planen, einen Brief schreiben wollen oder sich bei kreativen Aufgaben inspirieren lassen möchten.

KI-Einsatz in Unternehmen

Auch im Arbeitsalltag der meisten Unternehmen ist KI inzwischen angekommen. Laut Umfragezahlen des Münchner Ifo-Instituts setzen mehr als 54 % der deutschen Firmen im Mai 2026 KI-Anwendungen ein. Im Vorjahr waren es noch knapp über 40 Prozent.

Beispiele für künstliche Intelligenz im Alltag von Unternehmen:

  • Tools für automatisierte Produktbeschreibungen
  • Chat-Widgets auf Websites, die Kundenanfragen automatisiert beantworten
  • Tools, die E-Mails vorsortieren oder Termine koordinieren
  • KI-gestützte Bild- und Videobearbeitung/Erstellung

Noch dominieren laut Ifo-Institut bei den meisten Unternehmen (knapp 75 Prozent) kostenpflichtige Drittanbieter-Lösungen, nur 22 Prozent nutzen ausschließlich kostenlose Tools und Free-Tarife. Als KI-Anbieter mit eigenen Lösungen treten derzeit noch vergleichsweise wenige Unternehmen auf den Markt (knapp 19 Prozent).

2. Wann wird private KI-Nutzung rechtlich relevant?

Nutzen Sie KI-Anwendungen privat, sollten Sie vorsichtig sein, welche Daten Sie offenlegen. Problematisch wird es nämlich dann, wenn Sie persönliche Daten eingeben und “Chatty” privateste Dinge anvertrauen.

Diese Daten gehören nicht in offene KI-Systeme wie ChatGPT:

  • Telefonnummer, Adressen, Klarnamen
  • Dokumente wie Reisepass, Ausweis, Führerschein
  • Zugangsdaten und Passwörter
  • Kontonummern, Kundennummern
  • Rechnungen, Kontoauszüge
  • Gesundheitsdaten, Diagnose, Krankenakten

Ein Beispiel: Lassen Sie sich von ChatGPT die beste Route zum Urlaubsort planen, gehen Sie kein Risiko ein. Formulieren Sie aber für einen erkrankten Freund einen Antrag an seine

Krankenkasse und geben Diagnose, Namen und Versichertennummer an, ist das schon deutlich problematischer. Denn auch wenn die Nutzung privat ist, werden sensible Gesundheitsdaten einer anderen Person verarbeitet – und was mit diesen Daten nach der Eingabe passiert, können Sie nie zu 100 Prozent wissen.

Sobald Sie KI nicht mehr nur privat, sondern in einem geschäftlichen Kontext nutzen, bekommt der Einsatz eine noch deutlich größere rechtliche Relevanz – denn neben der datenschutzrechtlichen Problematik stellen sich zusätzlich haftungsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen.

3. Welche Nachteile oder Risiken hat KI im Alltag von Unternehmen?

Nutzen Sie KI-Tools im Unternehmensalltag, sollten Sie bei aller Effizienz immer auch die damit einhergehenden Risiken im Blick behalten:

Risiken beim Einsatz von KI im Unternehmensalltag

KI-Output kann Urheberrechte verletzen: Erstellen Sie KI-Texte, KI-Videos oder KI-Musik, ergeben sich urheberrechtliche Fragen, denn KI-Output kann fremde Urheberrechte verletzen – auch wenn Sie dies nicht beabsichtigen.

KI kann halluzinieren: KI-Anwendungen können fehlerhafte oder erfundene Informationen liefern. Übernehmen Sie diese, ohne sie zu prüfen, kann das zu falschen Entscheidungen führen.

Sie haben keine Kontrolle darüber, was mit den eingegebenen Daten passiert: Personenbezogene Daten und vertrauliche Betriebsinformationen gehören nicht in Drittanbieter-Tools, da Sie nicht wissen können, was nach der Eingabe mit diesen Daten passiert.

Die Eingabe bestimmter Daten kann rechtswidrig sein: Ohne Rechtsgrundlage verletzt die Eingabe personenbezogener Daten die DSGVO. Werden Betriebsgeheimnisse oder vertrauliche Interna in offene KI-Tools eingegeben, kann das gegen mit Kunden geschlossene NDAs und Gesetze wie das GeschGehG verstoßen.

Persönliche Daten von Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern haben ebenso wie Umsatzzahlen und interne Reports nichts in KI-Tools wie ChatGPT verloren. Zwar bieten kostenpflichtige Tarife wie Enterprise und die API grundsätzlich ein höheres Maß an Datenschutz – automatisch DSGVO-konform ist ChatGPT aber auch dann nicht, denn die Daten werden dennoch auf US-Servern verarbeitet. Selbst wenn sich ein Tarif besser konfigurieren lässt oder der Anbieter den Abschluss eines AV-Vertrags ermöglicht, heißt das nicht, dass Sie oder Ihre Mitarbeitenden unbedarft Daten eingeben sollten. Das Problem, dass Sie keine Kontrolle über die Daten haben, besteht weiterhin.

Hinzu kommt, dass es immer mehr Vorfälle beim Thema KI und Datenschutz gibt: Laut dem aktuellen IBM “Cost of a Data Breach” Report gab es 2026 56 Prozent mehr KI-generierte Attacken auf die IT-Sicherheit von Unternehmen als noch im vorangegangenen Jahr.

4. Was muss ich beachten, wenn ich KI beruflich nutze?

Viele Unternehmer setzen KI-Tools im Arbeitsalltag ein, ohne sich der rechtlichen Tragweite bewusst zu sein. Folgende Punkte sollten Sie daher unbedingt beachten, bevor Sie KI-Systeme fest in Ihre Prozesse einbinden.

Datenschutz: KI-Tools sollten zum Einsatzzweck passen

Jedes KI-Tool sollte für den jeweiligen Zweck geeignet sein. Auch vermeintlich harmlose Einsatzzwecke wie das Zusammenfassen von Kundenmails oder das Formulieren von Angeboten können ansonsten problematisch werden, wenn Klarnamen oder Kontaktdaten in dafür ungeeignete Tools eingegeben werden.

Was Sie stattdessen tun sollten:

  • Stellen Sie das Tool möglichst datenschutzfreundlich ein, indem Sie das Modelltraining mit eigenen Daten deaktivieren.
  • Schließen Sie mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Bedenken Sie, dass Sie für die Verarbeitung zusätzlich eine Rechtsgrundlage brauchen.
  • Stellen Sie sicher, dass Mindeststandards eingehalten werden (transparente Datenschutzerklärung; Möglichkeit, Modelltraining zu unterbinden; ggf. Zertifizierung wie ISO 27001)
  • Fertigen Sie eine Liste mit allen Drittanbieter-KI-Tools an, die im Unternehmen eingesetzt werden und halten Sie diese zu Dokumentationszwecken aktuell.

Setzen Sie eigene KI-Agenten ein, sollten diese nur Zugriffsrechte erhalten, die für die Erfüllung der konkreten Aufgabe wirklich notwendig sind. Ein Agent, der lediglich allgemeine Informationen zusammenfassen soll, hat also nichts in vertraulichen Betriebsunterlagen zu suchen und braucht erst recht keinen Zugriff auf Zahlungsfunktionen.

Nutzen Sie KI zur Verarbeitung besonders sensibler Geschäftsdaten, sollte das nur in gesicherten Systemen mit durchgehender Verschlüsselung geschehen, und nicht in frei zugänglichen KI-Anwendungen. Sobald es darum geht, dass Daten endgültig gelöscht, Inhalte automatisch veröffentlicht oder Zahlungen freigegeben werden sollen, sollte immer ein menschlicher Mitarbeitender die letzte Freigabe erteilen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

KI-Kennzeichnung: AI Act bringt neue Kennzeichnungspflichten

Mit Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht der KI-Verordnung (EU AI Act) müssen bestimmte KI-generierte Inhalte seit dem 2. August 2026 gekennzeichnet werden. Betroffen sind Deepfakes und KI-Texte von öffentlichem Interesse, bei denen vor der Veröffentlichung keine menschliche Nachkontrolle erfolgt ist.

Außerdem müssen Nutzer darüber informiert werden, wenn sie mit einer KI (z. B. einem Chatbot) kommunizieren anstatt mit einem Menschen. Relevant ist das etwa beim Einsatz von KI im Kundenservice. Wer den Transparenzpflichten nicht nachkommt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Urheberrecht: Rechte an KI-Texten, Bildern und Videos

Erstellen Sie Inhalte für Ihr Marketing oder die interne Unternehmenskommunikation, stellt sich außerdem die Frage nach den Urheberrechten bei KI. Rein KI-generierte Inhalte sind urheberrechtlich nicht geschützt und können somit auch von Wettbewerbern verwendet werden. Gleichzeitig können sie selbst fremde Rechte verletzen, wenn geschütztes Material als Vorlage für Prompts verwendet wird.

IT-Sicherheit: Schutzmaßnahmen werden noch wichtiger

Das Risiko für KI-gesteuerte Cyber-Attacken steigt, weshalb grundlegende IT-Sicherheitsmaßnahmen wie regelmäßige Updates, ein sparsamer Umgang mit Zugriffsrechten und eine klare Trennung der Netzwerke unverzichtbar sind. Für sensible Daten bieten KI-Lösungen ohne Cloud-Anbindung das höchste Schutzniveau. KI-Agenten sollten Sie nur mit Berechtigungen ausstatten, die für die Aufgabe tatsächlich notwendig sind.

Schulen Sie außerdem Ihre Mitarbeitenden in Sachen KI-Kompetenz. Jeder, der im Unternehmen KI nutzt, sollte wissen, wofür welche Tools wie genutzt werden dürfen und was tabu ist. Die getroffenen Regeln halten Sie am besten in einer KI-Richtlinie für Ihre Mitarbeiter fest.

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6. FAQ: Häufige Fragen zu KI im Alltag

Wo begegnet mir im Alltag KI?

Künstliche Intelligenz ist nicht erst seit ChatGPT, Copilot und Claude ein Thema, sondern schon längst in Sprachassistenten wie Siri oder Alexa, in Streaming-Empfehlungen, Navigations-Apps und Foto-Software integriert. Im Kundenservice chatten Sie heute oft mit einem KI-Chatbot, statt mit einem Menschen und auch viele Apps auf dem Smartphone nutzen KI-Systeme im Hintergrund, um Aufgaben automatisch zu erledigen.

Ist KI im Alltag gefährlich?

Als Privatperson erleichtern KI-Tools im Alltag viele Aufgaben. Trotzdem sollten Sie keine sensiblen Informationen mit der KI teilen und auch auf das Hochladen von offiziellen Dokumenten wie Ausweis oder Führerschein verzichten – denn Sie können nie wissen, was mit diesen Daten passiert. KI kann außerdem halluzinieren: Nehmen Sie nicht einfach alles ungeprüft hin, was sie Ihnen erzählt.

Muss ich als Unternehmen kennzeichnen, wenn ich KI einsetze?

Ja, in vielen Fällen müssen Sie KI kennzeichnen, beispielsweise wenn Ihre Kunden nicht mit einem Ihrer Mitarbeitenden, sondern mit einem Chatbot kommunizieren. Seit dem 2. August gelten zudem Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Bild-, Ton- und Videoinhalte (sogenannte Deepfakes) sowie für öffentlichkeitswirksame KI-Texte, wenn diese ohne redaktionelle Nachbearbeitung/Kontrolle veröffentlicht werden. Bei Verstößen sieht die KI-Verordnung hohe Bußgelder vor.

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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