Datenschutzerklärung für Squarespace

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Was macht Squarespace?

Squarespace ist ein Baukastensystem, mit dem Unternehmen eine Webseite erstellen können. Sie legen die Seite dabei mit einem Content-Management-System im Browser an. Sie können mit Squarespace Inhalte hosten, Produkte und Dienstleistungen verkaufen, ihre Seite für Google optimieren und die Performance ihrer Seite auswerten. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen Unternehmen beachten, wenn sie Squarespace nutzen?

Der Punkt "Squarespace" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

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Ist die Nutzung von Squarespace zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss. 

Der Diensteanbieter von Squarespace ist Squarespace Ireland Ltd. Es können jedoch auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen Squarespace Inc. übertragen werden.

Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

Squarespace Inc. ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools Squarespace ist zulässig.

[Stand: 29.01.2024]

Wichtig:

Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

Warum ist Squarespace datenschutzrechtlich relevant?

Unternehmen erheben über ihre mit Squarespace erstellte Seite Daten ihrer Webseitenbesucher. Das kann über ein Kontaktformular, ein Widget oder Cookies sein. Auf diese Weise sammeln sie unter anderem Daten wie

  • Namen,
  • E-Mail-Adressen,
  • IP-Adressen,
  • verweisende Domains und
  • Browsereinstellungen wie die verwendete Sprache.

Dabei handelt es sich zum Teil um personenbezogene Daten. Seitenbetreiber müssen daher die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.

So nutzen Sie Squarespace DSGVO-konform

Damit Unternehmen ihre mit Squarespace erstellte Webseite datenschutzkonform verwenden, müssen sie diese Pflichten erfüllen:

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) regelt die Rechte und Pflichten von zwei Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Seitenbetreiber erheben über Squarespace personenbezogene Daten und geben diese an den Anbieter weiter.

Das heißt für die Praxis: Sie müssen mit Squarespace einen AV-Vertrag schließen. Dem kommen sie automatisch nach, wenn sie den Nutzungsbedingungen des Anbieters zustimmen.

Denn: Diese enthalten ein Data Processing Agreement (DPA). Das DPA ist mit einem AV-Vertrag rechtlich gleichzusetzen.

Checkliste
Unternehmen sollten prüfen, ob das DPA erklärt,
  • welche personenbezogenen Daten sie an Squarespace weitergeben,
  • warum und wie lange Squarespace diese Daten speichert und
  • welchen Pflichten beide Unternehmen nachkommen müssen.

Datenschutzerklärung anpassen

Seitenbetreiber geben an Squarespace Nutzerdaten weiter.

Denn: Das Content-Management-System erhebt Daten zum Verhalten der User auf der erstellten Webseite. Darauf müssen Seitenbetreiber in ihrer Datenschutzerklärung hinweisen. Dabei sollten sie erwähnen, dass sie mit Squarespace einen AV-Vertrag in Form eines DPA geschlossen haben. Sie sollten in diesem Kontext erklären,

  • warum sie über Squarespace personenbezogene Daten sammeln,
  • wie lange sie diese speichern und
  • welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Um Usern einen ausführlichen Einblick in die Verarbeitung ihrer Daten zu geben, sollten Unternehmen zudem auf die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Squarespace hinweisen.

Standardvertragsklauseln prüfen

Auch wenn eine Datenübertragung an das Mutterunternehmen durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.

Aktivitätenprotokoll deaktivieren

Verwenden Seitenbetreiber die in Squarespace integrierte Analyse-Plattform Squarespace Analytics, sollten sie dafür das Aktivitätenprotoll deaktivieren. Das stellt sicher, dass sie keine IP-Adressen und weitere personenbezogene Daten erheben – und so den Grundsatz der Datensparsamkeit der DSGVO einhalten.

Analytics-Cookies deaktivieren

Nutzen Seitenbetreiber Squarespace Analytics, sollten sie die Analytics-Cookies deaktivieren. Auf diese Weise vermeiden sie es, nicht erforderliche Cookies im Browser von Nutzern zu platzieren.

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