Worum geht's?
Sie haben eine Website und möchten sich DSGVO-konform verhalten, um vor Abmahnungen geschützt zu sein? Dann ist das Thema "Cookies und Einwilligung" einer der wichtigsten Punkte auf Ihrer To-Do-Liste. Denn wenn Sie nicht für eine ordentliche Einwilligung sorgen, bevor Sie Cookies oder Tracking Tools wie Google Analytics verwenden, kann es sehr teuer werden. Um für eine rechtskonforme und gleichzeitig effiziente Umsetzung der Vorgaben zu sorgen, gibt es Cookie Consent Tools. Wir haben die 6 gängigsten Cookie Consent Tools verglichen und helfen Ihnen herauszufinden, welche Lösung für Sie die beste ist.
1. Was sind Cookies und welche Arten von Cookies gibt es?
Wenn Sie auf Ihrer Webseite oder auf den Seiten Ihrer Kunden Cookies setzen oder Tools wie Google Analytics & Co verwenden, benötigen Sie für diese Webseiten die Einwilligung der Nutzer. Egal, was Ihre Anforderungen sind - ob das Cookie Consent Tool kostenlos sein soll, ob es nur für Wordpress funktionieren muss oder ob Sie den Cookie Consent im Google Tag Manager integrieren wollen: Sie sollten zunächst wissen, wofür ein Cookie Consent Tool überhaupt wichtig ist. Aber alles der Reihe nach.
Laut einer Entscheidung des BGH sind Cookies „Textdateien, die der Anbieter einer Internetseite auf dem Computer des Benutzers speichert und beim erneuten Aufrufen der Webseite wieder abrufen kann, um die Navigation im Internet oder Transaktionen zu erleichtern oder Informationen über das Nutzerverhalten abzurufen“ (BGH, „Cookie-Einwilligung 1“, Urteil vom 5. Oktober 2017, Az. I ZR 7/16).
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Alles über First- und Third-Party-Cookies, Session-Cookies, Warenkorb-Cookies, funktionale Cookies und Marketing Cookies lesen Sie in unserem Artikel zum Thema "Cookie Arten".
2. Was sagt die DSGVO dazu?
Zum Thema Cookies trifft die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) leider keine direkte Aussage. Dies sorgte für Verwirrung bei zahlreichen Webseitenbetreibern.
Dafür hilft ein Blick ins Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) schnell weiter. Die Regelungen aus dem TDDDG fanden sich zuvor im Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), welches am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Die Vorschriften wurden im Mai 2024 jedoch in das TDDDG überführt.
Für mehr Klarheit sollte dann die ePrivacy-Verordnung sorgen, die eigentlich zeitgleich mit der DSGVO in Kraft treten und die ePrivacy-Richtlinie ablösen sollte.
Da keine Einigung der gesetzgebenden Organe zustande kam, wurde der Verordnungsentwurf im Februar 2025 durch die EU-Kommission zurückgezogen. Die ePrivacy Verordnung wird folglich nicht mehr in Kraft treten.
WEITERLESEN?
In unserem Artikel “Das Aus für die ePrivacy-Verordnung: Was jetzt für Unternehmen gilt” lesen Sie mehr zu der gescheiterten Verordnung.
Aber was sagt das TDDDG denn nun zum Thema Cookies? § 25 Abs. 1 TDDDG sagt ganz klar, dass eine Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, nur zulässig ist, wenn der Endnutzer auf Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat.
Es steht folglich fest: Für Cookies und vergleichbare Dienste brauchen Sie eine Einwilligung. Und auch die DSGVO stellt klar, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage gegeben sein muss.
AUSNAHMEN VOM EINWILLIGUNGSERFORDERNIS
- technisch zwingend notwendige Cookies und Informationen
- Cookies und Informationen, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen.
Das heißt zusammengefasst:
- Für notwendige Cookies ist keine Einwilligung erforderlich
- Für nicht-notwendige Cookies und Tracking Tools wie Google Analytics ist eine echte Einwilligung erforderlich. Das bedeutet:
Ein bloßes Nicht-Widersprechen reicht nicht aus.
Der Nutzer muss aktiv das Häkchen setzen.
Ein bereits gesetztes Häkchen reicht nicht aus.
3. Wie kann ich die Anforderungen umsetzen? Reicht ein Cookie Banner aus?
Als Webseitenbetreiber möchten Sie wissen, ob es nicht auch ausreicht, einen Cookie Banner auf Ihrer Seite zu integrieren? Nun, das kommt darauf an, wie dieser aussieht.
Falls Sie einen Informationstext meinen, bei dem der Nutzer per Weitersurfen zustimmt, dass Cookies gesetzt werden, - nein. Das gilt selbst dann, wenn Sie auf „OK“ oder „Einverstanden“ klicken können. Denn technisch sind diese Banner nicht in der Lage, Dienste zu blockieren. Und damit haben sie auch rechtlich keinen Wert.
Eine aktive Einwilligung, auch Opt-In genannt, ist erforderlich, sobald Sie nicht-erforderliche Cookies wie Werbe Cookies, Tracking Cookies oder Analyse-Tools wie Google Analytics verwenden möchten.
Das bedeutet auch: Damit das Setzen von Cookies DSGVO-konform ist, müssen Nutzer aktiv einen Haken setzen. Sie brauchen folglich eine Cookie-Einwilligung von Ihren Website-Besuchern. Wenn Sie das nicht tun, dürfen diese Cookies auch nicht gesetzt werden. Nutzen Sie dafür am besten ein Consent Tool bzw. ein Cookie Consent Tool. Ein bloßer Hinweistext auf einem Cookie Banner reicht nicht aus.
Auf der sicheren Seite sind Sie vielmehr, wenn Sie ein Cookie Consent Tool nutzen, das dem Nutzer eine echte freiwillige Wahl ermöglicht. Dafür sind gleichwertige Zustimmen- und Ablehnen-Buttons notwendig.
Neben der Einwilligung in das Setzen von Cookies erfordert die DSGVO ebenfalls eine Einwilligung des Nutzers, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet, für die keine andere Rechtsgrundlage wie beispielsweise die Vertragserfüllung oder berechtigte Interessen greift. Als Website-Betreiber holen Sie diese Einwilligung ebenfalls mit dem Cookie Consent Tool ein.
4. Wie muss ein Cookie Consent Banner konkret aussehen?
Klar ist: Sie brauchen aktive Cookie-Einwilligungen.
Doch auch hier gibt es zahlreiche Varianten für Unternehmen, wie Sie einen Cookie Banner gestalten können. Und leider ist die Rechtslage hier noch immer sehr unklar und viele Gerichte und Behörden vertreten unterschiedliche Ansichten darüber, was bei Cookie Bannern zulässig ist und was nicht. Wollen Sie mehr zu dem Thema erfahren, können wir Ihnen unseren Artikel "So muss ein Cookie Consent Banner aussehen, um nicht abgemahnt zu werden" ans Herz legen.
- Kein Ablehnen-Button auf der ersten Ebene des Cookie Banners,
- Bereits vorangekreuzte Kästchen, statt einer aktiven Einwilligung des Nutzers,
- Unfreiwilligkeit der Einwilligung durch Unlesbarkeit wegen Farbe, Kontrast oder Position der Schaltflächen,
- Komplizierte Links für die Ablehnung von Cookies, statt einer “Ablehnen” Schaltfläche,
- Kein Hinweis auf die Widerrufs-Möglichkeit.
Diese Punkte sind vom Europäischen Datenschutzausschuss als Leitfaden gedacht.
PRAXIS-TIPP
Achten Sie darauf, dass Sie die oben genannten Punkte bei der Gestaltung Ihres eigenen Cookie Banners berücksichtigen. Sollten Sie bemerken, dass Ihre Banner Lösung einen oder mehrere der irreführenden Einstellungen benutzt, ändern Sie Ihre Konfiguration oder steigen auf ein rechtssicher einstellbares Cookie Tool um.
5. Was genau ist ein Consent Tool?
Ein Cookie Consent Tool funktioniert wie eine Art Maske, die Sie über Ihre Webseite legen. Besucht ein Nutzer Ihre Seite, erscheint ein Pop-Up-Fenster, auf dem er per Häkchen seine Einwilligung aufgeschlüsselt nach Cookie-Arten setzen kann. Setzt der Nutzer bei einem Tool keinen Haken, werden diese Cookies auch tatsächlich blockiert.
Sobald Sie Tools einsetzen, die nicht schlicht den technischen Betrieb Ihrer Homepage ermöglichen, brauchen Sie ein solches Cookie Consent Tool oder Cookie Tool, wenn Sie rechtlich sicher sein wollen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Google Analytics
- Meta Pixel (früher Facebook Pixel)
- Marketingtools
Nun gibt es verschiedene Begriffe rund um Cookie Consent Tools, die zu dem Thema herumgeistern. Beispiele:
- Kostenlos / free
- für Shopware
- Open Source
- für Wordpress
- für den Google Tag Manager
Damit Sie sich in dem Dschungel der verfügbaren Cookie Tools zurechtfinden und genau das Tool finden, das für Ihre Zwecke am besten passt, haben wir die 6 gängigsten Consent Tools für Sie verglichen. Sehen Sie sich dazu unsere Tabelle an.
Die gängigsten Cookie Consent Tools im Vergleich
| ccm19 | Consent Management Provider |
Borlabs Cookie | Cookiebot | Onetrust | Usercentrics | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Allgemein | ||||||
| Sitz | Deutschland | Schweden | Deutschland | Dänemark | UK, Büro in Deutschland vorhanden | Deutschland |
| Hosting in | EU, eigener Server | Server in Europa | nicht relevant, da in Wordpress | bleibt unklar | wohl EU | EU, eigener Server |
| Implementierung über | JavaScript, | JavaScript, Codeschnipsel | Plugin, keine Programmierung notwendig | verschiedene Möglichkeiten über Script, automatische Cookie-Blockierfunktion | Tag Manager, CMS oder Code | JavaScript, Codeschnipsel |
| Verfügbar für | jedes Content Management System | jedes Content Management System | nur Wordpress | jedes Content Management System | jedes Content Management System |
jedes Content-Management-System |
| Preis | kostenlose Basisversion für eine Domain 7,9-19,90 Euro, abhängig von Domains, Page und Impressions | kostenlose Basisversion verfügbar, 23-219 Euro pro Monat, abhängig von der Anzahl der Sitzungen und Websites | 49-499 Euro pro Jahr, abhängig von Anzahl der Websites |
kostenlose Version für 1 Domain (bis 50 Unterseiten) 7-90 Euro pro Monat und Domain, abhängig von Zahl der Unterseiten; kostenlose Basisversion verfügbar |
Preis nur noch auf Anfrage | kostenlose Basisversion verfügbar, 7-50 Euro pro Monat, abhängig von der Anzahl der Sitzungen |
| Vorteil als eRecht24 Premium Nutzer | gratis inklusive | nein | nein | nein | nein | abhängig vom Tarif bis zu 125.000 Sessions pro Website im Monat, verfügbar in ausgewählten Tarifen, |
| Funktionen | ||||||
| Design / auf CI anpassbar | Ja | ja; Consent Optimizer: ermittelt, welche Designvarianten am besten funktionieren; Firmenlogo | Banner-Individualisierung, eigenes Logo, verschiedene Layouts | Banner-Indiviualisierung | ja, Vorlagen | ja, große Auswahl an Layouts und Farbschemata |
| Cookie Crawler (zeigt,welche Cookies auf der Seite ausgegeben werden) | Ja | ja, umfangreich | ja | ja, automatischer Scan der kompletten Website einmal pro Monat | ja | ja umfangreich |
| Sprachen | Deutsch und Englisch, Übersetzung in weitere Sprachen möglich | Anzeige in bis zu 47 Sprachen | Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch und Spanisch | 47 Sprachen, automatische Spracherkennung | mehr als 250 | je nach Tarif bis zu 60 Sprachen |
| Verwaltung in Cookie Gruppen/Kategorien | ja | ja | Verwaltung in Cookie Gruppen möglich | ja | Datenbank mit 15 Mio. vorkategorisierten Cookies für Gruppierung nach Zweck | ja |
| Eingruppierung in Kategorien lässt sich ändern | Ja | ja | ja | ja | offen | Ja |
| Whitelabel möglich | Ja auf Anfrage | ja | ja | ja | Ja | |
| Texte auf Banner (z.B. Hinweis auf Widerspruchsrecht) lassen sich anpassen | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
| Weitere Features | Installationsservice mit Garantie (sonst Geld zurück); rechtliche Updates inklusive; IAB/TCF Modul, Consent Teilung zwischen Domains, API zur Verbindung mit Buchungssystem, updatefähig; als Download- und Cloudversion verfügbar | A/B-Tests und Optimierung | Speichern des Consents in der WordPress-Datenbank, Cookie-Scanner, Geo-Targeting | Masseneinwilligung für unterschiedliche (Sub-)Domains; Echtzeit-Geo-Targeting zur Anzeige des Banners nur in ausgewählten Ländern; Barrierefreiheit | Geo-Targeting, A/B-Testing; automatisches Einfügen der aktualisierten Cookie-Liste in "Cookies-Richtline" | Umfassende Textdatenbanken für die Cookiebeschreibung, IAB TCF compliant, A/B Testing |
| Einwilligungen protokolliert | Ja | im Admin-Bereich abrufbar | ja, in Cookie-Gruppen | ja | ja | können beim Anbieter abgefragt werden |
| weitere Statistiken und Reportings |
Basis-Informationen zu Banner-Einblendungen und Consent-Entscheidungen; ab Business-Version ausführliches Reporting-Plugin mit zusätzlichen Metriken Über zusätzliches kostenfreies Plugin: erweiterte Statistik zum Zeitpunkt des Consents in einer Grafik |
Messung der Abzeptanz-Rate und Bounce-Rate, Exportfunktion | Consent Statistiken in den jeweiligen Cookie Gruppen, Einwilligungs-Historie | Speicherung der Auswahl für 12 Monate, danach erneute Einwilligung erforderlich; Scanbericht über Wahl der Websitebesucher |
|
|
| Support | E-Mail, Chat und Telefon | Ticketsupport und Telefon | Umfangreiche Wissensdatenbank, E-Mail-Support | per E-Mail, in Englisch | E-Mail, Telefon, Portal, Demo | Ticket Support, Live Implementierungs-Webinar |
|
Kostenlose Demo/Test
|
ja | ja | nein | ja | ja | ja |
6. Setzen die Cookie Consent Tools die Datenschutzvorgaben korrekt um?
Wie Sie oben gelesen haben: Es gibt zwei Punkte, die Ihr Cookie Consent Tool umsetzen sollte, wenn Sie datenschutzrechtlich sicher sein wollen: Der Besucher Ihrer Website muss immer frei wählen können, das heißt das Tool braucht
- zwei gleichwertige Buttons, z.B. „Alles akzeptieren“ und „Ablehnen“
- eine Opt-Out-Möglichkeit, über die der Besucher die Einwilligung widerrufen bzw. ändern kann
Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie die 6 gängigsten Cookie Consent Tools einstellen müssen, um diese Vorgaben umzusetzen.
6.1 Cookie Consent Tool "ccm19"

Im Cookie Consent Tool ccm19 werden die beiden Buttons ("Alles akzeptieren" und "Ablehnen") sowie der Button "Einstellungen" standardmäßig vorgegeben. Sie haben beim Cookie Consent Manager in den Einstellungen nur die Möglichkeit, den Button "Ablehnen" auszublenden. Der Button "Einstellungen" lässt sich nicht ausblenden.
Empfehlung: Blenden Sie den "Ablehnen"-Button auf keinen Fall aus. Um zwei gleichwertige Buttons zu haben, sollten Sie auf ausreichende Kontraste sowie eine passende Farbwahl bei den Buttons "Alles akzeptieren“ und "Ablehnen" achten.


Für die Opt-Out-Lösung bietet ccm19 ebenfalls ein Widget an.

Mit einem Klick auf das Cookie-Symbol öffnet sich das Cookie-Auswahl-Fenster, in dem der Besucher seine Einwilligung ändern oder widerrufen kann.

6.2. Usercentrics

Usercentrics bietet standardmäßig zwei Buttons („Ablehnen“ und „Alles akzeptieren“) an. Diese können Sie auch in den Einstellungen nicht verändern. Sobald Sie Usercentrics via Script in Ihre Website eingebunden haben, wird die Consent-Box - wie oben zu sehen - ausgegeben.
Lediglich die Beschriftung innerhalb der Buttons können Sie über die Content-Einstellungen anpassen.

Genauso einfach wie das Einbinden der Cookie-Box ist auch die Opt-Out-Lösung. Hat der Nutzer einmal abgelehnt oder alle Cookies akzeptiert, kann er jederzeit über das “Fingerabdruck-Symbol” seine Einwilligung ändern bzw. widerrufen. Dieses Symbol sehen Sie hier auf der linken Seite.

Mit einem Klick auf das “Fingerabdruck-Symbol” öffnet sich ein Cookie-Auswahl-Fenster, in dem Nutzer die Einwilligung widerrufen oder die Auswahl ändern können.

6.3. Borlabs Cookies

Im Borlabs Cookie-Plugin sind vier Buttons innerhalb der Cookie-Box standardmäßig bereits vorgegeben ("Einwilligung speichern", “Ich akzeptiere alle”, “Nur essenzielle Cookies akzeptieren” und "Individuelle Datenschutz-Präferenzen").
Die Button-Anzeige kann jederzeit innerhalb der Dialog-Einstellungen angepasst werden.

Um mit Borlabs Cookie eine Opt-Out-Lösung anbieten zu können, hält das Plugin verschiedene Shortcodes bereit. Diese können Sie an einer beliebigen Stelle platzieren, zum Beispiel innerhalb der Datenschutzerklärung oder auch im Footer.
Das Ganze könnte dann beispielsweise wie folgt aussehen (Opt-Out-Button in der Datenschutzerklärung).

Mit einem Klick auf den Button öffnet sich dann die Cookie-Auswahl von Borlabs Cookie mit den bisherigen Einwilligungen, welche ganz einfach über die Schieberegler widerrufen bzw. geändert werden können.

Alle notwendigen Shortcodes für das Widerrufen von Cookies finden Sie direkt im Backend unter Dialog & Widget.

Auch bietet Borlabs Cookie für ein Opt-Out mittlerweile ein Widget an.

6.4. Consent Management Provider

Auch beim Consent Management Provider Tool sind standardmäßig zwei Buttons integriert („Alles ablehnen“, „Alles akzeptieren“).
Für das Opt-Out bietet der Consent Management Provider - ähnlich wie auch Usercentrics - ein entsprechendes Symbol links unten im Bildschirmrand. In diesem Fall ist es das Logo des Anbieters.

Mit einem Klick auf das Logo öffnet sich die Cookie-Auswahl, wo der Besucher Änderungen zu seiner bisherigen Cookie-Auswahl vornehmen bzw. die Einwilligung widerrufen kann.

6.5. Cookiebot

Das Cookiebot Consent-Tool bieten Ihnen verschiedene Einstellungen zur Anzeige der Buttons innerhalb der Cookie-Box.
Sie können in den Einstellungen unter "Dialogfeld" den Typ "Mehrere Ebenen" auswählen sowie die Buttons "Alle ablehnen, Auswahl, Alle erlauben" wählen.
In den Design-Einstellungen unter “Typ” können Sie zwischen verschiedenen Banner-Layouts auswählen.

Auch können Sie im Menü “Content” die Texte des Banners sowie der Buttons ganz einfach anpassen.

Um die Einwilligung zu widerrufen, bietet Cookiebot ein Widget an, welches unten links am Bildschirmrand eingeblendet wird.

Hier haben Sie dann Möglichkeiten, ein Opt-Out vorzunehmen bzw. Einwilligungen anzupassen.

6.6. OneTrust

Auch beim Consent Management Tool OneTrust ist die Anzeige der wichtigsten zwei Buttons („Akzeptieren“ und „Alles ablehnen“) Standard. Das bedeutet: Sie haben keine Möglichkeit, diese Buttons zu ändern, da sie fest vorgegeben werden.
Nach der Einwilligung oder dem Ablehnen innerhalb der angezeigten Cookie-Box finden Sie auch hier wieder links unten ein entsprechendes Symbol, über welches Sie Ihre bisherige Einwilligung bzw. die Cookies ändern können (Opt-Out-Lösung).

Mit einem Klick hierauf öffnet sich ein entsprechendes Cookie-Auswahl-Fenster.
7. Checkliste: Das Wichtigste zusammengefasst
- Nach der aktuellen Rechtsprechung brauchen Sie für Cookies, die nicht notwendig für den Betrieb der Seite sind, eine echte Einwilligung.
- Diese Einwilligung Ihrer Nutzer können Sie bequem über ein Cookie Consent Tool einholen.
- Es gibt verschiedene Tools mit unterschiedlichen Features. Welches für Sie am besten passt, müssen Sie je nach Bedürfnis selbst entscheiden.
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