Feierabend: EU fordert Arbeitnehmerrecht auf Nicht-Erreichbarkeit

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Worum geht's?

Gerade im Home-Office wird sie zur Herausforderung: die Trennung zwischen Beruf und Privatleben. Wer rund um die Uhr mit Nachrichten von Kollegen und Vorgesetzten rechnen muss, kann irgendwann nicht mehr abschalten. Und wird dadurch anfälliger für Depressionen, Angstzustände und Burn-out. Nun fordert eine große Mehrheit des Europäischen Parlaments eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Beschäftigten.

Im Home-Office unter Druck

Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer in der Europäischen Union haben seit Ausbruch der Pandemie ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlegt. Das bringt viele Vorteile: Lange Anfahrtswege fallen weg; Familienleben und Beruf lassen sich leichter unter einen Hut bringen. Auch Unternehmer sind positiv überrascht: Mit der passenden digitalen Ausstattung erreichen sie ihre Mitarbeiter im Home-Office ebenso gut wie im Büro. Und zwar meist auch dann noch, wenn der Arbeitstag eigentlich längst beendet ist. Genau das aber erzeugt zunehmend Stress. Aus diesem Grund fordert das EU-Parlament jetzt, ein „Recht auf Nicht-Erreichbarkeit“ in einer Richtlinie zu verankern.

Abschalten: The Right to Disconnect

Für Beschäftigte innerhalb der EU gilt eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Doch eine Studie der Europäischen Stiftung zu Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zeigt: Wer regelmäßig im Home-Office sitzt, überschreitet diesen Grenzwert doppelt so oft wie Kollegen im Firmengebäude. Die Abgeordneten warnen vor den Gefahren für die geistige und körperliche Gesundheit von Telearbeitern. Ihr Ziel: Das Recht auf „Abschalten“ soll in die Tarifverträge der Mitgliedsstaaten aufgenommen werden.

Hohe Zustimmung durch Lockdown

Beschäftigte müssten dann außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit keinerlei Tätigkeiten mehr für den Arbeitgeber ausführen. Das heißt beispielsweise: keine Anrufe, keine Mails, keine sonstige digitale Kommunikation. Und zwar nach Feierabend, am Wochenende und im Urlaub. Wer sich auf dieses Recht beruft, dürfe nicht benachteiligt oder gar entlassen werden, so die Forderung der Abgeordneten. Immerhin 472 Parlamentarier stimmten für die Initiative. 126 waren dagegen, 83 enthielten sich. Nun muss sich die EU-Kommission mit dem Thema befassen. Nur sie darf einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann von Parlament und Ministerrat gebilligt werden könnte.

Fazit

In Umfragen geben auch deutsche Arbeitnehmer an, im Home-Office häufig länger zu arbeiten. In einer Bitkom-Studie hatten 57 Prozent der Befragten das Gefühl, zu Hause produktiver zu sein. Jeder Fünfte gab aber auch an, Beruf und Privatleben schlechter trennen zu können.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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