Die EU als moderne Wegwerfgesellschaft
Elke Salzmann ist die Reparatur-Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Sie erhält regelmäßig Beschwerden über Hersteller, die keine Ersatzteile für ihre Geräte anbieten. Das kann für die Praxis beispielsweise heißen: Fernseher, die keine 4 Jahre alt sind und rund 1.800 Euro gekostet haben, landen im Müll. Damit handelt es sich um keine Ausnahme. Das Umweltbundesamt fand heraus, dass Flachbildfernseher heute doppelt so schnell ausgetauscht werden wie Röhrenfernseher. Eine ähnliche Tendenz ist auch bei großen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen zu beobachten.
Wie verändert die EU das Recht auf Reparatur?
Die EU hat neue Vorschriften für die Reparierbarkeit von verschiedenen Elektrogeräten verfasst. Ab 2021 müssen Hersteller für bestimmte Geräte – wie beispielsweise Kühlschränke, Monitore und Waschmaschinen – Ersatzteile bereitstellen. Bei Kühlschränken müssen diese 7 Jahre und bei Waschmaschinen 10 Jahre bereitstehen. TV-Hersteller müssen wichtige Komponenten wie interne Netzteile und Kondensatoren 7 Jahre vorhalten. Sie müssen die Teile innerhalb von 15 Arbeitstagen liefern. Und: Die Ersatzteile müssen mit allgemein erhältlichem Werkzeug eingebaut werden können.
So viel sollen Verbraucher dadurch sparen können
Die EU hofft, dass Bürger durch diese neuen Maßnahmen nachhaltiger konsumieren und so im Jahr durchschnittlich 150 Euro sparen können.
Fazit
Verbraucherschützer begrüßen die neuen Vorschriften der EU. Sie sind jedoch noch nicht zufrieden. Denn: Nach wie vor haben nur Ersatzteilhändler das Recht darauf, die Teile zu erhalten. Verbraucher selbst können diese nicht bestellen. Daneben sollen die neuen Vorgaben für weitere Produkte gelten. So fordern Verbraucherverbände, dass das erweiterte Recht auf Reparatur auch für PCs, Smartphones und Tablets gilt.
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