Für Unzer benötigen Sie einen Passus in Ihrer Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung kostenlos erstellen
Warum ist Unzer datenschutzrechtlich relevant?
Nutzen Händler Unzer für die Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs, erheben sie Daten ihrer Kunden und geben diese an den Anbieter weiter. In der Regel handelt es sich dabei um Daten wie
- Name,
- Anschrift,
- Kontonummer,
- Bankleitzahl,
- Kreditkartennummer,
- Rechnungsbetrag und
- Transaktionsnummer.
Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten. Diese sind durch die Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt. Händler müssen daher verschiedene datenschutzrechtliche Pflichten beachten.
Unzer DSGVO-konform verwenden
Um Unzer DSGVO-konform verwenden zu können, müssen Unternehmen diese Anforderungen erfüllen:
Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen
Händler geben Zahlungsdetails ihrer Kunden an Unzer weiter. Der Zahlungsdienstleister verarbeitet diese Daten. Händler müssen mit Unzer daher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Dieser sollte festhalten,
- welche Userdaten Unzer speichert,
- warum Unzer die Daten speichert,
- wie lange Unzer die Daten speichert und
- welche Rechte und Pflichten die Verantwortlichen haben.
Datenschutzerklärung anpassen
Immer wenn Händler personenbezogene Daten erheben, müssen sie in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen. Sie sollten daher in ihrer Datenschutzerklärung aufführen, dass sie Unzer zur Abwicklung ihrer Zahlungen beauftragt haben. Dabei sollten sie verständlich erklären,
- warum sie für die Zahlungsabwicklung personenbezogene Daten erheben,
- wie lange sie die Daten speichern wollen,
- welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 DSGVO),
- dass sie für die Datenweitergabe mit Unzer einen AV-Vertrag geschlossen haben und
- dass Nutzer der Datenspeicherung jederzeit widersprechen können.
Rechtsprechung zu Unzer
Schließen Händler mit Unzer keinen AV-Vertrag droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Die Datenschutzbehörde Hamburg sprach daher im Dezember 2018 ein Bußgeld gegen ein Versandunternehmen aus. Dies hatte mit einem spanischen Dienstleister keinen AV-Vertrag geschlossen.
