Sky: Diese Strafen haben die Pay-TV-Hacker bekommen

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Worum geht's?

Auf iStreams.to boten 4 Männer Pay-TV zum Schnäppchenpreis an. Insbesondere Fußballfans konnten so ihre Lieblingsmannschaft für wenig Geld spielen sehen. Das Problem: Die Rechte für das Pay-TV waren nicht legal eingekauft. Die Männer hatten Sky gehackt und das Programm des Senders für wenig Geld im Netz angeboten. Jetzt mussten sie sich dafür vor der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg verantworten. Welche Strafen haben die Männer erhalten? Und wie viele Kunden konnten sie mit ihrem illegalen Pay-TV-Angebot gewinnen?

So zogen die Angeklagten ihr eigenes Pay-TV-Angebot auf

Die vier Männer boten zwischen Oktober 2011 und Februar 2016 auf iStreams.to illegale Streaming-Inhalte an. Dafür hatten sie das Signal vom Pay-TV-Sender Sky geknackt. Die Plattform lief gut: 7.400 Kunden buchten mehr als 20.000 Streaming-Pakete. Insgesamt sollen die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft damit ca. 250.000 Euro eingenommen haben.

Sky geht davon aus, dass dem Sender durch die nicht-gebuchten Abonnements 3,1 Millionen Euro entgangen sind.

Diesen Strafen gab es für das illegale Pay-TV

3 der 4 Angeklagten verurteilte das Gericht aufgrund von bandenmäßigem Computerbetrug zu Haftstrafen zwischen 8 Monaten und 2 Jahren – auf Bewährung. Zuvor hatten die Männer im Alter zwischen 22 und 26 Jahren mit Sky einen Deal vereinbart, der sie dazu verpflichtete, 150.000 Euro Schadensersatz an den Sender zu zahlen. Einer der Männer erhielt lediglich eine Verwarnung vom Gericht. Er hatte nur rund 100 Euro aus den Einnahmen erhalten und wollte lediglich gratis Fußball schauen.

Fazit

Der vorsitzende Richter verwies darauf, dass es sich bei der Tat nicht mehr um einen Kinderstreich gehandelt hatte – trotz des zum Teil jungen Alters der Angeklagten. Vielmehr handelte es sich dabei um eine erhebliche Straftat. Da die Männer jedoch alle geständig waren, verteilte das Gericht lediglich Bewährungsstrafen bzw. beim jüngsten Angeklagten, der zu Beginn der Tat erst 15 Jahre alt war, nur eine Verwarnung.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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