Apps für Apple: Medien und Werbetreibende legen Kartellbeschwerde ein

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Worum geht's?

App Tracking Transparency oder kurz: ATT, so nennt Apple sein neues Werkzeug für mehr Datenschutz. Damit müssen Nutzer von iOS 14.5 schon beim Download einer App entscheiden, ob sie einer Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zustimmen. Das freut Verbraucher, besorgt aber Werbebranche und App-Entwickler. Denn ohne die entsprechenden Smartphone-Daten ist ihr Geschäftsmodell in Gefahr.

Nutzer-Tracking als Einnahmequelle

Werbung auf Tablets und Smartphones ist besonders erfolgreich, wenn sie exakt auf die Interessen und Bedürfnisse des Nutzers zugeschnitten ist. Damit das gelingt, arbeiten Werbetreibende und App-Entwickler zusammen. Dank ihrer Kooperation kann das Nutzerverhalten im Netz verfolgt und ausgewertet werden. Schwieriger wird das, wenn Verbraucher die Privatsphäre-Einstellungen in ihren Geräten ändern und das Tracking untersagen. Das allerdings ist den meisten Smartphone-Besitzern zu aufwendig oder zu kompliziert. Die Transparenz-Initiative des Cook-Konzerns soll da Abhilfe schaffen: indem sie Nutzer die Frage nach der Datenverarbeitung bereits im Rahmen des Herunterladens beantworten lässt. Warum aber sollten die einwilligen, wenn sie die App genauso gut ohne Preisgabe ihrer Daten nutzen können? Diese Frage stellen auch große App-Betreiber wie Facebook, die seit Monaten gegen das neue Modell Stimmung machen.

 

Sammelt Apple selbst weiter?

Auch die größten Verbände der deutschen Medien- und Werbewirtschaft kritisieren das ATT-Programm. Hier argumentiert man allerdings mit dem Wettbewerbsrecht. Mit den Verpflichtungen für App-Anbieter schränke Apple die Konkurrenz stark ein. Seine eigenen Dienste allerdings seien von der Regelung ausgenommen, so dass der Konzern auch weiterhin Nutzerdaten sammeln könne. Damit missbrauche Apple seine Marktmacht und verstoße gegen das Kartellrecht, heißt es in einer Beschwerde, die jetzt beim Bundeskartellamt eingereicht wurde. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um ein breites Bündnis aus acht großen Wirtschaftsverbänden, zu denen unter anderem der BDZV (kurz für: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverlage e.V.), der VDZ (kurz für: Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.) und der ZAW (kurz für: Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft) gehören.

 

Fazit

Mit der App Tracking Transparency missbrauche Apple seine Marktmacht. So lautet die Beschwerde der deutschen Wirtschaftsverbände, die das Kartellamt nun überprüfen muss. Apple selbst weist die Vorwürfe zurück. Die neuen Regeln würden für alle Anbieter gelten, auch für das eigene Unternehmen. Man halte Privatsphäre eben für ein grundlegendes Menschenrecht.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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