Bundeskartellamt: Portale müssen mehr gegen gefälschte Bewertungen unternehmen

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Worum geht's?

Im Mai 2019 begann das Bundeskartellamt, Nutzerbewertungen auf 60 großen Internet-Portalen in 16 Branchen zu untersuchen. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Die Behörde kommt zu dem Schluss: Bewertungen im Web sind häufig gefälscht. Anbieter müssen mehr dagegen tun. Wie entstehen gefälschte Bewertungen? Was unternehmen Portale bisher dagegen?

Dieses Problem sieht das Bundeskartellamt

Nutzerbewertungen seien eine zentrale Entscheidungshilfe beim Online-Kauf. Produkte mit vielen positiven Bewertungen verkauften sich dabei deutlich besser als solche mit wenigen oder negativen Bewertungen. Es gebe jedoch mittlerweile viele gefälschte Einschätzungen im Web. Verbraucher könnten diese nicht von echten Meinungen unterscheiden, so das Kartellamt.

So entstehen gefälschte Bewertungen

Der Bericht des Bundeskartellamtes zeigt, wie Fake-Bewertungen zustande kommen können. So gebe es spezialisierte Dienstleister, bei denen Portale positive Bewertungen kaufen könnten. Daneben setzten Anbieter Bots ein, um künstlich Bewertungen zu erzeugen. Und: Sie überließen Nutzern kostenlose Produkte, damit diese ihre Einschätzung abgeben. Andere belohnten positive Bewertungen. Das sei nur erlaubt, wenn Portale bei den Bewertungen darauf hinweisen.

Was tun Portale gegen gefälschte Bewertungen?

Bisher nutzten Portale vor allem Wortfilter, um gefälschte Bewertungen aufzudecken. Sie verließen sich darauf, dass Nutzer sie auf auffällige Meinungen hinweisen, so das Bundeskartellamt. Nur wenige Portale nutzten technische Methoden wie Machine Learning, um Fakes aufzudecken. Nur einige Portale prüften vor Veröffentlichung, ob eine Bewertung gefälscht sein könnte.

Was fordert das Bundeskartellamt von Portalen?

Das Bundeskartellamt fordert, dass Portale mehr Verantwortung übernehmen müssen, wenn es um die Richtigkeit von veröffentlichten Bewertungen geht. Verkaufs-, Buchungs- und Bewertungsportale sowie Suchmaschinen müssten alle Filter- und Analysemethoden ausschöpfen, um gefälschte Reviews aufzuspüren.

Fazit

Beim Verbraucherschutz kann das Bundeskartellamt selbst nicht eingreifen. Die Behörde appellierte daher auch an Verbraucher, Produktbewertungen kritisch zu hinterfragen. Sie sollten beispielsweise auf übertriebene Sprache und wiederkehrende Muster achten. Und: Sie sollten möglichst viele verschiedene Bewertungen lesen, um sich ein Bild von einem Produkt zu machen.

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Heiko Müller
Umgekehrt sollte auch was getan werden. So habe ich eine negative Bewertung von einem, der NOCH NIE(!) Kunde bei mir war, nichteinmal genau weiß, was ich anbiete aber an anderer Stelle wohl nen Hals gegen mich hegt und daher bei google einfach mal so negativ bewertet.Das ist extrem geschäftsschädigend.
12
Andreas.HH
Fake-Bewertungen gibt es ja nicht nur auf Verkaufsplattfo rmen. Ebenso häufig fallen insbesondere Google-Bewertungen auf, wo im Auftrag von Dritten Sterne verteilt werden, ohne dass der Bewertende jemals Kontakt zum Unternehmen/Dienstleister gehabt hätte.
5
Bernd Rudolf
Eine Besserung des Problems wäre für alle Verbraucher ein Vorteil.Früher waren die Amazon Bewertungen noch ein gutes Kriterium für den Kauf bzw. Nichtkauf.Mittlerweile ist es wirklich schwer geworden, eine Fake-Bewertung als solche zu erkennen. Alleine der Schreibstil bzw. die Hervorhebung von Eigenschaften kann zur Erkennung herangezogen werden. Selbst dann ist es noch nicht einfach.Inwieweit die Portale diese Aufgabe maschinell erledigen können, bleibt fraglich.Natürlich gibt es immer noch genügend Bewertungen, die zwar echt, aber trotzdem nicht hilfreich sind. "[...] das Drecksding taugt nix [...]"
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Dr. Peter Gorenflos
Das Problem sind nicht nur gefakte, gekaufte Bewertungen. Das Problem sind auch gefakte, manipulierte Bewertungs-DURCHSCHNITTE, also Noten. Warum sollte ein Portal Interesse an dieser Manipulation haben? Zum Beispiel dann, wenn es zahlende Kunden und nicht-zahlende Zwangsteilnehme r hat. Denn dann werden die Kunden belohnt, die Zwangsteilnehme r aber unter Druck gesetzt „überzulaufe n“. Welches „Bewertung s“-Portal unterscheidet wettbewerbswidr ig zwischen zahlenden Kunden und – unter dem Vorwand der Informationsfre iheit – nicht-zahlenden Zwangsteilnehme rn? Jameda ist ein solches Portal. Wie manipuliert man Bewertungs-DURCHSCHNITTE? Indem man zweierlei Maß anlegt bei der Zulassung von Negativbewertun gen. Bei Kunden ist man eher restriktiv, bei Nichtkunden eher permissiv. Denn was unzulässige Schmähkritiken oder Tatsachenbehaup tungen sind, unterliegt erheblichem Ermessensspielr aum und der liegt beim Portal. Durch die Optimierung des Web-auftritts seiner Kunden nimmt Jameda selbst am Wettbewerb teil und müsste deshalb – laut Ex-BGH-Vorsitzendem Wolfgang Büscher – auf die Zwangslistung von Ärzten verzichten. Hier hat die informationelle Selbstbestimmun g der Portalteilnehme r Vorrang. Das Lauterkeitsrech t erlaubt nur Verbandsklagen, keine Individualklage n. Weshalb gehen die Ärztekammer n nicht gegen Jameda vor auf der Grundlage des Lauterkeitsrech ts? Das ist die entscheidende Frage. Vielleicht gibt es einen Interessenkonfl ikt im Aufsichtsrat der apoBank. Dort sitzen Spitzenvertrete r des Gesundheitswese ns. Die Bank bekommt lukrative Top-Rankings von Focus Money, einer Burda-Tochter. Auch Jameda ist eine Burda-Tochter. Wäscht hier eine Hand die andere? Ein Zweiklassenport al korrumpiert jedenfalls seine Teilnehmer!
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