Keyless-Go-Urteil: Überlisten des Schließsystems ist kein Aufbruch

(2 Bewertungen, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Nur fünf Minuten lässt ein Pilot im Frankfurter Bahnhofsviertel sein Auto aus den Augen. Bei seiner Rückkehr muss er feststellen, dass ein Pilotenkoffer mit wichtigen Unterlagen sowie ein Stück Reisegepäck verschwunden sind. Zwar zahlt seine Hausratversicherung auch bei Auto-Aufbruch. Ein solcher allerdings liegt laut Gericht beim Austricksen des Keyless-Signals nicht vor.

Funksignal leicht zu reproduzieren

Der Pilot selbst gab vor dem Münchner Amtsgericht (Az. 274 C 7752/19) an, er habe sein Fahrzeug sicher verschlossen. Aufbruchspuren fanden weder er noch die Polizei, bei der er umgehend Anzeige erstattete. Er selbst ging davon aus, dass das Auto mithilfe einer sogenannten „Relay Attack“ entriegelt worden sei. Dabei wird das Funksignal des Schlüssels von Kriminellen abgefangen und zum unbefugten Öffnen des Schließsystems benutzt. Aus Sicht des Geschädigten war klar: Für den Diebstahl aus dem vorschriftsmäßig abgeschlossenen Auto muss die Hausratversicherung aufkommen.

Geöffnet oder eingebrochen?

Die allerdings verwies auf die entsprechende Vertragsklausel. Darin heißt es: „Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die (…) durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet (…) werden.“ Hier allerdings gebe es keinerlei Hinweise für einen gewaltsamen Aufbruch, also auch keine Zahlungspflicht. Der Versicherungsfall trete nicht automatisch bei jedem unbefugten Öffnen der Türen ein.

Gericht: Definition eindeutig

Das sah auch das Amtsgericht München so. Es betonte, dass ein Versicherer zur Kalkulation seiner Beiträge auf eine exakte Abgrenzung der Schadensfälle angewiesen sei. Im allgemeinen Sprachgebrauch beinhalte der Begriff „Aufbruch“ die Anwendung von Gewalt. Das Öffnen des Fahrzeugs durch Verstärken eines Funksignals könne nicht in diesem Sinne ausgelegt werden.

Keine Beweise

Versicherungen müssten sich auch vor Missbrauch schützen, so die Richter weiter. Bei einem Aufbruch fänden sich in der Regel Spuren von Gewalt am Fahrzeug. Der Missbrauch des Keyless-Systems dagegen lasse sich nicht nachweisen. Auch im vorliegenden Fall könne man nicht ausschließen, dass der Kläger möglicherweise nur vergessen habe, das Auto abzuschließen.

Fazit

Der Pilot hatte von der Versicherung gut 3.000,- Euro für den gestohlenen Koffer gefordert. Ausweispapiere und Pilotenlizenz fand die Polizei später in einer Mülltonne in der Nähe des Tatorts. Der Pilotenkoffer und die Uniform waren vom Arbeitgeber ersetzt worden. Das Urteil wurde bereits im März gesprochen. Rechtskräftig ist es erst jetzt, nachdem das Landgericht die Berufung zurückgewiesen hat.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details