Recht auf Reparatur: EU setzt neue Standards

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Worum geht's?

Verbraucher kennen das Problem: Ist Elektroware nach dem Ablauf von Gewährleistung und Garantie defekt, besteht nur selten die Möglichkeit, diese zu reparieren. Hersteller bieten keine Ersatzteile und keine Reparatur an. Damit müssen Verbraucher die Ware in den Müll werfen und neue bestellen. Bereits seit Jahren kämpfen daher Verbraucherschützer dafür, dass die Europäische Union (EU) das Recht auf Reparatur stärkt. Jetzt ist es so weit: Die EU stellte neue Standards vor. Was kommt auf Verbraucher und Hersteller zu?

Die EU als moderne Wegwerfgesellschaft

Elke Salzmann ist die Reparatur-Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Sie erhält regelmäßig Beschwerden über Hersteller, die keine Ersatzteile für ihre Geräte anbieten. Das kann für die Praxis beispielsweise heißen: Fernseher, die keine 4 Jahre alt sind und rund 1.800 Euro gekostet haben, landen im Müll. Damit handelt es sich um keine Ausnahme. Das Umweltbundesamt fand heraus, dass Flachbildfernseher heute doppelt so schnell ausgetauscht werden wie Röhrenfernseher. Eine ähnliche Tendenz ist auch bei großen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen zu beobachten.

Wie verändert die EU das Recht auf Reparatur?

Die EU hat neue Vorschriften für die Reparierbarkeit von verschiedenen Elektrogeräten verfasst. Ab 2021 müssen Hersteller für bestimmte Geräte – wie beispielsweise Kühlschränke, Monitore und Waschmaschinen – Ersatzteile bereitstellen. Bei Kühlschränken müssen diese 7 Jahre und bei Waschmaschinen 10 Jahre bereitstehen. TV-Hersteller müssen wichtige Komponenten wie interne Netzteile und Kondensatoren 7 Jahre vorhalten. Sie müssen die Teile innerhalb von 15 Arbeitstagen liefern. Und: Die Ersatzteile müssen mit allgemein erhältlichem Werkzeug eingebaut werden können.

So viel sollen Verbraucher dadurch sparen können

Die EU hofft, dass Bürger durch diese neuen Maßnahmen nachhaltiger konsumieren und so im Jahr durchschnittlich 150 Euro sparen können.

Fazit

Verbraucherschützer begrüßen die neuen Vorschriften der EU. Sie sind jedoch noch nicht zufrieden. Denn: Nach wie vor haben nur Ersatzteilhändler das Recht darauf, die Teile zu erhalten. Verbraucher selbst können diese nicht bestellen. Daneben sollen die neuen Vorgaben für weitere Produkte gelten. So fordern Verbraucherverbände, dass das erweiterte Recht auf Reparatur auch für PCs, Smartphones und Tablets gilt.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

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