Corona hat das Land im Griff: Die Infektionszahlen steigen, immer mehr Unternehmen haben mit Einnahmeausfällen zu kämpfen. Arbeitnehmer und Selbständige fragen sich, wer ihren Lohn und Verdienstausfall bei Krankschreibung, Quarantäne und Kurzarbeit übernimmt. Rechtsanwalt Sören Siebert klärt auf, welche Rechten und pflichten Sie jetzt haben.
Inhaltsverzeichnis:
1. Informationen für Angestellte
2. Informationen für Selbständige und Unternehmer
3. Datenschutz in Zeiten von Corona: Was darf der Chef Fragen?
Informationen für Angestellte
Vorab: Vieles geht in Ausnahmesituationen wie der aktuellen nur Miteinander. Chefs und Mitarbeiter sollten diese Ausführungen also nicht im Sinne von „Wie bestehe ich auf meinem Recht?“ lesen, sondern gemeinsam sinnvolle Lösungen entwickeln und umsetzen.
Als Angestellter stellen sich um Zusammenhang mit Corona, Lohn und Homeoffice am häufigsten diese Fragen:
1. Darf im ich Home Office arbeiten oder muss ich zur Arbeit gehen?
Es gibt kein generelles „Recht auf Home Office“. In vielen Unternehmen gibt es aber Regelungen zum Home Office im Arbeitsvertrag. Diese sollten Sie sich ansehen und mit Ihrem Vorgesetzten besprechen.
Die Angst, sich im Job mit Corona anzustecken reicht nicht aus, um einfach zu Hause zu bleiben.
Wenn es Infektionen oder konkrete Verdachtsfälle in Ihrem Unternehmen gibt, muss ihr Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht abwägen, ob er auf der Anwesenheit der Mitarbeiter im Büro oder am Arbeitsplatz besteht.
2. Kann mein Chef mich zwingen, im Home Office zu arbeiten?
Nicht ohne weiteres. In den meisten Arbeitsverträgen ist eine konkrete „Betriebsstätte“ definiert, an der die Arbeitsleistung erbracht werden muss.
Alle Mitarbeiter per Anweisung ins Home Office zu stecken ist arbeitsrechtlich kaum möglich. Der Arbeitnehmer muss zustimmen, um längere Zeit im Home Office zu arbeiten.
Praxis-Tipp:
Was Sie als Arbeitgeber zum Thema „Homeoffice und Corona“ wissen müssen zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag:
3. Muss mein Arbeitgeber mir Arbeitsmittel (Laptop) für das Home Office zur Verfügung stellen?
Ja. Bei angestellten Mitarbeitern ist es in der Regel Sache des Arbeitgebers, die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
4. Darf ich Dienstreisen wegen Corona absagen?
Ob und in welchem Umfang Ihr Chef Dienstreisen anordnen kann, regelt Ihr Arbeitsvertrag. Wenn zu Ihren vertraglichen Pflichten auch Dienstreisen und Außentermine zählen, dürfen Sie diese nicht allein aus „Angst vor Corona“ absagen.
Auch hier muss Ihr Chef im Rahmen seiner Fürsorgepflicht aber abwägen und sich im Zweifel an Aussagen von Behörden zu betroffenen Gebieten orientieren, etwa an den Warnungen des auswärtigen Amtes im Zusammenhang mit Corona/ Covid-19:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Sinnvoll ist es, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier eine gemeinsame Lösung finden.
5. Kann ich mich wegen Corona kranschreiben lassen?
Ja, selbstverständlich. Wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht werden Sie sogar mit ziemlicher Sicherheit krangeschrieben und weitere Maßnahmen wie Quarantäne eingeleitet.
6. Was ist mit Krankschreibungen wegen Grippe und Erkältung?
Für Fälle, die eher „Erkrankungen der oberen Atemwege“ zuzuordnen sind (Erkältung, Grippe, Influenza) können Sie sich aktuell durch eine Ausnahmeregelung krank schreiben lassen, ohne dass sie persönlich zum Arzt müssen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat dazu die Ärzte angewiesen, Krankschreibungen auch ohne Arztbesuch zu erteilen.
Diese Regelung gilt, wenn Sie
- eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege haben
- keine schweren Symptome haben
- nicht die Kriterien für einen Coroanavirus-Verdachtsfall erfüllen
In diesen Fällen müssen Sie für eine Krankschreibung nur noch beim Arzt anrufen.
7. Bekomme ich wegen Corona Kurzarbeitergeld?
Ja. Die Bunderegierung hat über die Arbeitsagenturen angeordnet, dass bei durch das Coronavirus verursachte Arbeitsausfälle ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld gewährt werden kann. Mehr Infos dazu hier:
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Arbeitnehmer müssen hier erst einmal nichts tun. Arbeitgeber müssen die Details des Kurzarbeitergelds mit der Agentur für Arbeit klären. Dies ist zwischenzeitlich auch online bei der Arbeitsagentur möglich:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen
8. Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit Kinder 67% der Nettoentgeltdifferenz. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60% der Nettoentgeltdifferenz.
9. Wer bezahlt meinen Lohn, wenn ich unter Quarantäne stehe?
Der Arbeitgeber muss im Fall der Quarantäne-Anordnung dem betroffenen Mitarbeiter 6 Wochen den Lohn weiter zahlen. Für den Arbeitgeber greift dann § 56 Infektionsschutzgesetz. Der besagt, dass dem Arbeitgeber die ausgezahlten Beträge von der zuständigen Behörde erstattet werden. Die zuständige Behörde können Sie hier ermitteln:
Ab Woche 7 erhält der Arbeitnehmer dann Krankengeld von der Krankenkasse.
Informationen für Selbständige und Unternehmer
Bei Arbeitnehmern stehen der gesundheitliche Schutz und die Frage „Bekomme ich mein Geld“ im Vordergrund. Unternehmer und Selbständige fragen sich natürlich auch, wie sie ihre Mitarbeiter schützen können. Daneben steht aber in vielen Fällen auch die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Fokus.
1. Gibt es staatliche Hilfen für Unternehmen wegen Corona?
Aktuell wird an vielen Stellen diskutiert, ob und wie genau die Bundesrepublik und die EU Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten helfen können. Die EU hat angekündigt, zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie einen 25 Milliarden Euro Hilfsfond für Unternehmen bereitzustellen.
In Deutschland sollen schnellstmöglich die Regelungen zum Kurzarbeitergeld angepasst. Die Bearbeitung soll deutlich schneller erfolgen. Zudem sollen die Sozialbeiträge in Zukunft zu 100% erstattet werden. Die Bezugsdauer soll von 12 auf 24 Monate ausgeweitet werden.
Mehr Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt diese Seite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
2. Verdienstausfall als Selbständiger
Grundsätzlich liegt das Risiko, kein Geld zu verdienen, immer beim Selbständigen/ Unternehmer. Wenn die Aufträge und Einnahmen wegbleiben, trägt er das Risiko meist selbst.
Wenn Sie als Selbständiger bereits Verträge abgeschlossen haben, die durch ihre Vertragspartner direkt oder indirekt) wegen Corona gekündigt werden, ist die Lage etwas komplizierter. Hier muss man sich leider immer im Einzelfall die jeweils abgeschlossenen Verträge ansehen: Ist ein Rücktrittsrecht vereinbart, welche Kündigungsfristen gibt es, kann man bei Kündigung durch den Vertragspartner Schadensersatz geltend machen ... .
3. Was passiert, wenn Veranstaltungen und Messen abgesagt werden?
Besonders hart trifft es aktuell die Messe und Veranstaltungsbranche in der realen Welt. Veranstalter, Cateringunternehmen, Speaker oder Hotelbetreiber: Alle stehen vor der Frage, ob sie bezahlt werden, wenn „ihre“ Veranstaltung abgesagt wird.
Die Rechtslage hier ist natürlich sehr kompliziert. Es hängt von den geschlossenen Verträgen und AGB der Veranstalter ab. Auch die Frage „Ist das Corona-Virus höhere Gewalt“ wird eine Rolle spielen. Hinzu kommen dann viele komplexe Details zu Schadensersatz & Co.
In der Praxis sollten Sie sich Unternehmer darauf einstellen, dass Sie für abgesagte Veranstaltungen kein Geld bekommen.
4. Was ist, wenn die Stadt, das Land oder das Gesundheitsamt Messen und Veranstaltungen verbietet?
In diesen Fällen kann der Veranstalter wahrscheinlich auch die Mietzahlung verweigern, er kann das Mietobjekt ja nicht nutzen. Aber auch hier muss man in der Praxis die geschlossenen Verträge genau prüfen lassen.
5. Zahlt die Versicherung bei Absagen aufgrund des Corona-Virus?
Wahrscheinlich nicht. Es gibt zwar Versicherungen, die auch Naturkatastrophen und ähnliches versichern. Krankheiten und Epedemien sind in den meisten Ausfall-Versicherungen aber nicht abgedeckt.
6. Krankschreibungen von angestellten Mitarbeitern
Sind angestellte Mitarbeiter wegen Corona krank geschrieben, gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitgeber müssen für maximal sechs Wochen den Lohn weiter zahlen. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter mindestens 4 Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt war. Nach den 6 Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse und zahlt das Krankengeld an den Arbeitgeber.
7. Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber in Zeiten von Corona?
Im Rahmend er Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber Risiken minimieren. Er muss die Mitarbeiter über Risiken aufklären. Eine gute Übersicht dazu liefert die Übersicht des Robert Koch Instituts:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Daneben müssen Arbeitgeber aber auch konkret dafür sorgen, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich ist und das Infektionsrisiko möglichst minimiert wird, etwa durch zur Verfügung stellen von Desinfektionsmitteln in den sanitären Anlagen.
8. Wie sieht es bei Quarantäne und Lohn für Angestellte aus?
Wenn ein Mitarbeiter krank ist muss der Arbeitgeber normalerweise 6 Woche Krankengeld zahlen. Wenn der Mitarbeiter aber aufgrund einer Quarantäne-Anordnung nicht arbeiten kann, gibt es stattdessen eine Entschädigungszahlung vom Staat.
Das Infektionsschutzgesetz legt fest, dass das zuständige Gesundheitsamt diese Zahlungen übernimmt. Welches Gesundheitsamt für Ihr Unternehmen zuständig ist erfahren Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
9. Gibt es bei Quarantäne Entschädigung für Selbständige?
Wenn Selbständige unter Quarantäne gestellt sind, erhalten auch sie Zahlungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes. Übernommen werden Entschädigungszahlungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Einkommens aus dem letzten Jahr. Zusätzlich können Betriebsausgaben (etwa die Miete für Praxen oder Büroräume) in angemessener Höhe erstattet werden.
Die Kosten können Selbständige im Falle einer Quarantäneanordnung beim zuständigen Gesundheitsamt stellen. Welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist erfahren Sie hier:
https://tools.rki.de/PLZTool/
Datenschutz in Zeiten von Corona: Was darf der Chef Fragen?
Mehrere Datenschutz-Beauftragte haben aus aktuellem Anlass betont, dass die DSGVO einem wirksamen Infektions-Schutz nicht im Wege steht. Gesundheitsdaten sind in der DSGVO zwar geschützt. Aber auch diese Daten dürfen und müssen verarbeitet werden, wenn dadurch die Pandemie eingedämmt wir.
Die folgenden Fragen werden von Datenschützern derzeit als besonders relevant angesehen.
1. Darf der Chef jetzt die Handynummer verlangen?
Ein innerbetriebliches Kommunikationsnetzwerk kann in diesen Tagen sinnvoll sein, um kurzfristig auf aktuelle Änderungen zu reagieren. Das Arbeiten im Home-Office, die Schließung einer Abteilung oder sogar des gesamten Betriebs lassen sich so schnell und effektiv vermitteln. Stefan Brink, LfDI von Baden-Württemberg, betont aber: Die Teilnahme an einem solchen Netzwerk muss freiwillig sein. Das heißt: Einzelne Arbeitnehmer können nicht gegen ihren Willen gezwungen werden, sich mit ihrer Nummer zu registrieren.
2. Muss ich erzählen, wo ich im Urlaub war?
Unter normalen Umständen geht es den Arbeitgeber nichts an, wo und wie Sie Ihre freie Zeit verbringen. Zurzeit allerdings muss er in besonderem Maß an seine Fürsorgepflicht gegenüber der gesamten Belegschaft denken. Er will deshalb sicherstellen, dass sich die Kollegen nicht bei möglicherweise Infizierten anstecken. Deshalb darf jetzt abgefragt und gespeichert werden, ob Sie sich im relevanten Zeitraum in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert-Koch-Institut als Risiko-Gebiet eingestuft wurde.
3. Muss ich sagen, mit wem ich Kontakt habe?
Auch hier gilt: Ihre Treffen mit Freunden und Bekannten sind Ihre Privatangelegenheit. Erlaubt ist zurzeit aber die Frage, ob Sie zu einer infizierten Person Kontakt hatten. Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die übrigen Mitarbeiter sich nicht bei Ihnen anstecken können.
4. Darf der Chef anderen mitteilen, dass ich COVID-19 habe?
Laut LfDI Stefan Brink sollte ein Vorgesetzter im Fall einer bekannten Infektion gründlich abwägen. Einerseits müssen Kontaktpersonen gefunden, informiert und eventuell isoliert werden. Andererseits gilt es, eine längerfristige Stigmatisierung des Patienten zu vermeiden. Soweit das möglich sei, solle der Arbeitgeber daher auf die namentliche Nennung eines Erkrankten verzichten oder die Gesundheitsbehörden um Unterstützung bitten. Wenn Kollegen nur durch Namensnennung geschützt werden könnten, sei sie in diesem besonderen Fall gestattet.
5. Darf das Unternehmen die Gesundheitsbehörden über Corona-Fälle, Corona-Kontakte oder Reisen in Risikogebiete informieren?
Im Rahmen einer Pandemie wird in der Regel durch die Bundesländer oder die örtlichen Behörden über eine solche Meldepflicht entschieden. Liegt eine entsprechende Grundlage vor, müssen diese Informationen auf Anfrage den Gesundheitsbehörden gemeldet werden.





Wir haben jemanden der hin und wieder studentisch bei uns arbeitet. Sie hätte jetzt auch wieder angefangen bei uns zu arbeiten, hat aber vor Vertrags-/Arbeitsbeginn mitgeteilt, dass sie an krank ist und im Ausland (Deutschland, Italien, Ungarn mit Flugzeug, Zug und Flixbus) unterwegs war und sich auf Corona testen lassen will. Sie wurde nun positiv getestet und steht unter Quarantäne. Sind wir jetzt verpflichtet ihr jetzt den Arbeitsausfall zu zahlen. Der Vertrag wurde bislang nur von ihr unterschrieben.
Zu dieser Zeit befanden wir uns in Kurzarbeit und hätten in dieser Woche endlich arbeiten können.
Nun meine Frage, muss der Arbeitgeber den vollen Lohn für diese Woche zahlen oder gilt da die Kurzarbeit, die auch im Moment eingetragen ist ?
Hallo, meiner Meinung bist nach bist du nicht verpflichtet das deinem Arbeitgeber zu melden wenn du sowieso nicht zur Arbeit gehst zu der Zeit. Meine Frage bei der Sache ist, ob wenn du Ihn eine krankmeldung einreichen würdest, dir 100 Prozent vom Lohn zustehen würden.Für die Zeit in der du krank bist. In der Corona Zeit soll bis ende Mai die Regel gelten, wer eine Krankmeldung abgibt kriegt sein Lohn weiter. Bis zu 6 Wochen. Allergings weiss ich nicht ob es auch gilt, wenn die kurzarbeit schon vorher begonnen hat.
Ich steckte aufgrund Corona Pandemies im Ausland fest, mein chef wusste davon bescheid und bittete um Informationen wenn ich was neues habe jedoch wurde mein lohn nicht gezahlt und in der Abrechnung steht das es um unbezahlten urlaub handelt. Jedoch hbe ich davon nirgendswo bescheid bekommen. Dürfen AG es in der Hinsicht so machen? Ich bin Azubi im 3. Lehrjahr als Altenpfleger
Mit freundlichen Grüßen
Ich meinte, ob der betroffene nur den Anspruch auf Harz IV hat, oder gibt es irgendwelche staatliche Hilfen in dem Fall? Müssen tut er natürlich nicht...
habe eine kurze Frage.
Ich lebe und arbeite in Deutschland, bin aber seit dem 9. April in Polen. Ich habe hier bis zum 23. April eine obligatorische 14-tägige Quarantäne. Der 26. April plant seine Rückkehr nach Deutschland und jetzt meine Frage. Muss ich nach meiner Rückkehr eine weitere Quarantäne durchlaufen? Denn im schlimmsten Fall muss ich 28 Tage in Quarantäne verbringen.
Ich bin der. Meinung. Dass dies nicht rechtens ist. Der AG trägt das betriebsrisiko und hat dem Mitarbeiter seinen normalen. Lohn zu zahlen. In urlaub schicken geht auch nicht einfach so. Unter folgendem link nachzulesen.
https://www.karriere.de/mein-recht/corona-und-arbeitspflicht-kontaktsperre-einschraenkungen-nur-leicht-gelockert/25496422.html
Die Überstunden verschwinden lassen...
Ein Betrieb muss in Kurzarbeit gehen und hat dies auch durch den Betriebsrat schon bekannt gegeben.
Nun stehn dem sofortigen Bezug noch die Überstunden auf Arbeitszeitkonten entgegen, die eigentlich vor Anspruch auf Kug zur Vermeidung abgebaut werden sollten.
Die Personalabteilung und der Betriebrat führen daraufhin Einzelgepräche mit Mitarbeitern. Die meisten Mitarbeiter verzichten im Anschluss auf ihre Überstunden.
Dann wird Kug beantragt.
Ist das nun Betrug, da hier Kug beantragt wird, obwohl die Überstunden hätten abgebaut werden müssen.
Treibt der AG die AN in die Strafbarkeit und macht vor allem sich selbst strafbar?
Muss mir der Arbeitgeber 67%des Lohnes zahlen für 6 Wochen so wie es im infektionsschutzgesetz veranlagt ist oder kann er das verweigern
Ich habe 2 Kinder 2jahre und 8 und musste durch die Schließung der Einrichtung seit 2.4 20 zuhause bleiben davor hatte ich mit Urlaub überbrückt
Bitte um Antwort
Ist die Frage noch aktuell? leider ist der Artikel oben nicht genau genug recherchiert und geschrieben. Die Antwort auf die Frage ist, es kommt darauf an...
- Liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor? Dann zahlt der AG das Gehalt ganz normal 6 Wochen weiter, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (70% vom Brutto, max. 90% vom Netto, max. € 105,88 / je Tag - dieser Wert stammt aus 2019)
- Liegt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor aber es ist Quarantäne angeordnet, dann zahlt der AG 6 Wochen das Entgelt normal weiter (in diesem Fall bekommt der AG eine Erstattung vom Land)
- Oder ist Kurzarbeit vereinbart? Dann zahlt der AG 67% (mit Kind), ab dem 4. Monat 77% und ab 7. Monat 87%. Kinderlose bekommen jeweils 7% weniger.
bin derzeit in Kurzarbeit ( eine Woche arbeiten, zwei Wochen frei)
Mich würde interessieren wie viele Tage sich mein Chef sich bei mir melden muss um Bescheid zu geben das ich im anderen Rhythmus arbeiten muss?
Mfg
Mitch
Unser Problem ist das wir ab dem 18.5 wieder arbeiten müssen aber unsere Tagesmutter bis Juni zu haben wird. Sie hat auch einfach ihren geplanten Urlaub von Mai gekenzelt und sagt sie wird ihn später nehmen, wir dürfen aber unseren Urlaub durch die Kurzarbeit nicht verlegen
Sie ist auch der Meinung wir sollen voll weiter zahlen, aber wir haben nur Kurzarbeitergeld
Solangsam wissen wir nicht weiter
Sie sagt sie sei ja nicht schuld
seit dem 1.4. bin ich für 2 Monate in 20% Kurzarbeit geschickt worden.
Leider ist für dessen Berechnung ein für mich unnötig komplizierter Prozess eingeführt worden.
Und zwar habe ich für April und Mai einen Kalender erhalten, wo ich an einem Tag jeder Woche "Kurzarbeit" mit 8h eintragen muss. Ich kann mir also "aussuchen", an welchen Tag der jeweiligen Woche ich Kurzarbeit mache (nur für die Abrechnung). Derzeit reduziere ich allerdings täglich meine Arbeitszeit anstelle einen Tag der Woche frei zu machen.
Für die erste Aprilwoche sind es ja nur 3 Arbeitstage, darf mir dann trotzdem bei einer normalen 40h Woche 8h abgezogen werden in der Abrechnung? Müsste es dann nicht auch anteilig 20% von nur 3 Arbeitstagen sein?
Aktuell würden mir für April und Mai zusammen im Durchschnitt 21% abgezogen werden. Das entspräche nicht den vereinbarten 20%. In einer Testabrechnung die mir zugesandt wurde, fehlen mir allerdings 24€ mehr vom Netto, als auf einfachem Wege berechnet (Netto von 100% Brutto - Netto von 80% Brutto) * 0,6 + Netto von 80% Brutto. Aktuell warte ich noch auf eine Antwort woher diese Differenz genau kommt.
Dann die Frage, im Internet liest man überall, dass der Arbeitgeber im Falle, dass ein Feiertag auf den Kurzarbeitstag fällt, er die normale Entgeltzahlung zu leisten hat. Bedeutet dies, dass ich in einer Woche mit einem Feiertag ebenfalls keine 8h abgezogen bekommen darf, sondern nur 20% von 4 Arbeitstagen? Aktuell habe ich meine "Kurzarbeitstage" in der Liste auf die Feiertage gelegt.
Vorletzte Frage: Im Mai bin ich nur an 9 Tagen arbeiten wegen Feiertage und Urlaub. Wie wird mir da das Kurzarbeitergeld berechnet? Im Urlaub sollte ja eigentlich auch normales Entgelt gezahlt werden.
Letzte Frage: Ist es relevant für mein ausgezahltes Entgelt, für welchen Tag der jeweiligen Woche ich den "Kurzarbeitstag" setze? Ist es egal, ob es auf einen Urlaubstag, Feiertag oder normalen Arbeitstag fällt? Macht es für mein ausgezahltes Geld einen Unterschied?
Ich bin alleinerziehend und habe keinen der mein Kind betreuen kann ( 10 Jahre alt). Nun hab ich schon mein Erholungsurlaub beantragt vor der jetzigen Situation, habe letzte Woche mir schon 3 Urlaubstage nehmen müssen wegen Mangel an kinderbetreuung und ich hätte regulär nur noch 2 Urlaubstage bin allerdings noch in Probezeit. Nun hat mein Arbeitgeber einen aufstand gemacht weil ich weiterhin keine Betreuung für meinen Sohn habe und mir kein Sonderurlaub genehmigt weil es in dem Laden wohl keine Regelung ist allerdings steht im Vertrag auch nichts drin und somit nimmt er mir von meinem geplanten Erholungsurlaub die Tage weg. Ich finde es meines Erachtens eine Schweinerei da ich Wochen lang Betreuung für meinen Sohn hatte und er nie da war ich alleine alles schmeißen muss meine Arbeitskollegin durfte kommen und gehen wie sie wollte und anbetracht der Situation kein Verständnis aufweist. Meine Frage, ist er dazu berechtigt mir meinen Unterschrieben Urlaub 4 Tage zu entnehmen? Da ich einiges im Internet gelesen habe, das er wegen dieser Situation nicht möglich sein und der Arbeitgeber Verständnis dafür aufweisen müsste.
Lg
Frau Meier
seit dem 01.04.2020 bin ich und fast alle anderen mitarbeiter der firma ( größeres einzelhandelsunternehmen) auf 100% kurzarbeit gestellt.
die geschäftsführung hatte bereits am 01.04.2020 angekündigt dass das kurzarbeitergeld für den monat april auf 80% statt 60% aufgestockt wird.
aktuell arbeitet im verkauf niemand, jedoch sollen auf einmal alle mitarbeiter aus meiner region schon ab 14.04.20 wieder arbeiten.
jedoch sollen wir nicht die normalen tätigkeiten ausführen sondern beim umbau/Renovierungen mithelfen bzw teilweise alleine machen.
ist das überhaupt rechtens?
habe online keine passende antwort gefunden.
meiner meinung nach kann es nicht rechtens sein die mitarbeiter in 100% kurzarbeit zu schicken ( KAG wurde zwar von 60 auf 80% erhöht, jedoch stand dieser schritt der leitung schon fest bevor die auf die idee kamen einige läden umzubauen) und dann von ihnen zu verlangen dass sie für das KAG was eh das amt zahlt auf arbeit kommen und dort komplett andere tätigkeiten auszuführen.
zudem sollen wir auch von dienstag 14.04 bis samstag 18.04 jeden tag 9stunden bzw minus die eine stunde pause arbeiten. quasi ohne freien tag da montag feiertag ist.
hoffe auf schnelle antworten, dienstag soll’s ja schon losgehen
Und zwar wollte ich fragen ich bin bei meinem Arbeitgeber auf 450€ Basis angemeldet bekomme ich trotzdem wegen der Corona Krise mein Gehalt ? Ich bitte um Rückmeldung schönen Guten Tag noch
Bin in die türkei geflogen dann kam die coronakrise auch hier erst wurde mein flug für den 1. april gekänzelt dann umgebucht für den 18. april der wurde dann auch 2 tage später gekänzelt und zum schluss wurde auch mein 3. gebuchter flug für den 14. april gekänzelt meine frage jetzt wie ist es mit meiner arbeit in deutschland und mein lohn ??
Also hier fliegt nichts mehr bis zum 1. mai schaue täglich nach falls ich was finde das ich gleich buche
Danke schonmal im vorraus für antworten
wir müssen uns von einer Mitarbeiterin personenbedingt während der Probezeit trennen. Das Arbeitsverhältnis wird Ende April enden. Seit März bezieht die Kollegin Kurzarbeitergeld. Bezieht sie dieses solange bis sie ausscheidet oder hat sie nach Kündigung wieder Anspruch auf ihr normales Gehalt, da Kug ja dazu dient, den Arbeitsplatz weiter zu sichern. Ich meine, so etwas irgendwo gelesen zu haben, bin mir jedoch jetzt unsicher. Achso: Es gibt keinen BR.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank!
Mit Zugang der Kündigung muss das volle Gehalt gezahlt werden und kein Kurzarbeitergeld mehr.
ich habe eine kurze Frage zur Kündigungszustellung: Ein Mitarbeiter sitzt leider derzeit in einem anderen Land fest und kommt wahrscheinlich erst Anfang Mai wieder nach Deutschland, wenn alles klappt.
Wir müssen uns vom Mitarbeiter leider trennen. Der Mitarbeiter ist in Deutschland gemeldet und hat auch einen festen Wohnsitz. Genügt es als Zustellung, wenn wir den Mitarbeiter vorab informieren, die Kündigung per Mail zusenden und fristgerecht die Kündigung mit einem Zeugen in den Briefkasten werfen?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank!
Hattest du denn Ausfallstunden? Wenn der Betriebsurlaub vorher so besprochen war, wir das als Urlaub und nicht als Kurzarbeit angesehen.
Der Arbeitgeber kann vorab den Antrag stellen und die genaue Abrechnung mit der Agentur für Arbeit erfolgt ja erst, wenn bekannt ist, wie viel ausgefallen ist.
Ich bin selbstständige Tagesmutter. Derzeit durch covid19 zwangs stillgelegt.
Darf ich bei als Erntehelfer aushelfen?
Bzw. Darf ich kurzfristig in Teilzeit arbeiten gehen.
Liebe Grüße
Heike May
Ich habe auch eine frage, Ich Arbeite normalerweise im Gesundheitswesen und da ist es jetzt ja sehr Heiß...Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma und diese kann mich momentan nicht Einsätzen da ich im Ausland fest sitze, wie ist das da bekomme ich irgendwoher Geld oder geh ich leer aus ?
Können die mich deshalb Kündigen ?
hab zum 1. April einen neuen Arbeitgeber. Wurde am 30. März wg. Corona-Verdacht/Diabetes krankgeschrieben. Konnte den neuen Job am 1. April also nicht antreten. Woher bekomme ich jetzt Geld?
LG
eine Frage in unserem Unternehmen gibt es unterschiedliche Regelungen für Abteilungen. Die einen müssen noch 25% arbeiten und in meinem Fall soll ich 50% von der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit ableisten. Kann der Arbeitgeber das so verlangen. Wir wurden informiert das der Arbeitgeber das Nettoeinkommen freiwillig auf bis zu 80% bezahlt, also auch wenn man bei der KA nur 60% bekommt. Das würde heißen das ich somit doppelt soviel an Arbeit wie meine Kollegen aus anderen Abteilungen ableisten muss, letztendlich aber durch die freiwillige Leistung des AG auch nicht mehr verdiene wie andere - sprich 25% umsonst arbeite. Kann mir jemand eine Aussage geben? Es würde mich auch noch mein genauer Verdienst interesse das kann mir weder der AG noch das Arbeitsamt beantworten (dort ist die entsprechende Abteilung für Fragen nicht erreichbar). Ich verdiene aktuell 3993 Euro brutto und komme nach meiner Rechnung jetzt auf 2.053 € (vorher (2.427,65 €) - liege ich da richtig? Danke
du bekommst für die 50% geleistete Arbeit ganz normal deinen Lohn. Die 50%, die nicht geleistet werden, da erhälst du vom Netto dann das Kurzarbeitergeld von 60% bzw. mit der Aufstockung dann 80%.
Für deine Kollegen mit nur 25% Arbeit heißt das, diese erhalten 25% normalen Lohn, die restlichen 75% werden dann mit Kurzarbeit bezahlt.
Rechnen musst du es selbst.
Ernsthaft, das ist schon echt lächerlich. Du bekommst 80% Lohn für 50% Arbeit. Sei froh, dass dein Arbeitgeber auf 80% aufstockt!
Viele Menschen würde sicherlich, in der jetzigen Zeit, gern deine Position haben und bereitwillig 50% arbeiten können.
Was dein Verdienst angeht, dass musst du dir selbst ausrechnen. Ist etwas schwierig, deine Rechnung als falsch oder richtig zu bestätigen, wenn man deine Steuerklasse nicht kennt
seit dem 01.04.2020 bin ich und fast alle anderen mitarbeiter der firma ( größeres einzelhandelsunternehmen) auf 100% kurzarbeit gestellt.
die geschäftsführung hatte bereits am 01.04.2020 angekündigt dass das kurzarbeitergeld für den monat april auf 80% statt 60% aufgestockt wird.
aktuell arbeitet im verkauf niemand, jedoch sollen auf einmal alle mitarbeiter aus meiner region schon ab 14.04.20 wieder arbeiten.
jedoch sollen wir nicht die normalen tätigkeiten ausführen sondern beim umbau/Renovierungen mithelfen bzw teilweise alleine machen.
ist das überhaupt rechtens?
habe online keine passende antwort gefunden.
meiner meinung nach kann es nicht rechtens sein die mitarbeiter in 100% kurzarbeit zu schicken ( KAG wurde zwar von 60 auf 80% erhöht, jedoch stand dieser schritt der leitung schon fest bevor die auf die idee kamen einige läden umzubauen) und dann von ihnen zu verlangen dass sie für das KAG was eh das amt zahlt auf arbeit kommen und dort komplett andere tätigkeiten auszuführen.
zudem sollen wir auch von dienstag 14.04 bis samstag 18.04 jeden tag 9stunden bzw minus die eine stunde pause arbeiten. quasi ohne freien tag da montag feiertag ist.
hoffe auf schnelle antworten, dienstag soll’s ja schon losgehen
Wenn ich als Bedienung 2x 12Wochen im Jahr auf 450€ arbeit und mein Local jetzt nicht geöffnet wird kann ich Unterstützung beziehen. MfG
Oder ist das als zusätzlicher bezahlter Sonderurlaub zu sehen?
Ich war ja gewillt zu arbeiten.
LG
ich habe von meinem Hausarzt und Gesundheitsamt nach Rückkehr von meinem Urlaub eine 14 tätige häusliche Quarantäne verordnet (belegt durch ein Attest) bekommen,
darf mein Arbeitgeber mir für diese Zeit Überstunden abziehen ?,
danke für Ihre Antwort.
Wenn dein Arbeitgeber dich von der Arbeit freistellt muss er auch den Lohn weiter bezahlen. Also ist das nicht rechtens.
Gruß Thomas
Mein man arbeitet in der Baubrance und von der ganzen Firma arbeiten nur 60%. Wir haben zwei Kinder die in den Kindergarten gehen. Der jüngere sollte nicht gehen in eine Notfall Gruppe da er eine Erkrankung hat. Die Firma von meinen Mann sagt jetzt die melden keine Kurzarbeit an und die Kinder müssen in die Notfall Gruppen. Mein Mann arbeitet 3 Tage die Woche und ich jetzt zwei so das immer jemand bei den Kindern ist. Ist es rechtens das die Firma keine Kurzarbeit anmelden will und wir die Kinder in eine Notfall Gruppe schicken müssen?
10tage Urlaub zu je 8h ergibt 80Stunden
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Desweiteren Arbeite ich nun 20Stunden /Woche ,wenn es aber einen feiertag gibt,muss ich da nun noch 12 oder 16Stunden in der Woche Arbeiten?
Vielen dank für die Beantwortung meiner Fragen.Mfg.
Vielen Dank für die Hilfe.
Für die Soforthilfen werden nur laufende Betriebskosten angesetzt, heißt im Klartext, alle privaten Verpflichtungen, die sich aus dem Nettogewinn ergeben, sind dort nicht mit einkalkuliert, wir soll man als Selbstständiger/Solobetrieb jetzt seinen Verpflichtungen nachkommen, da auch ich schließen musste.
Dieses Thema wurde bis jetzt null diskutiert....
der Staat biete folgende Möglichkeiten vereinfacht an Kredit/Grundsicherung....
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/foerdermittel-des-landes-hessen-der-corona-krise
Private Verpflichtungen fallen unter das unternehmerische Risiko. So ist auch der Arbeitnehmer bei Kurzarbeit eingeschränkt.
Ich war schon ab 14 marz krank geschrieben, und bis jetz noch krank , mein chef sagt mier ich werde nur den 60% von den kurzarbeit kriechen ist das riechtig?
Wie bzw mit was muss der AG zu Punkt 3 den AN von weiteren AN's fern halten?
Was ist rechtlich zulässig?
Ich bin selbstständig und machen Wandbilder im Außenbereich. Und muss deshalb öfters eine Fahrt von 2h.
Beim mein jetzigen Auftrag ist das wieder der Fall. Von Halle nach Dresden. Ich hätte dort eine separate Wohnung. Inwiefern darf ich die Dienstreise antreten? Vg
Ich kann dass nicht ganz nachvollziehen, er hätte ja die Möglichkeit mich auf 80 oder 90% Kurzarbeit zu setzen, in der von Ihm bezahlten Zeit würde ich dann ja voll zur Bearbeitung zur Verfügung stehen. Mache ich mich nicht strafbar, wenn ich trotz 100% Kurzarbeit trotzdem Mails bearbeite und für Telefonate mit Kunden und Kollegen zur Verfügung stehe?
Das macht für mich kein Sinn. Wie Tobias schon gesagt hat, hätten man wenigstens einige Stunden arbeiten lassen können um dann einige Aufgaben zu erledigen.
Meine Kurzarbeit kann jederzeit aufgehoben werden, sobald mein Arbeitgeber für mich ein Projekt gefunden hat. Wie müssen die sich bei mir melden? Per Post? Denn es ist ja nicht meine Aufgabe noch meine Emails zu checken oder auf dem Firmenhandy erreichbar zu sein. Oder seh ich das falsch?
seit dem 01.04.2020 bin ich und fast alle anderen mitarbeiter der firma ( größeres einzelhandelsunternehmen) auf 100% kurzarbeit gestellt.
die geschäftsführung hatte bereits am 01.04.2020 angekündigt dass das kurzarbeitergeld für den monat april auf 80% statt 60% aufgestockt wird.
aktuell arbeitet im verkauf niemand, jedoch sollen auf einmal alle mitarbeiter aus meiner region schon ab 14.04.20 wieder arbeiten.
jedoch sollen wir nicht die normalen tätigkeiten ausführen sondern beim umbau/Renovierungen mithelfen bzw teilweise alleine machen.
ist das überhaupt rechtens?
habe online keine passende antwort gefunden.
meiner meinung nach kann es nicht rechtens sein die mitarbeiter in 100% kurzarbeit zu schicken ( KAG wurde zwar von 60 auf 80% erhöht, jedoch stand dieser schritt der leitung schon fest bevor die auf die idee kamen einige läden umzubauen) und dann von ihnen zu verlangen dass sie für das KAG was eh das amt zahlt auf arbeit kommen und dort komplett andere tätigkeiten auszuführen.
zudem sollen wir auch von dienstag 14.04 bis samstag 18.04 jeden tag 9stunden bzw minus die eine stunde pause arbeiten. quasi ohne freien tag da montag feiertag ist.
hoffe auf schnelle antworten, dienstag soll’s ja schon losgehen
Vielen Dank.
Ich bin aktuell Arbeitslos und hätte zum 1. April meine neue Stelle angetreten dies aber wegen Corona nicht möglich ist ... Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr da der Zeitraum dafür ausgeschöpft ist und ich jetzt ALG2 beantragen müsste das ich aber nicht bekommen werde da ich im Haus meiner Eltern wohne etc. somit habe ich gerade 0 Einkommen! was habe ich jetzt für Möglichkeiten mich nicht zu verschulden und meine Fixkosten abzudecken?
Könnte meine Ehefrau von ihrem Arbeitgeber verlangen freigestellt zu werden ?
Wir können dass nicht ganz nachvollziehen, er hätte ja die Möglichkeit uns nur auf 80 oder 90% Kurzarbeit zu setzen, in der von der Firma bezahlten Zeit würden wir dann voll zur Bearbeitung von Mails und Telefonaten zur Verfügung stehen. Mache wir uns nicht strafbar, wenn wir trotz 100% Kurzarbeit Mails bearbeiten und für Telefonate mit Kunden und Kollegen zur Verfügung stehen?
Also ich denke nur Lesen ist ok aber bearbeiten und beantworten und Telefondienst ist nicht ok?
ich habe ein kleines Kindergartenkind zu Hause und muss Home Office machen. Leider ist mein Urlaub fast verbraucht und ich schaffe es dann nicht meine volle Stundenzahl zu arbeiten. Gibt es Hilfen für solche Fälle? Halbe Tage geht noch aber keine Vollen. Arbeite jetzt schon jeden Abend bis 22 Uhr.
Abgesehen davon will das Amt das Kurzarbeitergeld auf Basis von 50% meiner bisherigen Arbeitszeit berechnen, obwohl ich ja 100% arbeite und nur anteilig 50% des Lohns erhalte und die restlichen 50% anspare.
Muss ich im Dienstwagen Kollegen trotz Corona mitnehmen.
Ist ja kein Sicherheitsabstand mehr da.
Wo bekommen die jetzt Geld her?
Was können die machen?
Laut meinem Arbeitgeber bekomme ich kein Kurzarbeiter Geld. Hab noch paar Überstunden und Urlaub.
Dann???????
ich habe eine Frage zur Kurzarbeit. Mein Arbeitgeber hat zum 01.03.2020 Kurzarbeit angemeldet für den Betrieb. Mein Arbeitsplatz ist nicht betroffen, ich war nicht in Kurzarbeit und wurde krankgeschrieben für 8 Tage. Nun wurde mein Gehalt gekürzt mit der Begründung waärend der Krankheit falle ich automatisch in den Prozentsatz der Kurzarbeit. Ist das rechtens??
Gibt es eine Vorschrift, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit der Mitarbeiter diese Schutzartikel bereitzustellen? Anscheinend möchte der Arbeitgeber die Aufträge ja nicht verlieren, denn seinerseits wurden noch keine Aufträge abgesagt oder verschoben.
bekomme ich jetzt Lohnfortzahlung oder kurzarbeitergeld?
Im Logischen sinne bin ich ja nicht Kurzzeit krank sondern ganzzeitig und sollte das volle gehalt bis zur 6 Woche erhalten oder sehe ich das Falsch ?
mit 60% ist bestimmt niemand hier in der Lage seine Rechnung zu bezahlen.
Lg
Bekommt man dann von dem übriggebliebnem Fixgehalt dann nur noch die 60% bzw. 67% ?
Darüber hinaus ... werden Zahlungen wie z.B. Car Allowance zum Fixgehalt dazugezählt ?
Danke
Würde mich auch sehr interessieren ob der Variabler Teil berücksichtigt wird.
Ich habe 100% Kurzarbeit bekommen - allerdings aber auch den Rechner als HomeOffice-Station. Meine Frage ist nun: In wie weit muss ich erreichbar sein? Ständig? Stundenweise/täglich....
die Berechnung von Kurzarbeitergeld, in deinem Fall 60%, ergibt sich aus dem regulären Bruttoentgelt und dann von der Nettodifferenz des gekürzten Betrags. Die Berechnung erfolgt also nicht vom regulären Nettolohn, was einen großen finanziellen Unterschied macht.
Bei einem regulären Bruttogehalt von 1500 Euro gekürzt auf 1150 Euro Kurzarbeitergeld ergibt sich ein Differenzbetrag zum regulären Einkommen von ca. 94 Euro, sicher nicht wenig, aber immer noch besser als Arbeitslosengeld, würde ich meinen.
ich habe eine Frage auf die ich noch keine Antwort gefunden habe.
Mein Schwiegervater ist kurz vor 60 und hat seit sehr vielen Jahren Lungenprobleme. Frühere Besuche in einer Lungenklinik gab es zu genüge. Bronchitis ist Chronisch bei ihm. Seit Arbeitgeber stellt ihn aber nicht frei. Er macht sich große Sorgen sich anzustecken da der Verlauf höchwarscheinlich sehr schwer sein könnte.
Gibt es irgendwo eine Verordnung oder eine Empfehlung das solche Risikopersonen nicht mehr zur Arbeit gehen sollten/dürfen?
Wir leben in BW.
Ich wäre für eine Hilfe dankbar
eine Verordnung wird es sehr wahrscheinlich nicht geben. Bei welcher Diagnose fängt man an und bei welchen Virus hört man auf??
So eine Freistellung kann, wenn überhaupt, auch nur der Betriebsarzt (durch Diagnosen vom Hausarzt) ausstellen. Vllt. geht der Weg über die BG, die wollen ja möglichst auch nicht bezahlen, wenn dein Schwiegervater durch eine Ansteckung, nachweislich während der Arbeit, ausfällt. Das wird aber sicherlich keine kurzfristige Angelegenheit werden. Das Thema mit dem Hausarzt zu besprechen, ist m.M. nach die beste und schnellste Lösung
ich hätte da eine Frage und zwar arbeite ich im Verkauf in einem Motorradladen mit Werkstatt. Daher meine Frage muss ich in die Arbeiten obwohl der Verkauf geschlossen ist und der Chef sagt wir müssen trotzdem arbeiten. Haben eigentlich trotzdem Kundenkontakt durch die Annahme der Motorräder für die Werkstatt.
NEIN, du musst natürlich nicht zur Arbeit gehen. Du kannst dich auch zu Hause hinsetzen und auf deine Kündigung warten ;).
Du willst Geld und hast deine Arbeitskraft angeboten --> dein Chef setzt dich in der Werkstatt ein. Wo ist dein Problem? Die Verkäuferinnen bei REWE, Edeka, Lidl, Aldi usw. haben sicherlich weitaus mehr Kundenkontakt als du und beschweren sich nicht, wenn du auch noch zur Tür reinkommst. Wenn dein Arbeitgeber seine Pflicht einhält, alles mögliche zu veranlassen um eine Ansteckung zu verhindern (1,5m Abstand zu Kunden, Desinfektionsmittel, Unterweisungen, etc.) darfst du beruhigt weiter zur Arbeit gehen. Arbeitslos und/oder Kurzarbeitergeld sind wahrscheinlich die schlechteren Alternativen, oder?
Ich arbeite im Verkauf. Wegen der momentanen Situation haben wir zwar geschlossen, aber zu arbeiten gibt es dennoch immer was. In unserer Firma verkehren ca. 200 Mitarbeiter täglich, unter denen sich aus arbeitstechnischen Gründen nicht oft der Mindestabstand einhalten lässt. Um zur Arbeit zu kommen bin ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, in denen es nicht möglich ist, wirklich immer einen Mindestabstand einzuhalten. Meine Frau ist mitte 60 und gehört somit auch zur Risikogruppe. Wäre es unter den gegebenen Umständen nicht besser zwei Wochen per AU zuhause zu bleiben, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren?
Ich gehöre durch Vorerkrankungen zur Risikogruppe, muss allerdings weiter 5 Tage die Woche zur Arbeit gehen.
Wir haben einige in der Filiale, die krankgeschrieben sind, wegen Verdachtsfälle auf Grippe etc. einer ist in Quarantäne, dadurch habe ich aktuell erst recht keine Chance mich beim Chef zu melden, weil ich mir sorgen mache.
Was kann ich nun tun?
Ob du darauf eingehst oder nicht, dein Recht ist die Zahlung bis zur Öffnung zu unterbrechen.
ich habe eine Frage bezüglich der Kurzarbeit:
wir haben den März bisher (und auch die KW13 werden wir) normal mit 40h in der Woche arbeiten. Mein Chef sagt, er hat sich die Option offen gehalten, das Kurzarbeiter Geld rückwirkend zum 01.03. zu beantragen.
Geht das denn, obwohl wir den März normal die 40 h in der Woche gearbeitet haben, dass wir dann nur Kurzarbeitergeld bekommen?
Für mich nur schwer vorstellbar!?
genau das ist bei uns auch stand. Ist das nicht höchst illegal? Bisher haben wir keine schriftlichen Aussagen im Sinne einer Betriebsvereinbahrung bekommen, lediglich mündliche Aussagen in einem persönlichem Gespräch. Wir haben alle voll gearbeitet und der Chef will uns rückwirkend ab 01.03. auf 100% Kurzarbeit setzen.
Kann er das machen?
Hier auch die gleiche Situation:
Die MA haben im HomeOffice 40 Stunden die Woche am Rechner gesessen und waren jederzeit erreichbar. In Zeiten in denen keine Arbeit vorlag wurden aufgeschobene Tätigkeiten erledigt oder sich weitergebildet.
Am 25.3. kam der AG dann auf die Idee zu berechnen wieviel man denn tatsächlich zu tun hatte und will nur diesen Anteil bezahlen.
Es wurde bisher keine Kurzarbeit angeordnet, es gibt keinen BR und mit keinem Mitarbeiter wurden bis heute Vereinbarungen zur Kurzarbeit getroffen.
Sie würden mit einer Antwort sicherlich vielen Angestellten in kleineren Betrieben helfen!
Freundliche Grüße
M.
wie wird es aussehen, wenn sich die Grenzen für Pendler schließen? Obwohl ich nicht krank bin und weiter arbeiten möchte, kann ich nicht.
fehlverhaltens, sondern wegen der corona-situation.
das ging sicher nur so einfach da die probezeit noch läuft.
es war bei den radisson hotels. also nicht dem kleinsten ausbildungsberuf.
weiß jemand ob die kündigung in anbetracht der lage überhaupt legal ist,
also ob es zum schutz von auszubildenden nicht schon sonderregelungen aufgrund
der krise gibt?
allgemeinen gruß, daniel
In der Probezeit wäre die Kündigung ausnahmsweise möglich.Es fragt sich nur, ob die gesetzlich zulässige Probezeit vereinbart wurde. Insofern ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu beachten. Dort regelt :
§ 20 Probezeit
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
Eine 6 monatige Probezeit wäre zu lang.
Ausserhalb der gesetzlich zulässigen Probezeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Dann wäre wohl nur eine außerordentliche Kündigung möglich und die kann nicht allgemein mit dem Coronavirus begründet werden.
Alles Gute!
Freundliche Grüße
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
leider kann Sie in der Probezeit jederzeit grundlos gekündigt werden, wie auch selbst kündigen.
Allerdings sollte sie mal bei anderen Hotels anfragen, sobald sich die Situation beruhigt hat, ob Sie Ihre Ausbildung nicht dort weiter machen kann.
Es gibt viele, die das machen, ohne dass sie wieder von vorne anfangen muss.
Und wegen des Problemes mit dem Geld -> beim Arbeitsamt auf der Seite (Telefone sind überlastet!) einen Antrag auf Arbeitslosengeld einreichen. Momentan haben die Zahlungen oberste Priorität.
Liebe Grüße
Leo
In den ersten drei Monaten, du Intelligenz beschränkter.
-Im öffentlichen Raum, sowie in Einkaufszentren, Supermärkten, Apotheken etc. gilt ein Mindestabstand zwischen Menschen von 1,5 m. Da dies im Taxi nicht umsetzbar ist, ergibt sich m.E. aus Sicherheitsgründen ein Wegfall der Dienstpflicht der Arbeitnehmer unter Beibehaltung der Lohnfortzahlung.
-Die Erfüllung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Angestellten kann aus vorgenannten Gründen nicht mehr gewährleistet werden, Konsequenzen s.o.
-Der massive Geschäftseinbruch durch Stillstand die öffentlichen Lebens und Kurzarbeit führen zu existenzbedrohenden Einkommenseinbußen, wo doch vielmehr ein angemessener Risikozuschlag angebracht wäre. Nach vorsichtigen Kalkulationen wird es auf eine almosengleiche Bezahlung von netto 5,- € hinauslaufen. Für das überdurchschnittlich hohe Infektionsrisiko wären auch 10,- € oder 20,- € netto/Stunde noch indiskutabel, Konsequenzen s.o.
-Unter Berücksichtigung vorgenannter Punkte ergibt sich m.E. ein Leistungsverweigerungsrecht der Arbeitnehmer im Taxigewerbe nach § 275 Abs. 3 BGB. Die Unzumutbarkeit besteht in der erhöhten Gefahr der Infizierung. Dem gleichgestellt ist der Verdacht derselben, bzw. deren Nichtausschließbarkeit.
Fazit: Es ergibt sich ein Leistungsverweigerungsrecht der Arbeitnehmer (Taxifahrer) bei vollem Lohnausgleich und Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses. Kündigungen sind aus Billigkeitsgründen auszuschließen und ziehen bei Zuwiderhandlung entsprechende Kündigungsschutzklagen nach sich.
Trotz grundsätzlich vorhandener Solidarität und Rücksicht auf die Besonderheit der Ausnahmesituation kann es nicht sein, daß das Krisenmanagement auf Kosten von Gesundheit und Existenz der Arbeitnehmer geht.
ich habe folgendes Problem:
Meine Frau ist an einer agressiven Art von Brustkrebs erkrankt ( Triple negativ) und hat noch 4 Chemos vor sich. Daher ist ihr Immunsystem stark geschwächt und eine Einschleppung des Virus zu Hause höchst lebensbedrohlich für sie. Wir haben uns daher selbst unter Quarantäne gestellt. Unsere Kinder haben sowieso frei . Ich selbst bin als Service Monteur für Aufzüge tätig und habe daher meiner Meinung nach ein hohes Ansteckungsrisiko. Aus diesem Grund kann ich meiner beruflichen Tätigkeit im Moment nicht nachgehen. Nun weiß ich nicht was zu tun ist. Letzte Woche hatte ich fürs erste einmal Urlaub genommen . Was wäre jetzt sinnvoll für mich? Krankschreibung? Kurzarbeitergeld? Natürlich ist es auch finanziell ein Problem ( Haus und Kinder ). Vielleicht hat jemand einen guten Rat für mich. Vielen lieben Dank im voraus!!!
ich arbeite gerade in Gastronomie als Bedienung, habe einen Minijob. Mein Chef hat mir geschrieben, dass ich nun wegen der Situation Lieferungen mit dem Fahrrad machen soll oder sonst soll ich kündigen. Ich kenne meine Arbeitsrechte nicht, aber ich bin mir sicher, dass es nicht rechtmäßig sein kann. Ich werde nicht kündigen. Er sollte mich kündigen, oder? Was soll ich machen? Ich brauche den Job, aber ich habe nie Lieferungen mit dem Fahrrad gemacht. Ich würde gerne weiter angestellt sein, bis diese Situation vorbei ist.
Bedingt durch vorsorgliche Unternehmensschliessungen herrscht ein Auftragsmangel bei uns vor.
Derzeit mein Arbeitgeber keine Arbeit für mich.
Meine Arbeitskraft habe ich ihm angeboten. Wie verhält es sich mit meinem Lohn. Keine Arbeit, kein Lohn?
(Es handelt um einen Minijob mit Arbeit auf Abruf.)
ich habe meinen Fall bisher in den Fragestellungen nicht endeckt, deswegen hiermit die Anfrage:
Habe meinen Job gekündigt und starte hoffentlich am 01. April meinen Neuen.
Letzter Arbeitstag war der 09. März, Firmenhandy- und Laptop, Zugangskarte etc. bereits abgegeben. Seit dem baue ich Resturlaub ab. Nun gibt es in Bayern seit heute 21. März 00:00 Uhr Ausgangsbeschränkungen. So wirklich Erholungsurlaub ist das nicht. Wie verhält sich das rechtlich?
Dank Euch
SIE haben Ihren Job gekündigt, SIE haben Ihren Resturlaub beantragt und zugestanden bekommen. Fertig! Ob Sie in Ihrem Erholungsurlaub am Strand liegen oder sich im Keller einschließen und die Wand anstarren, geht sonst auch niemanden etwas an. Seien Sie froh, wenn Sie nächste Woche Mittwoch gesund und munter den neuen Job anfangen können.
ich arbeite in einem Fitnessstudio, wir sind die erste Woche zum Puzen im Team für 4 Stunden in den Club beordert worden, was auch noch okay ist. Ab nächster Woche sollen wir wieder 8 Stunden mit einer Besetzung von 7 -8 Leuten Arbeiten. Was man für uns an Aufgaben geben will ist noch nicht bekannt... Was uns nun gesagt worden ist, ist dass wir im Fall der Ausgangssperre nur dann zu hause bleiben dürfen, wenn diese auch expliziert gesagt wird. Also das auch Mitarbeiter eines Studios der "Arbeit" fernbleiben müssen. Gilt die Ausgangssperre den nicht dann für alle nicht Versorgungsnotwendigen Unternehmen ohne das diese noch einmal im Einzelnen genannt werden müssen?
Zudem habe hieß es auch, dass diejenigen, die nun in Kurzarbeit sind, nicht gekündigt werden können. Aber gilt das auch für die, die noch in der Probezeit sind?
stimmt es, dass es eine Obergrenze für Kurzzeitarbeitsgeld gibt? Wenn ja richtet sich die Beitragsbemessungsgrenze nach dem Bundesland wo ich Wohne? Ich arbeite für ein Österreichisches Unternehmen ohne Geschäftsstelle in Deutschland (nur Betriebsstätte) unsere Gehaltsabrechung läuft mit Betriebsstättennummer über ein Steuerbüro in NRW / ich selber wohne in Brandenburg und bin als Vertriebsleiter in ganz Deutschland unterwegs. Wird der Dienstwagen auch bei Kurzarbeit besteuert (arbeite ja aktuell nur aus dem Homeoffice und ab 01.04. soll auf Kurzarbeit umgestellt werden). Da ich 3 Kinder habe und meine Frau nicht arbeiten geht, bin ich Alleinverdiener und würde erhebliche einbußen durch kurzarbeit haben. Darf meine Frau sich in dieser Zeit Arbeitsuchend melden?
Vielen Dank für eine Antwort
Ja dazu benötige ich auch eine Antwort. Zahlt man auch weiterhin 1% und KM ??
Es betrifft doch nur die älteren und kranken was soll der Stress
Da hat sich der entwickelte des Coronas echt Gedanken gemacht
Die alten und kranken und die kleinen Schwachen Firmen betrifft das
Wenn es mich trifft dann ist das so mein mein Gott
Und die Anderen, die man infiziert hat, zählen ebenso zu den "Glücklichen". Und wenn nicht, ihr Pech. Und sollten diese die Covid-19-Infekton nicht überleben, dann hat es den Vorteil, dass mit jedem Verstorbenem der eigene Rentenanspruch steigt.5ckp8
LG
Ich bin von Kurzarbeit betroffen und werde große finanzielle Schwierigkeiten bekommen. Es wird ja wohl aktuell diskutiert, ob Hilfen für Mieter vom Bund kommen. Gibt es dazu schon Neuigkeiten?
Ich bin derzeit krankgeschrieben und das noch 2 Wochen. Inzwischen hat mein Arbeitgeber veröffentlicht (nicht angewiesen), die Mitarbeiter, die Home Office haben, sollen/dürfen zuhause arbeiten. Nun sieht es so aus, als wenn die Firma ab nächste oder übernächste Woche freiwillig schließt. Es wurden nun sehr viele Heimarbeitsplätze bestellt, für mich auch. Ich könnte nun meine Ausstattung in der Firma abholen, kann das aber eben nicht, weil ich krank bin.
Bekomme ich mein Gehalt weiter, wenn ich wieder gesund bin, aber nicht in die Firma kann, um meine Ausstattung abzuholen? Ich habe zwar den §615 BGB gefunden, konnte das aber nicht so richtig auf meinen Fall umlegen.
Bin ich verpflichtet, meine Ausstattung selbst abzuholen?
Danke
ich kann deinen Unmut verstehen, auch ich musse mein team in Kurzarbeit 0 schicken. Letztes jahr habe ich als Pächter ein kleines Hotel mit 21 Zimmer übernommen und neu eingerichtet. Es wurde ein Kredit aufgenommen von fast 200.000 Euro für die Einrichtung usw.. Man redet im Moment tatsächlich über staatlich Hilfen. Ab woher bekomme ich diese? Bis jetzt habe ich noch nichteinmal eine Eingangsbestätigung der Anzeige auf Kurzarbeit erhalten, geschweige den den Antrag stellen dürfen, denn es wird geprüft, ob ich berechtigt bin, mein Personal in Kurzarbeit zu schicken. die Hotelschließung wurde von meiner Stadt angeordnet. Meine Pacht und sonstige Nebenkosten/ Versicherungen / Gema / Bank/ Kredite / Löhne muss ich weiterhin zu 100 % bedienen. Einnahmen habe ich seit 2 Wochen nicht, tatsächlich wurde ich mich freuen, wenn ich Hartz 4 beantragen darf, denn auch ich habe Kinder!
Vielleicht lassen sie sich dies einmal durch den Kopf gehen, gern bentrage ich dies, denn mir würde es helfen um mein täglich Brot zu kaufen, denn ich weiß als Jungunternehmerin nicht, wovon ich im Moment irgendwas bezahlen soll, das Kindergeld reicht dafür leider nicht!
Ich bin leider seit 4 Wochen arbeitslos und bewerbe mich sehr viel. Nun wurden schon 4 Vorstellungsgespräche abgesagt. Ich kann mich also derzeit nicht wirklich aktiv um Arbeit bemühen, da ich mich nicht vorstellen kann.
Das Ende der Bezugszeit rückt aber nahe, sind ja "nur" 7 Monate gesamt.
Gibt es da auch Hilfen? Oder Verlängerungen?
Dein Krankengeld wird also leider neu auf den Kurzarbeitertarif berechnet.
Ist man vor dem beginn der Kurzarbeit Krankgeschrieben zählt die Kurzarbeit erst (in deinem Fall) ab dem 28.03.2020. Ist man während der Kurzarbeit krankgeschrieben, bleibt das aber bei Kurzarbeit...
PS: bin kein Rechtsexperte, habe ich so irgendwo die Tage im Internet gelesen!
unser Unternehmen ist staatlich geschlossen worden. Wir sind ein eingetragener Verein im Bildungsbereich. Unser Betrieb will uns jetzt auf Kurzarbeit setzen, aber überall liest man, dass wenn eine staatliche Schließung erfolgt das Gehalt voll weitergezahlt wird. Ich möchte gerne Arbeiten mein Schreibtisch ist voll mit Arbeit und ich kann mich im Büro verschanzen. Aber auf Kurzarbeitergeld 0 gehen, das runiert meine Familie.
Was stimmt denn nun?
Wenn tagtäglich Menschen anderswo auf der Welt Menschen verhungern, zählt keiner die Toten oder es wird niemand zu Abstrichen im eigenen Leben gewzungen und es bricht auch die Wirtschaft nicht zusammen, warum also jetzt die Schwachen mit solch krassen Maßnahmen schützen? Und wovon gerade niemand redet, wer schützt zurzeit die Menschen in den Dritte-Welt-Ländern?...
Ich sehs nicht ein. Da hört bei mir auch die Nächstenliebe auf, wenn ich meine Arbeit verliere, und ich mir meine Miete, mein Leben nicht mehr leisten kann. Soll doch Corona alle diejenigen holen, man kann nicht jedem Helfen!
Jeder Tote, besonders jeder Covid-19-Tote steidert deinen Rentenanspruch. - Soweit du nicht vorher an Convid-19 verstorben bist, (weil dich ein Schlauerer als du es bist, vorher angestecken konnte).
Ich finde es verantwortungslos, dass solche Studien nicht schneller vorangetrieben werden, anstatt so eine Massenhysterie in den Gang zu setzen, und solche unverantwortlichen, drastischen und ungerechtfertigten Maßnahmen zu ergreifen, welche viele Existenzen bedrohen und die Menschen unnötig verunsichern. Dass kritische Berichte typischerweise nicht in die Berichterstattung der gleichgeschalteten Medien ihren Weg finden, dass überhaupt solche Nachforschungen kaum betrieben werden und man sich auf unfundierte Daten stützt, DAS sollte einem mehr Sorge machen, als die Sterberate von Corona-Infizierten, die nicht höher liegt als in jedem anderen Jahr (Corona selbst ist nichts neues...). Die Verblödung der Gesellschaft, die bewusste Meinungsmanipulation und die Beschneidung grundlegender Freiheiten, ohne triftige, sprich nachweisbare und klar belegte Gründe, das ist, was uns wirklich endlich mal aufwachen lassen sollte...
Vielleicht mal darüber nachdenken, dass es nicht nur um DEIN beschissenes Leben geht!
#Anonym träumt davon, nach Osten zu marschieren um Lebensraum für "das deutsche Volk" zu erobern.
Aber hierbei handelt es sich um eine Epidemie!
Die Info, dass nur alte, kranke und Imunschwache Menschen davon betroffen sind, ist so leider nicht richtig. Zwar steht die Kurve der Sterbensrate prozentual höher, was aber leider nicht heißt das Sie als junger, gesunder und imunstarker Mesch nicht durch diesen Virus sterben können.
Hier geht es um ein Miteinander - ein Miteinander allen zu helfen egal wechen gesundheitlichen Status oder alter diese Menschen haben. Seien Sie Rücksichtsvoll!
Auch mich trifft es sehr hart.....Zum Glück habe ich eine funktionierende Familie, Nachbarn, Freunde und mitmensche die einfach helfen.
Bei Egoisten wie Dir würde ich es mir warscheinlich auch überlegen. Totzdem Hoffe ich das Du gesund bleibst.
Schuldige dafür
Auch mich trifft es sehr hart.....Zum Glück habe ich eine funktionierende Familie, Nachbarn, Freunde und mitmensche die einfach helfen.
Bei Egoisten wie Dir würde ich es mir warscheinlich auch überlegen. Totzdem Hoffe ich das Du gesund bleibst.
Ars.....
Schuldige dafür
Wie bekomme ich jetzt Finanziellunterstützung?Werde ich überhaupt Finanziellumterstütz? Und wie ? Wo soll ich mich eintragen und anmelden? Wer bezahlt mein Unterhalt?
Und ich bein auch eine ausländische Student und keine EU Bürger.
mein Betrieb wo ich angestellt bin, wird demnächst in Kurzarbeit gehen. Wenn ich einen Kinderkrankenschein nehme, wird dann die Berechnung auf der Kurzarbeit zugrunde liegen oder auf den alten Bezügen ?
Wie wird hier der Verdienstausfall geregelt ?
Ist das dann das Desinfektionsgesetz?
Oder haben alle ca. 8500 selbstständigen Tagesmütter dann pech gehabt und müssen Sozialhilfe beantragen?
Beste Grüße und alles Gute!
Jetzt sollen wir die restlichen Stunden als minus-Stunden auf unser Zeitkonto angerechnet bekommen. Was ich Persönlich als ungerecht empfinde. Da nicht alle von uns von dieser Regelung betroffen sind. Die Leute aus dem Büro sollen Homeoffice machen. Ist in meinem Bereich nicht möglich. Und eine andere Abteilung, die nur 2 Sichten fährt ist es auch möglich, dass die Leute ihre normale Zeit (mit Versatz) machen. Wer ist hier in der Bringschuld? Ich kann und bin willig meine Arbeitsleistung zu erbringen aber mein Arbeitgeber will das nicht. Ich sehe da ganz klar den Arbeitgeber in der Bringschuld. Der Betriebsrat ist anderer Meinung und findet das alles so OK. Aber wie sieht das rechtlich aus?
Haben wir ein recht auf Entschädigung für selbständige?
Immobilie gekauft, Direktversicherung vorhanden, Auto bezahlt, usw.? Da ist doch die Rücklage.
Niemand konnte sowas ahnen, aber AN bilden Rücklagen in dem sie in die ArbeitslosenVERSICHERUNG einzahlen, und dann ALG 1 bekommen. Nachdem die Zahlungen aus dieser Versicherung erschöpft sind, kommt ALG 2 oder wie man auch so schön sagt Hartz IV. Dieses Sozialgeld bekommt jeder, der sich nicht selber, aus eignen Mitteln ernähren kann.
"Spare in der guten Zeit, dann hast Du in der Not"
PS.: Spart Euch Kommentare, denn ich habs schon durch, und musste schmerzhaft spüren, was es heißt, nicht an schlechte Zeiten gedacht zu haben.
wegen Corona abgesagt, jetzt wird darauf hingewiesen das diese nachgeholt wird. Dies kommt für und jedoch nicht in Frage, da wir zu dieser die Anreise, die Unterkunft und die Anfahrt ebenfalls bereits gezahlt haben. Diese Kosten tragen wir aufgrund der Corona-VO der Landesreg. Baden-Württemberg nun selbst. Nochinmal kann ich mir dies nicht leisten. Kann ich mein Geld von der Veranstaltung zurückverlangen?
Ihr könnt froh sein, wenn Ihr nach der Krise noch Arbeit habt.
Wir alle werden zurückstecken müssen um die Wirtschaft wieder zu stärken.
ich bin zur Zeit selbstständiger Fachberater und arbeite in einem MediaMarkt für eine Agentur. Bei der Agentur habe ich einen Vertrag bis zum 31.3.
Daher wollte ich euch einmal fragen, ob ich von denen Schadenersatz verlangen kann, da alle MediaMärkte jetzt zu haben und ich nicht in Einsatz gehen kann.
Oder dann doch über das Bundesgesundheitsministerium ?
Wer zahlt oder habe ich überhaupt einen Anspruch ?
Greift hier auch $56 IfSG? Ich kann mir schwer vorstellen, dass der Staat für all diese Gehälter aufkommt und das hier Schlupflöcher gefunden werden, warum das hier nicht gilt?
Das bedeutet: Der Arbeitgeber legt Deinen Urlaub fest, und muss dabei Deine Wünsche lediglich berücksichtigen. Wenn aber nun einmal dringende betriebliche Belange dagegen stehen (und ich denke, die zwangsweise Schließung des Geschäfts aufgrund einer Viruspandemie gehört dazu), dann kann durchaus auch Betriebsurlaub angeordnet werden. Was wäre denn die Alternative? Die Zeit nicht bezahlt bekommen?
Schau mal hier unter "Bekommen Beschäftigte weiter Geld, wenn der Betrieb schließt?":
https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/was-beschaeftigte-wissen-muessen/11/03/2020/
Da steht, dass du dein Gehalt weiter bekommst. Ich denke, das über Überstunden und Urlaub zu regeln ist nicht rechtens.
der Artikel beantwortet deine Frage! Liebe Grüße Tom
https://www.raniedermeier.de/corona-arbeitsrecht
Er ist bei einer Autofirma als Fremd- /Drittfirma eingesetzt.
Die Autofirma macht dicht, der Arbeitgeber meines Partners kann also seine Aufträge dort nicht weiter erfüllen.
Mein Partner soll seine Überstunden und ebenfalls danach seinen Urlaub für 2020 abbauen. Er hat eh nur 26 Tage und die sind alle verplant.
Darf der Chef das wirklich verlangen, wenn er seine MA nach Hause schickt?
Was gibt es für Regelungen bei Drittfirmen?
der Chef muss Kurzarbeitergeld beantragen. Überstunden vorerst aufzubrauchen ist okay aber der neue Urlaub für 2020 darf nicht vollumfänglich eingesetzt werden. Gesetz dem Fall die Situation geht bis Ende April, wäre kein Urlaub für 2020 mehr verfügbar und Sie arbeiten 8 Monate ohne Erholungsurlaub. Geht nicht, sagte uns die Agentur für Arbeit.
Auf jeden Fall hast Du danach weniger Geld in der Tasche.
Auf jeden Fall gast Du dabach weniger Geld in der Tasche.
schau auf die Seite vom Tonkünstlerverband, dort sind viele Infos und Tipps auch
zu Ausfällen für Freiberufler und Honorarkräfte. Sei aber froh wenn du noch angestellt
bist. Viele von uns haben dieses Glück nicht.
LG
Christine
ich arbeite bei einem Sanitär Großhandel und wir haben kaum was zutuen da unsere Handwerker keine Aufträge bekommen. Darf der Großhandel nicht schließen oder eine Notbesetzung einführen. In unserer Niederlassung sind mehr als 200 MA und dann noch Kunden die sich Ausstellungen anschauen ect.
Unsere Azubis setzen nur noch Zeit ab.......
wir müssen zum Ende des Monats umziehen und haben folgende Sorgen:
- Was passiert bei einer Ausgangssperre? Können wir trotzdem mit Freunden und Bekannten als Helfer umziehen?
- Was passiert im Quarantänefall? Fällt dann der Umzug aus und für alle, die da als Rattenschwanz mit dran hängen? Wer kommt dafür auf, wenn alle diese Personen nicht umziehen könnten und noch länger Miete zahlen müssten, falls wir nicht umziehen dürften?
Viele Grüße
Hierbei kann ich auch nur auf eine positive Nachricht abwarten. 2 Monatmieten zu zahlen wäre hier nicht möglich.
Daher ebenfalls Beste Grüße und gesnd bleiben ^^
Beste Grüße und bleibt gesund :)
Muss ich nicht verstehen.
Wenn sich jemand von den Angestellten ansteckt ist es wie ein Kreislauf, Kollegen werden angesteckt und der Supermarkt wird erstmals schließen wegen corona.
Ich bin der Meinung das man diese Menschen auch schützen soll.
Die gehen für uns arbeiten das wir was zum Essen haben.
Da sollte die Regierung sich mal was überlegen, und ja ich weiß sowas gab es noch nie.
Wie dumm kann man sein???
Sollen Supermärkte jetz zu machen? Da wärste der erste, der auch da wieder schreit. Mimimi, muss verhungern...
Einfach erstmal denken, dann posten.
Man kann nicht alles dicht machen, diese Maßnahmen wurden getroffen um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Denn alle Massnahmen sollen nur die Ausbreitungsgeschwindigkeit verlagsamen mehr nicht, denn ausrotten kann man Ihn so nicht!
ich arbeite auf 450 Euro Basis in einer Gaststätte. Nun ist es leider so, das sie geschlossen bleiben muss. Von welcher Stelle kann ich Geld bekommen, damit ich die laufenden Kosten zahlen kann?
Vielen Dank für die Antwort
MfG
*Schwarzer Humor beiseite schieb*
....frag doch beim Amt nach, nicht bei einer Internetseite die selber nur beschränkt Ahnung hat.
ich unterrichte Italienisch an der Volkshochschule. Das Sommersemester hat
vor 2 Wochen angefangen. Nun werden die Kurse wegen Corona nicht fortgesetzt,
wahrscheinlich die Kurse fallen ganz aus bis Juli. Kriegen wir eine Entschädigung?
Bekommen Selbstständige einen finanziellen Ausgleich, wenn sie wegen der Viruserkrankung nicht mehr arbeiten können?
Ja, Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde.
Werden hierbei die "gebuchten" oder "vertraglich vereinbarten" und nunmehr "stornierten" Aufträge mit Stundenanzahl und Honorarsatz als Einkommen herangezogen?
Den Gewinn behält ja auch der Unternehmer! Oder??
Oder gibt der Groß was ab??
Aber sobald der Unternehmer ein paar Euro weniger hat,
wird sofort Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw gekürzt!!
Ich werde die Krise überstehen!
Mann kann es sehen wie man will, ich gehe halt an die Reserven von den Fetten Jahren und gut ist, bin dann immer noch gut im +!
Und von meinen 18 Mitarbeitern wird keiner entlassen.
Hört auf zu heulen!!!!
Zusätzlich gibt es einen 20 Milliarden Fond für Unternehmen.
Ich arbeite auf 450€. Ab morgen(17.03.) muss das Geschäft geschlossen werden. Das heißt ich muss zuhause bleiben, obwohl ich Arbeitsfähig bin. Ist mein Chef verpflichtet , mir die 450€ für 6 Wochen weiter zu zahlen?
LG
Auf Grund der jetzigen Situation bleiben die Gäste aus und somit wird auch kein Frühstück angeboten, für das ich bislang zuständig war.
Ergo habe ich keine Beschäftigung mehr. So wie mir geht es unserer ganzen Besatzung...mein Chef war immer dafür den Rentnern, wie mir einen Job an zu bieten. Unser Haus hat über 70 Betten und bislang waren ca. 10 Rentner gut beschäftigt. Jetzt haben wir seid ca.2 Wochen keine Arbeit mehr und unser Chef kann uns im nächsten Monat nicht mehr auszahlen. Was passiert mit uns?
Unser Chef möchte uns nicht kündigen und wir wollen unsere Jobs auch nicht verlieren.
Nun ist es aber auch so, dass ich wie viele andere von diesem Geld leben. Ich kann meine Miete ec von meiner Rente bestreiten, nur zum Essen brauche ich auch Geld.
Aber 100.000 Menschen die in das Land strömen, uns nichts angehen, die nie was für den Staat tun werden sondern im nur zur Last fallen, die nur fordern und das noch mit Aggressivität, werden durchgefütter, bekommen Wohnungen und nebenbei setzen sie noch ein Kind nach dem andern in die Welt und bringen ihre Probleme zu uns! DAS ist schlimmer als Corona!
Wen wir in Verkauf an mittwoch schliesen müssen ist das rechtens das wir trotz Schließung in die arbeit müssen ?
Wir mittarbeiter könnten uns auch untereinander anstecken
Wer zahlt mir den Ausfall?
Ich lebe davon.
Nach dem was ich gelesen habe bist du keine Fitnessstudio oder ähnliche Einrichtungen und wenn du dafür sorgst das immer nur ein Kunde im Laden ist und die die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtest sollte ein Arbeiten möglich sein, aber am besten einfach mal das Gewerbeamt anrufen und das abklären. Die Frage ist nur ob du Kundentermine bekommst oder dir deine Kunden absagen und in diesem Fall bleibt dir dann nur das Amt und wenn du das noch nicht gemacht hast dann schnell den Antrag stellen.
zitiere Schned:
niemand
Du wirst also auf jeden Fall einen Verdienstausfall haben.
Was aber ist mit den Mitarbeitern/Werkstudentin z.B. Kino, wo der Staat beschließt wird geschlossen, oder mit einem Koch der für große Seminare kocht, die Seminare mussten ebenfalls abgesagt werden. was ist wenn man nit 67% nicht Miete und Kindesunterhalt hinbekommt, weil man ohnehin schon auch ohne Corona jeden Monat den Cent 5 x umdreht???
zitiere M.K.:
ich bin in einer Eventagentur angestellt. Wir werden im April + Mai AUF 30% Kurzarbeit reduzieren. Schon bevor wir den Kurzarbeitantrag gestellt haben, habe ich mich um einen 450€ Job beworben - weil ja in der Eventbranche absehbar war, was kommt.
Jetzt habe ich heute erfahren, dass der Lohn meines 450€ Jobs mit den 60% vom Arbeitsamt gegengerechnet wird, sodass ich quasi nur noch die Differenz bekommen würde. Im März arbeiten wir noch 100% und den Nebenjob habe ich bereits heute begonnen. Frage: Wenn ich den 450€ Job schon VOR eintreten der Kurzarbeit hatte, wird dann die Zahlung vom Arbeitsamt trotzdem im April + Mai entsprechend reduziert?
Ich hätte Alternativ die Möglichkeit den Nebenjob über mein Kleingewerbe laufen zu lassen. Wie verhält es sich da und was macht mehr Sinn?
Viele Grüße
Merle
Hallo,
leider wird ein Minijob immer auf eine Leistung vom Arbeitsmat angerechnet. Anrechnungsfrei bleiben nur 165,- EUR pro Monat.
Bin nicht der Meinung von Thiemo : "das Bundesministerium für Gesundheit schreibt es klar aus.
Auf folgender Internetseite weiter unten ist der Reiter "Bekomme ich weiterhin meinen Lohn, wenn für mich Quarantäne angeordnet wurde?" und für Selbstständige den Reiter "Bekommen Selbstständige einen finanziellen Ausgleich, wenn sie wegen der Viruserkrankung nicht mehr arbeiten können?"
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Unter diesem Link findet man 100 andere. Was heißt "weiter unten?" Wie weit? Wo ist der Reiter?
Bei einer Rente von 500€ arbeite ich als Honorarkraft um die Miete zu bezahlen! Und jetzt???
Wir sind beide in einem Altenheim zuständig und arbeiten da wäre schon gefährlich oder?
Weil ich soll wohl gleich wieder arbeiten gehen wenn wir ankommen...
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/absonderungtaetigkeitsverbot-fuer-funktionstraeger-die-aus-risikogebieten-zurueckkommen
zitiere Kevin Kruse:
meine Freundin arbeitet in einem Fitnessstudio, welches per heutigem Update seitens Hrn Söder ab morgen geschlossen werden muss. Darf der Arbeitgeber trotzdem die Mitarbeiter einbestellen, z.B. um Geräte u.ä. zu putzen?
Auch, dürfte der Besitzer die Mitarbeiter auf Kurzarbeit bestellen, wenn ihm eigentlich kein essentieller Verdienstausfall bevorsteht? Kundenbeiträge werden weiterhin monatlich bezogen...
Vielen Dank
ich habe letztes Jahr Urlaub für dieses Jahr im April auf Mallorca mit einer Freundin gebucht. Die Chefin der Freundin, hat jetzt mitgeteilt, dass wenn Sie aus dem Urlaub kommt, Sie dann 2 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen muss. Ist das rechtens? Wir haben natürlich keine Reiserücktrittsversicherung gebucht. 2 Wochen Verdienstausfall kann sich meine Freundin nicht leisten. Was können wir jetzt machen? LG
3 Festangestellte und ein Azubi.
Meine Chefin hat gerade uns 3 Festangestellten gekündigt wegen Corona. Weil sich unsere Auftragslage nun verschlächtern wird.
Kann mir hierzu jemand helfen und sagen ob sie das darf.
bekomme ich die Kindergartengebühren eigentlich wieder wenn mein Kind jetzt einen Monat nicht in den Kindergarten gehen kann wegen der Corona schließung?
Kita Beiträge sind auch in Schließzeiten weiterzubezahlen.
Meine Lebensgefährtin ist heute wegen Corona Entlassen worden.
sie war im 4 Monat der Probezeit.
Begründung Auftragseinbruch.
Ist die Entlassung rechtens?
Der AG müsste nichtmal eine Angabe dazu machen.
ich meine leider ja. In der Probezeit ist die beiderseitige Kündigung ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich.
das tut mir leid für Euch, aber in der Probezeit kann man grundsätzlich entlassen werden und zwar unabhängig von der jetzigen Situation, dies Bedarf auch keiner Begründung.
Ich wünsche Euch alles Gute
P.S. Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur die Erfahrung einer Person, die täglich mit Personal zu tun hat.
welche Kündigungsfrist wurde im Arbeitsvertrag vereinbart? Grundsätzlich kann innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Kündigungsgründen die Kündigung ausgesprochen werden.
Bei Kleinbetrieben bis zu 10 Mitarbeitern kann auch nach der Probezeit ohne Angabe von Kündigungsgründen gekündigt werden.
Ihr könnt leider nur prüfen, ob fristgerecht gekündigt wurde - hierzu bitte in den Arbeitsvertrag schauen.
Alles Gute und viel Erfolg bei der Suche nach einem neuen Job. Ich drücke Deiner Lebensgefährtin die Daumen, dass sie schnell wieder eine schöne Arbeit finden wird.
Herzliche Grüße
meine Mutter ist 68 Jahre alt und abeitet in einem Supermarkt.
Sie ist Immungeschwächt und hat eine chronische Lungenerkrankung.
Sie ist also ein Hochrisikofall und sollte sich in keinem Fall anstecken.
Gibt es hier eine Sonderbehandlung oder verhält es sich bei ihr, wie bei jedem anderen Angestellten auch?
Sie ist auf das Geld angewiesen. Was würden Sie meiner Mutter empfehlen?
Vielen Dank
Andreas
Wichtig ist,daß sie nächstes Jahr noch lebt und dann gibt es wieder genug Jobs zum annehmen.
ich würde gerne Wissen wie sich die Kurzarbeit in einer Arztpraxis (Orthopädie) verhält. Darf mein Arzt einfach Kurzarbeit anmelden, oder hat er nicht eine Beschäftigungsgewährleistung?
Nur weil die Patienten ausbleiben und er evtl. einen Verdienstausfall dadurch erleidet, möchte er Nummer sicher gehen und einfach Kurzarbeit anmelden, wenn er 2 von 4 Standorten schließt.
Darf er das? Oder wie kann man dagegen vorgehen?
wenn die Patienten ausbleiben hat der Arzt nicht evtl. sondern de facto einen Verdienstausfall.
Soll er denn alle Angestellten entlassen?
Was würden Sie denn als Arzt machen?
Hat er nicht auch eine Fürsorgepflicht den Arbeitnehmern wie auch den Patienten gegenüber?
hierfür gibt es dementsprechende Versicherungen für einen Verdienstausfall, diese gehören sich abgeschlossen. Und das ist nun mal das Unternehmerische Risiko für jeden Selbständigen. Ansonsten könnte jede Firma bis aus Supermarkt-Ketten oder Krankenhäuser dies nun anmelden.
Wie sieht es für mich im Rahmen der Lohnfortzahlung aus. Bin ja nicht krank sondern arbeitswillig. Die Kita ist eine kirchl. Einrichtung.
ich habe das gleiche Problem. Unsere Leitung lässt uns zu Hause mit Arbeitsaufträgen (Beobachtungen, Portfolio) bis sie nähere Infos hat. Sind wir freigestellt auf Grund behördlicher Anordnung??? Die Kitas in unserer Umgebung praktizieren die Schließung alle anders: manche sind freigestellt mit Lohnfortzahlung, manche arbeiten (putzen, Dokumentieren, Konzeption überarbeiten...) Ich habe keine Lust Urlaub und Überstunden abzubauen.
Würde mich über Infos sehr freuen!
Ich würde mich, falls Sie obiges nicht wollen, krankmelden.
Geht gar nicht, sowas.
Der Bund bereitet Nothilfen in Form von Darlehen vor, ob Ihnen das wirklich hilft erscheint mir fragwürdig.
1. Wir können Fragen wie "Muss ich zur Arbeit, wer bezahlt mir meinen Lohn usw." hier nicht konkret beantworten, ohne alle Hintergründe zu kennen. Um eine juristische Einschätzung liefern zu können, müssten wir von jedem Fragesteller alle Verträge und Vereinbarungen (Arbeitsverträge, Abreden und Anweisungen der Vorgesetzen usw. bei Angestellten, AGB, Verträge, Abreden usw. bei Selbständigen) kennen und im Einzelfall prüfen.
2. Selbst wenn Sie eine konkrete juristische Einschätzung für Ihren Fall erhalten würden wird es aktuell nicht sinnvoll sein, die eigenen Rechte mit Hilfe von Anwälten oder Gerichten durchzusetzen. Wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihr Vertragspartner aufgrund der aktuellen Situation zahlungsunfähig ist, nutzt es gar nichts, wenn Sie "im Recht" waren.
3. Bitte reden Sie IMMER mit Ihrem Arbeitgeber (Angestellte) bzw. Ihren Vertragspartnern (Selbständige) und versuchen Sie gemeinsam, eine tragbare Lösung zu finden.
Mit massenhaften Rechtstreitigkeiten ist im Moment wirklich niemandem geholfen.
Gibt es einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen Verdienstausfall?
ich bin in der gleichen Situation. Bin als Trainerin in Vereinen tätig und gebe Entspannungskurse für Erwachsene in Kitas. Nun ist ALLES abgesagt. Die Lvr ist für mich als Freiberufler nicht zuständig, was nun... hast Du eine Antwort für mich?
Ann Kuper
Vielen Dank vorab.
MfG
Organisieren Sie den Umzug selber mit Freunden und Bekannten oder zahlen Sie dem Umzugsunternehmen das Doppelte!
Wir haben unsere Wohnung gekündigt und müssen am 31.3. ausziehen. Wenn wir keine Möbelfirma finden, die den Umzug durchführt, (da deren Arbeitnehmer sich krankschreiben lassen), dürfen wir dann in der Wohnung bleiben? Wie lange?
Vielen Dank für Rat und Tipps an wen wir uns wenden können.
MfG
Ziehen Sie also auf jeden Fall um, zur Not machen Sie den Umzug selber mit Freunden und Bekannten oder zahlen dem Umzugsunternehmen das Doppelte.
wir fahren Kinder von einer Kita. Nun macht die Kita bis zum 14.04. aus
Gründen zur Vorsicht zu.
Da wir aber einen 450 € Job haben, stellt sich nun die Frage ob wir für die Zeit unseren Lohn weiter bezahlt bekommen ?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.
LG
Karl-Heinz Hansen
Meine Frage ist , da ich ja natürlich Gummihandschuhe im Einsatz habe , wie sieht es mit den Viren in Verbindung mit lauwarmen bis kalten Wasser aus und normalen Alkoholreiniger.
Bin ich geschützt oder kann man sich auch krankschreiben lassen wenn die Gefahr einer Ansteckung durch Handläufe etc. Zu groß ist ?
Ist es möglich, das über 80 % der Bevölkerung Deutschland nicht richtig Hände. Wäscht und auf keine Hygiene achtet ?
Ich habe u.a eine Reinigungsfirma und ein Nagelstudio. In beiden Gewerben habe ich mit Kunden Kontakt zu tun. Aus Angst habe ich schon mehrere Absagen von Kunden erhalten. Für mich steht hierbei extrem die Existenz auf dem Spiel.
Wer oder welche Institution greift denn hier ein ??
Finanzielle Notreserven habe ich keine! :-(
Für mich steht hierbei extrem die Existenz auf dem Spiel.
An wen kann ich mich wenden wenn ich mein Nagelstudio auf unbestimmte Zeit schließen muss, ebenso meine Kunden in der Reinigung nicht mehr bedienen *darf* ??
Gibt es da was von Mutter Staat?
Heißt wieder der kleine Mann oder Frau ist wieder der Depp.
immer wieder die leeren Versprechungen.
#nur ein Vorteil für den Arbeitgeber#
Durch den Ultraschall gibt es einen Aerosolnebel von 1-1,5 m. Das heißt wir sind der Tröpfcheninfektion zu 100% ausgesetzt.
Meine Frage wäre:
Müssen wir unsere Arbeit mit einem normalen Mundschutz ausüben?
Schließlich haben wir eine Verantwortung kranken Patienten gegenüber.
Außerdem erhalten wir so Arbeitsplätze. Alternativ können Sie gerne arbeitslos zu Hause abhängen.
ich gehöre zu den Risiskogruppen weil ich wegen eine chronischen Erkankung auf eine immunsupressive Therapie angewiesen bin. Als Freiberuflerin arbeite ich im Bereich Supervision und Coaching mit Teams und größeren Gruppen - insbesondere in sozialen Einrichtungen - und kann dem Kontakt mit Menschen nicht aus dem Wege gehen.
Kann ich mich in dieser Situation aufgrund meiner Erkrankung krank schreiben lassen?
Vielleicht gibt es ja dazu eine konkrete Information?
Danke!
Ich hoffe für alle Freiberufler und Selbständigen, dass sich zeitnah eine Lösung finden wird.
Bleibt gesund!
als Freiberuflerin erhalte ich laut Medien eine Erstattung (Gesundheitsamt), falls meine Quarantäne vom Amt verhängt wird, oder falls meine Kunden von der Quarantäne betroffen sind. Was aber geschieht, wenn ich überwiegend Privatkunden betreue? Also keine Firmen?
In meinem konkreten Falle ist es so, dass ich Sprachunterricht, Kinderschminken und kreative Junggesellinnenabschiede anbiete.
Hier habe ich nun immense Ausfälle. Wie ist das geregelt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
als Freiberuflerin erhalte ich laut Aussagen eine Erstattung, falls meine Quarantäne vom Amt verhängt wird, oder falls meine Kunden von der Quarantäne betroffen sind. Was aber geschieht, wenn ich überwiegend Privatkunden betreue? Also keine Firmen?
In meinem konkreten Falle ist es so, dass ich Sprachunterricht, Kinderschminken und kreative Junggesellinnenabschiede anbiete.
Hier habe ich nun immense Ausfälle. Wie ist das geregelt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Aber was wäre Ihnen lieber: Nach Ende der erzwungenen Schließzeit keine Kita für das Kind mehr zu haben?
alle reden immer nur über die Eltern die jetzt keine Betreuung mehr haben, ich bin Erzieherin und nun kann ich nicht mehr arbeiten. Die Einrichtungsleitung verlangt dass ich meinen noch einsetzbaren Urlaub und alle Überstunden nehme und ggf. auch Minusstunden mache wenn wir keine Arbeit mehr haben (Büroarbeit, Aufräumarbeiten...) ist das rechtens? Wo kann ich stichhaltige Rechte und Pflichten einsehen?
wir sind ein mittelständisches Unternehmen im Raum Erlangen/Nürnberg. Kann mir jemand sagen, ab wann es sinnvoll ist einen Großteil der Belegschaft ins Home-Office zu schicken? Gibt es da eine Art allgemeinen Pandemieplan für Unternehmen?
Allerdings wirst du das mit deinen Mitarbeitern klären müssen denn wenn Sie nicht freiwillig einwilligen hast du eventuell schlechte karten
zitiere Clara Alwon:
Wohin kann ich mich wenden? Wer kann mir sagen wie ich die nächsten Wochen, Monate überstehe?
https://www.infranken.de/ratgeber/gesundheit/grippe-in-deutschland-wie-entwickelt-sich-die-zahl-der-infektionen-grippe-ticker;art154607,3713112
Das Einordnen in die Hamsterschlange wegen des Kaufes von Klopapier ist noch immer gefährlicher als der Besuch einer Ergotherapie Praxis (Stand 16.03). Verantwortungsbewusste Patenten bleiben zu Hause, wenn sie sich krank fühlen und Leute, die es nicht nötig haben bekommen in der Regel keine Überweisung zur Ergotherapie
Soll ich Patienten nach Hause schicke da ich der Meinung bin, dass ihre Therapie nicht unmittelbar nötig ist? Wer entscheidet wer Therapie benötigt? Der Arzt, Sie, Ich?
Bitte helfen Sie mir weiter!
Wenn meine Unkosten nicht mehr gedeckt sind kann ich den Betrieb nicht mehr aufrechterhalten, egal wie notwendig es für den einzelnen Patienten ist.
Für den Rest habe ich auch im Moment keine Lösung. Ich habe seit Ende Januar 2020 keine Umsätze mehr und sitze in meiner Firma Messe Events und Schulungen.
Unterstützungsmaßnahmen vom Bund sind in Vorbereitung, Kurzarbeitergeld und günstige Überbrückungskredite und sowas.
woher haben Sie diese Info? Danke
das Bundesministerium für Gesundheit schreibt es klar aus.
Auf folgender Internetseite weiter unten ist der Reiter "Bekomme ich weiterhin meinen Lohn, wenn für mich Quarantäne angeordnet wurde?" und für Selbstständige den Reiter "Bekommen Selbstständige einen finanziellen Ausgleich, wenn sie wegen der Viruserkrankung nicht mehr arbeiten können?"
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Ja, Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde.
Ich habe das gleiche Problem und den Geschäftsführer angerufen. Er sammelt die Anfragen und entstehenden Probleme. Das ist für alle eine neue Situation, in der Ruhe bewahrt werden muss. Er wird in Gremien den Umgang damit besprechen, evtl. auch Zahlung, Teilzahlung eines Schadensersatzes...
Ich werde als freiberufliche Kunsttherapeutin von einem Förderverein bezahlt und habe gute Hoffnung auf Kulanz und christliches Miteinander/ Füreinander.
Jetzt stehen unsere Werte auf dem Prüfstand...
Ihnen viel Erfolg bei mutigen Anfragen und Verhandlungen. LG
Oder du lässt ihn sein Kind mitbringen und organisierts selbst eine Betreuung.