Der Digital Services Act (DSA) tritt am 17. Februar 2024 vollständig in Kraft: Ist Ihr Online-Business davon betroffen?

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Worum geht's?

Ab 17. Februar 2024 wird der Digital Services Act (DSA) auch für kleinere Online-Diensteanbieter gelten. Der DSA wird also nicht nur Internet-Giganten betreffen, sondern kann auch für kleine Agenturen, Hoster und sogar Blogger relevant sein. Erfahren Sie jetzt, ob Sie vom DSA betroffen sein könnten und welche Pflichten auf Sie zukommen.

 

Was ist der Digital Services Act?

Beim DSA handelt es sich um eine Verordnung der EU, die unmittelbar in Deutschland gilt, ohne dass sie in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Der DSA gilt bereits seit August 2023 für große Plattformen, wie Google, Facebook und TikTok und ab dem 17. Februar 2024 nun auch für kleine Online-Dienste. Der DSA soll ein sicheres Online-Umfeld schaffen und u. a. die Verbreitung von Hass, gefälschten Produkten und terroristischen Inhalten im Internet einschränken.

 

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Für wen gilt der Digital Services Act?

Der DSA gilt für Vermittlungsdienste, Hosting-Diensteanbieter, Online-Plattformen und sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen. Wichtig ist: Sobald Sie im Rahmen Ihres Online-Dienstes Inhalte für Dritte speichern, ist der DSA voraussichtlich für Sie relevant. Webhoster und unter bestimmten Voraussetzungen auch Agenturen und Webdesigner und sogar Webseitenbetreiber können demnach vom DSA betroffen sein.

Pflichten nach dem Digital Services Act

Wenn Sie im Rahmen Ihres Online-Dienstes Inhalte für Dritte speichern und vom DSA voraussichtlich betroffen sind, kommen die folgenden drei Hauptpflichten auf Sie zu:

  • Richten Sie zentrale Kontaktstellen für Behörden und Nutzer ein und geben Sie diese in Ihrem Impressum an.
  • Stellen Sie den Nutzern Ihrer Webseite ein Kontaktformular zur Meldung rechtswidriger Inhalte einschließlich eines Datenschutzhinweises zur Verfügung.
  • Geben Sie in Ihren AGB bzw. Verträgen an, wie Sie mit rechtswidrigen Inhalten umgehen.

Damit Sie und Ihre Mitarbeiter einen Überblick über den internen Umgang mit rechtswidrigen Inhalten haben, sollten Sie sich eine Richtlinie mit einzelnen Schritten – von der Meldung bis zur Löschung eines rechtswidrigen Inhalts – erstellen.

Sind Abmahnungen ab dem 17. Februar 2024 zu erwarten?

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass kleine Diensteanbieter direkt nach Inkrafttreten der Verordnung abgemahnt werden, jedoch auch nicht auszuschließen. Selbst die Internet-Giganten, wie Google, TikTok und X (ehemals Twitter) haben noch nicht alle Pflichten umgesetzt, obwohl für sie die Verordnung schon länger gilt. Dennoch sollten Sie selbst den DSA nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Zweifel schadet eine vorsorgliche Einrichtung der Kontaktstellen und Anpassung Ihrer Rechtstexte nicht, da bei Nichteinhaltung des DSA erhebliche Bußgelder von bis zu 6 % des Jahresumsatzes verhängt werden können.

 

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Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

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