Hamburg und Brandenburg: Dürfen Spielhallen wieder öffnen?

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Worum geht's?

In einigen Bundesländern durften Spielhallen bereits wieder öffnen - so wie in NRW seit dem 11. Mai. Daher wollten auch Spielhallenbetreiber in Hamburg und Brandenburg wieder starten. Dafür zogen sie vor Gericht. Wie entschied das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg über die Öffnung von Spielhallen? Und was sagten die Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg dazu?

VG Hamburg zur Öffnung von Spielhallen

Eine Spielhallenbetreiberin in Hamburg wollte ihr Geschäft wieder öffnen. Dabei legte sie fest, dass sich maximal 8 Kunden gleichzeitig in der Spielhalle aufhalten dürfen. Zudem erarbeitete sie ein Hygienekonzept. Dies sah vor, dass Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Mindestabstände einhalten müssen. Und: Es sah eine Reinigung der Spielgeräte nach jeder Nutzung vor.

Die Richter des VG Hamburg entschieden: Kunden können sich in Spielhallen nicht schneller mit dem Coronavirus anstecken als in Gaststätten. Es liegt daher eine Ungleichbehandlung vor. Das Gericht gab dem Eilantrag der Spielhallenbetreiberin damit statt (Beschluss vom 22.05.2020, Az. 3 E 2054/20).

Dürfen Spielhallen in Hamburg jetzt öffnen?

Die Stadt Hamburg legte gegen die Entscheidung des VG Hamburg Beschwerde beim Hamburgischen OVG ein. Dies entschied über eine Zwischenverfügung, dass das aktuelle Öffnungsverbot weiter gilt. Spielhallen in Hamburg dürfen daher vorerst nicht öffnen.

OVG Berlin-Brandenburg zur Öffnung von Spielhallen

Das OVG Berlin-Brandenburg kam zu einem anderen Ergebnis als das VG Hamburg. Die Richter entschieden, dass das Öffnungsverbot für Spielhallen rechtmäßig ist. Sie sahen keine Ungleichbehandlung. Denn: In Geschäften und Gaststätten halten sich Kunden kürzer auf als in Spielhallen. Dort ist es daher unwahrscheinlicher, dass sie sich infizieren. Daran ändert auch nichts, dass einschlägige Fachverbände ein Hygienekonzept für den Betrieb von Spielhallen erstellt haben (Beschlüsse vom 20.05.2020, Az. 11 S 49.20 und 11 S 52.20). Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Spielhallen in Brandenburg müssen daher geschlossen bleiben.

Fazit

Die Gerichte in Hamburg und Brandenburg sind sich nicht nur bei der Öffnung von Spielhallen uneinig. Erst vor wenigen Tagen entschied das VG Hamburg, dass Sport- und Fitnessstudios wieder öffnen dürfen. Das OVG Hamburg kassierte diesen Beschluss jedoch wieder. Die Einrichtungen müssen daher geschlossen bleiben. Zu dem gleichen Ergebnis kam auch das OVG Berlin-Brandenburg.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

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