Online Shops: Sind "Preis auf Anfrage“ Angaben in Shops erlaubt?

(7 Bewertungen, 3.29 von 5)

Worum geht's?

Viele Unternehmen bieten in Ihren Onlien Shops Waren mit "Preis auf Anfrage" an. Aber ist so etwas erlaubt, oder müssen Händler für jede Ware in Ihrem Shop auch konkrete Preise benennen? Das Landgericht München I meint: Preise müssen sein. Der BGH meint, es geht auch ohne Preisangaben. 

Anzeige

Möbelhaus teilt Preis nur auf Anfrage mit

Von dem Rechtsstreit betroffen war ein Online-Händler, welcher über seine Internetseite Möbel anbot. Auf der Webseite zeigte er nicht die Preise für die Einrichtungsgegenstände an. Wollten die Kunden diese erfahren, mussten sie ein Angebot einholen. Nachdem der Verbraucher seinen Namen und seine E-Mail-Adresse angegeben hatte, versandte der Händler eine E-Mail. In dem darin enthaltenen Link konnte der Kunde dann entsprechenden Preis einsehen.

Die spätere Klägerin sah hierin einen Verstoß gegen die sogenannte Preisangabenverordnung (PAngV) und verklagte das Unternehmen. Der Händler verteidigte sich damit, er biete den Kunden die individuelle Zusammenstellung der Möbel an, sodass er den Preis im Voraus nicht berechnen könne. Der Fall landete vor dem Landgericht München I.

LG München: Händler müssen Preise beim Angebot auf Internetseite angeben

Das Landgericht München I (Urteil vom 31. März 2015, Az. 33 O 15881/14) verurteilte den Händler zum Unterlassen. Es sah in dem Vorgehen des Unternehmens einen Verstoß gegen § 1 PAngVO. Danach müssen Händler beim Angebot von Waren die Preise angeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile von den Kunden zu zahlen sind (sogenannte Gesamtpreise).

Mit der Darstellung der Möbel auf der Internetseite sprach der Händler potentielle Kunden gezielt zum Kauf an, sodass von einem „Angebot von Waren“ im Sinne der Vorschrift auszugehen ist. Es reichte daher nicht aus, die Preise nur auf Anfragen der Konsumenten mitzuteilen. Erforderlich wäre es gewesen, die Preise unmittelbar auf der Webseite anzugeben.

BGH: Händler müssen Preise beim Angebot auf Internetseite angeben

Sowohl das OLG München als auch der BGH haben aber in nachfolgenden Urteilen entscheiden, dass Preisangaben nicht zwingend sind und auch Aussagen wie "Preis auf Anfrage" erlaubt sind.

Der Kunde kann diese Ware dann natürlich nicht direkt im Shop kaufen. Aber wenn ein Kunde nachfragt und der Händler teilt daraufhin den Preis mit, kann der Kunde dieses Angebot dann annehmen.

Fazit:

Online-Händlern müssen keine Preise im Shop angeben. Es ist erlaubt, Kunden Preise nur "auf Anfrage" mitzuteilen.

 

Anzeige
Adrian
In einem anderen Artikel ist das Urteil weiter gezogen worden und der Möbel Händler hat recht bekommen. Das Urteil ist rechtskräftig.https://shopbetreiber-blog.de/2016/11/29/preis-auf-anfrage-zulaessig-oder-nicht/
5
Susanne
Hallo, ich bin gerade über eine Recherche auf diesen Artikel gestoßen und habe eine Frage: Wie verhält es sich bei einem Shop der nicht nur normale Handelsware (hier sind alle Preise ausgewiesen) sondern auch individuell auf den Kunden zugeschnittene Coachings (Workshops) anbieten möchte?
2

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Kochbuch-Seiten im Netz: Sind Rezepte urheberrechtlich geschützt?
Weiterlesen...
Onlineshops: Dürfen Händler Kunden für Bewertungen mit Gutscheinen belohnen?
Weiterlesen...
Filesharing: Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer bei Urheberrechtsverletzungen
Weiterlesen...
Internationaler Verkauf auf eBay und Amazon: Was Sie zu AGB, Widerruf und Datenschutz wissen müssen
Weiterlesen...
Start-Ups: Eine GmbH gründen in 5 Schritten
Weiterlesen...
Mahnung und Inkasso: So kommen Sie als Shop Betreiber und Dienstleister zu Ihrem Geld
Weiterlesen...
IT-Sicherheit: Wie SSL-Zertifikate vor den Gefahren im Internet schützen
Weiterlesen...
Das Copyright der Gulaschsuppe: Bildrechte bei Facebook, Instagram & Co.
Weiterlesen...
Soziale Netzwerke: So nutzen Sie Facebook, Twitter und Co. sicher in Ihrem Unternehmen
Weiterlesen...
AGB, Widerrufsbelehrung und Angebote bei Etsy: Darauf kommt es für Sie als Händler an
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details