PayPal: Verbraucherzentrale verklagt PayPal wegen Kontosperrungen und AGB - Klauseln

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Worum geht's?

Wegen intransparenter Klauseln in den Nutzungsbedingungen, unzulässiger Schadensersatz- und Haftungsregeln sowie scheinbar grundloser Kontosperrungen wurde PayPal von den Verbraucherzentralen verklagt.

PayPal-Nutzer informierten die Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen erhielten von Betroffenen Informationen über massive Probleme mit PayPal. Häufig wurden Nutzerkonten scheinbar grundlos gesperrt. 21 bis 180 Tage kann eine Sperrung andauern. Für die Freischaltung des eingefrorenen Kontos verlangt PayPal Personalausweiskopien, Elektrizität- oder Lieferantenrechnungen, Versandbelege oder Handelsregistereinträge. Diese Dokumente müssen oft ins Ausland gefaxt oder auf den Postweg zugesendet werden.

Der Zahlungsabwickler erklärt gegenüber der Berliner Zeitung, dass Konten grundsätzlich nur bei Vorliegen wichtiger Gründe vorübergehend eingeschränkt werden. Sie wollen mit dieser Maßnahme Geldwäsche, Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen und unberechtigte Zugriffe auf Nutzerkonten verhindern. Den meisten Kunden sei es möglich, das Konto innerhalb weniger Tage wieder uneingeschränkt nutzen zu können, erklärt PayPal weiter.

Intransparente Klauseln in den Nutzungsbedingungen

Die Klage der Verbraucherzentralen umfasst nicht nur die scheinbar grundlosen Kontosperrungen, sondern auch intransparente Klausen in den Nutzungsbedingungen und unzulässige Schadensersatz- und Haftungsregeln. Im Januar kündigte PayPal-Sprecher Anuj Nayar an, dass Änderungen für mehr Kundenfreundlichkeit angestrebt werden. Mitte Mai wurden die deutschen Nutzungsbedingungen aktualisiert und einige umstrittene Aussagen herausgenommen.

Kontosperrung wegen kubanische Produkte

Im Jahr 2011 war PayPal wegen Konflikten mit Onlinehändlern in den Schlagzeilen. Es ging unter anderem um Onlineshops, die kubanische Waren anboten. Der Betreiber der Seiten Bardealer.de ging vor Gericht, weil sein Konto von PayPal gesperrt wurde. Erst als das Betreiberunternehmen einen sogenannten Payment-Blocker für kubanische Produkte auf der Seite installierte, wurde die Kontosperre wieder aufgehoben. Wegen derartiger Konflikte mit dem Zahlungsabwickler bietet beispielsweise die Rossmann GmbH seit September 2011 keine PayPal-Zahlungen mehr an.

Fazit:

Nachdem Betroffene gegenüber den Verbraucherzentralen häufig über massive Probleme mit PayPal berichteten, klagen die Verbraucherzentralen nun gegen den bekannten Zahlungsabwickler. Anfang des Jahres wurde seitens PayPal erklärt, dass es Änderungen geben werden würde, die mehr Kundenfreundlichkeit bieten. Nach der Umsetzung Mitte Mai kritisieren Verbraucherschützer weiterhin intransparente Klauseln und scheinbar grundlose Kontosperrungen.

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Manuela Jung
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