Online-Shop: Inkasso & Mahnung

Soforthilfe für Onlineshops: So kommen Sie zu Ihrem Geld, wenn Kunden nicht zahlen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ein Kunde nicht zahlt, können Sie ihn abmahnen oder direkt ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der offenen Forderungen beauftragen.
  • Verschicken Sie vor der Mahnung eine freundliche Zahlungserinnerung – schließlich kann es sein, dass der Kunde die Rechnung einfach vergessen hat.
  • Ein Mahnungsschreiben ist an keine besondere Form gebunden. Aus Beweisgründen sollten Sie sich aber für die Schriftform entscheiden.

Worum geht's?

Als Shopbetreiber kennen Sie es selbst: Ein Kunde legt ein Produkt in den Warenkorb, bestellt, Sie liefern – und warten vergeblich darauf, dass die Rechnung bezahlt wird. Zahlungsverzug im Online-Handel müssen Sie nicht hinnehmen, schließlich geht es um Ihre berufliche Existenz. Können oder wollen Kunden nicht zahlen, haben Sie das Recht, selbst eine Mahnung auszusprechen oder als Betreiber eines Online-Shops per Inkasso die Forderungen eintreiben zu lassen.

 

1. Mein Kunde zahlt nicht: Ab wann kann ich mahnen?

Als Online-Händler haben Sie ein Recht darauf, dass Kunden gekaufte Waren fristgerecht und vollständig bezahlen, doch oft bleibt ein Kauf auf Rechnung unbeglichen. Ein verbreiteter Irrtum ist, dass Kunden dreimal gemahnt werden müssen, bevor Sie in einem solchen Fall weitere Schritte ergreifen dürfen.

Dem ist nicht so. Ist die Forderung fällig und wird nicht bezahlt, können Sie ihn mahnen. Durch die Mahnung kommt er in Verzug, sollte er trotz Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit nicht leisten. Ist der Schuldner eine Privatperson, braucht es somit eine Mahnung, um ihn in Verzug zu setzen. Bei Geschäftskunden ist hingegen keine Mahnung notwendig, sofern Sie diesen eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung haben zukommen lassen.

GUT ZU WISSEN

Verzug entsteht auch dann, wenn Forderungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen werden. Haben Sie keine Frist vereinbart, kann Verzug auch gemäß § 286 Abs. 3 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung eintreten. Während Verbraucher darauf in der Rechnung hingewiesen werden müssen, sind Geschäftskunden nach 30 Tagen automatisch in Verzug. 

2. Mahnung und Inkasso: Welche Möglichkeiten habe ich, um an mein Geld zu kommen?

Mahnwesen und Inkasso dienen dazu, Zahlungsausfälle zu vermeiden, indem offene Forderungen außergerichtlich eingetrieben werden. Es folgt das gerichtliche Mahnverfahren, danach das gerichtliche Klage- und Vollstreckungsverfahren.

Bevor Sie einen Kunden mahnen, müssen Sie zunächst prüfen, ob dieser bereits aufgrund gesetzlicher Regelungen in Verzug geraten ist (siehe oben). Anschließend sollten Sie ihm eine Zahlungserinnerung schicken und freundlich daran erinnern, die Forderung zu begleichen – schließlich kann es jedem passieren, dass Rechnungen übersehen werden. Fruchtet das nicht, haben Sie außergerichtlich die Wahl zwischen Mahnung und Inkasso.

Wichtig: Geben Sie das Forderungsmanagement direkt an ein Inkassounternehmen ab, ohne dass Sie einen Verbraucherkunden durch eine erste Mahnung in Verzug setzen, dürfen Sie ihm die Mahnkosten für diese erste Mahnung nicht auferlegen.

Möglichkeit 1: Sie mahnen selbst

Niemand kennt Ihre Kunden so gut wie Sie. Da liegt es nahe, auch das Mahnwesen im E-Commerce selbst zu übernehmen. Achten Sie dabei auf Folgendes:

  • Mahnung: Setzen Sie eine neue Zahlungsfrist und weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtzahlung weitere Schritte eingeleitet werden. Drei Mahnungen sind üblich, aber nicht verpflichtend.
  • Fälligkeit: Eine Mahnung ist erst wirksam, wenn die geforderte Leistung fällig ist.
  • Ratenzahlungen: Bieten Sie im Mahnprozess Teil- und Ratenzahlungen an. So gewinnen Sie Kunden und Geld zurück, das sonst oft verloren ist. 

Viele Schuldner sind nicht in der Lage, den gesamten Betrag in einer Summe zu zahlen. Das Anbieten von Ratenzahlungen kann daher sinnvoll sein. Unterstellen Sie Ihren Kunden nicht gleich, dass diese von Anfang an nicht zahlen wollen – auch wenn es schwer fällt, zu verstehen, warum jemand Leistungen oder Waren bestellt, die er nicht begleichen kann.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Wenn auch nach mehreren Mahnungen keine Zahlung eingeht, kann ein Inkasso-Verfahren die Lösung sein, um doch noch an Ihr Geld zu kommen.

Möglichkeit 2: Sie beauftragen ein Inkassounternehmen

Ein Inkassobüro übernimmt das Forderungsmanagement für Sie. Dafür fallen Kosten an. Lassen Sie sich nicht von Aussagen wie „Inkasso kostenlos“ blenden. Niemand arbeitet umsonst – schon gar nicht ein Inkassounternehmen.

Checkliste
Seriöses Inkassounternehmen finden
  • Seriosität und Zulassung: Wie lange ist das Unternehmen im Geschäft? Ist die Website seriös? Ist es bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert? Verfügt es über eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz?
  • Tonalität und Verhaltenskodex: Wollen Sie ein nettes oder ein eher direktes Inkassounternehmen? Werden ethische Standards eingehalten (keine aggressiven Methoden, kein Betrug)? Werden Schuldner respektvoll behandelt?
  • Erfolgsquote und Referenzen: Welche Erfolgsquote kann das Unternehmen vorweisen? Welche Erfahrungen haben andere Betreiber von Onlineshops mit dem Inkasso gemacht?
  • Leistungen: Werden neben Inkasso für Onlineshop-Betreiber auch gerichtliches Mahnverfahren und Vollstreckung angeboten? Werden, falls erforderlich, auch internationale Forderungen bearbeitet?
  • Kundenservice und Preistransparenz: Wie steht es um Erreichbarkeit und Service? Erhalten Sie Updates über den Stand Ihrer Fälle? Was kostet Sie das Inkasso als Onlineshop-Betreiber? Sind Preise und Zahlungsarten transparent?

 

Wichtig: Mit einem unseriösen Inkasso leidet der Ruf Ihres Onlineshops. Deswegen versuchen Branchenverbände wie der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), durch Selbstverpflichtung der Mitglieder für Seriosität im Forderungsmanagement zu sorgen. Ist das Unternehmen Mitglied, ist das schon einmal ein gutes Zeichen.

3. Soll ich per E-Mail, Telefon oder Post mahnen?

Rechtlich gesehen sind alle Formen zulässig und erlaubt. Es gibt keine Vorgabe, dass Sie per Brief abmahnen müssen – aus Beweisgründen ist die Schriftform aber sinnvoll. 

 

Vorteile

Nachteile

Mahnung per Brief

  • Zugang lässt sich per Einschreiben nachweisen
  • höhere Kosten für Druck- und Versand
  • kein direkter Kontakt zum Kunden

Mahnung per Mail

  • einfach umzusetzen
  • geringer Zeitaufwand
  • landen oft im Spam-Ordner
  • Problem beim Nachweis über den Eingang

Mahnung per Telefon

  • persönlich und direkt
  • individuelle Absprachen möglich
  • hoher Zeit- und Personalaufwand
  • ggf. ist direkter Kundenkontakt unerwünscht

4. Wie muss ein Mahnschreiben aussehen, wenn ich selbst mahnen will?

Eine Mahnung sollte folgende Angaben enthalten, damit sie wirksam ist, sollte es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen:

  • Titel “Zahlungserinnerung” oder “Mahnung”
  • Daten Ihres Unternehmens
  • Daten des Kunden
  • aktuelles Datum
  • Rechnungsnummer und -datum
  • Bezeichnung der Leistung oder Ware, die bestellt wurde
  • offener Rechnungsbetrag, zzgl. Mahngebühren oder Verzugszinsen
  • erneute Zahlungsaufforderung mit konkreter Frist
  • Angebot zur Rücksprache und ggf. Angebot zur Ratenzahlung

Eine rechtssichere Vorlage für ein Mahnschreiben im Onlinehandel und vieles mehr finden Sie bei eRecht24 Premium.

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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