Zeitersparnis beim Einkauf
Zwölf beliebte Anwendungen zum bargeldlosen Zahlen haben die Tester untersucht, darunter Apple Pay und Google Pay sowie verschiedene Banken- und Supermarkt-Apps. Die Nutzerfreundlichkeit spielte für die Verbraucherschützer keine Rolle. Vielmehr ging es um die Sicherheit, das Datensendeverhalten, die AGB und die Datenschutzerklärungen. Schließlich erfreut sich das Einkaufen ohne Geldbeutel wachsender Beliebtheit. Kein Wunder, denn während das Zahlen mit Bargeld im Durchschnitt 83 Sekunden in Anspruch nimmt, kommt man mit Smartphone oder Smartwatch nach 3 bis 11 Sekunden durch die Kasse.
Wichtig: Regelmäßige Updates
Alle getesteten Programme erfüllen die Anforderungen der europäischen Zahlungsrichtlinie, die eine Zwei-Faktor-Authentifizierung vorschreibt. In der Praxis bedeutet das, dass Kunden ihr smartes Gerät vor der Bezahlung entsichern müssen. Das kann beispielsweise durch einen Fingerabdruck, eine PIN oder einen eigens erzeugten QR-Code erfolgen. Die gängigste Übertragungs-Technologie ist die Near Field Communication, kurz NFC. Darauf setzen beispielsweise Apple, Fitbit, Google und Garmin Pay. Deutschlandweit kann man an rund 800.000 Kassen mit NFC bezahlen – vorausgesetzt, dass das eigene Handy über eine entsprechende Schnittstelle verfügt. Egal, welche Übertragungsmethode genutzt wird – Verbraucher müssen zu ihrer eigenen Sicherheit darauf achten, dass App und Betriebssystem immer auf dem neuesten Stand sind.
Datenschutz verbesserungswürdig
Auf Kritik stieß bei den IT-Experten der Stiftung Warentest das Datensendeverhalten der Programme. Einige Bezahl-Apps übertragen beispielsweise grundsätzlich den Standort des Nutzers mit. Für App-Anbieter wie Edeka oder PayPal liegt der Nutzen auf der Hand: Sie erfahren gleich, in welcher Filiale ein Kunde welche Produkte besonders häufig einkauft. Aber auch das Finanz- oder Kreditkartenunternehmen kann solche Informationen auslesen, obwohl sie für den reinen Bezahlvorgang unerheblich sind.
Fazit
Neben der Weitergabe persönlicher Daten fielen den Testern auch Mängel bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. In einigen Apps sind gar keine AGB vorhanden. Für die Kunden ist das allerdings meist ein Vorteil: Sie werden dann von den besonders strengen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschützt.
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