Datenschutz: O2-Kunden möglicherweise bei Einwilligung getäuscht

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Worum geht's?

Der massive Druck von Mobilfunkanbieter O2 treibt Shop-Betreiber offenbar dazu, ihren Kunden rechtswidrig Einwilligungserklärungen zur Datennutzung unterzujubeln. Dem Internetportal netzpolitik.org liegen laut einem Bericht entsprechende Aussagen von Franchise-Händlern vor. Nur beim Erreichen hoher Vorgaben erhalte man die entsprechende Prämie, von der oftmals die wirtschaftliche Existenz eines Shops abhängig sei.

Verkäufer entscheiden für ihre Kunden

Neun verschiedene Fragen müsste ein Verkäufer eigentlich beim Abschluss eines O2-Vertrags stellen und erläutern. Nicht zu Grundgebühr, Laufzeit oder Wunschgerät, sondern ganz allein zum Thema Datenschutz. Beispiel: Darf der Konzern zu Werbezwecken Kontakt aufnehmen, und wenn ja: über welches Medium? Darf er ein Nutzerprofil erstellen? Wenn ja: auf Grundlage welcher Daten? Erlauben die Kunden Online-Targeting mithilfe von Cookies? Die wenigstens Kunden erteilen in allen neun Fällen ihre Zustimmung, so ein Händler im Gespräch mit netzpolitik.org. Aber: Neunmal „ja“, und zwar bei 75 Prozent der Vertragsabschlüsse – so lautet die Voraussetzung für die Auszahlung des „Qualitätsbonus“. Und der sei für viele Shop-Betreiber der Franchise-Kette aus wirtschaftlichen Gründen unverzichtbar.

 

O2: „Keine Aussage zu Geschäftsgeheimnissen“

Händler sorgen deshalb auf ihre Weise dafür, dass möglichst viele Datenschutz-Erklärungen im Sinne des Konzerns ausgefüllt sind: Auf dem Online-Formular setzen sie entsprechende Häkchen und lassen die Kunden nur noch unterschreiben. Das Unternehmen selbst wollte sich auf Anfrage nicht zu der Sache äußern. Es betonte aber, dass alle Vertriebspartner das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher zu achten hätten.

 

Behörde ermittelt

Eine Überprüfung der Angaben verschiedener Kundinnen und Kunden durch netzpolitik allerdings bestätigt den Verdacht. Nach der Kontrolle ihrer Einstellungen im Kundenportal von O2 kamen fünf von zehn befragten Nutzern zu dem Ergebnis, dass sie beim Abschluss des Vertrags wohl getäuscht worden seien. Bei zwei weiteren zeigten sich Unstimmigkeiten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte geht jetzt den Vorwürfen nach.

 

Praxis-Tipp:

Überprüfen Sie als O2-Teilnehmer ihre Einstellungen zum Datenschutz ganz einfach online, und nehmen Sie bei Bedarf gleich Veränderungen vor!

  1. Loggen Sie sich dazu auf der Webseite ein und klicken Sie unter „Meine Daten“ auf „Einstellungen“.
  2. Scrollen Sie hier nach unten zum Bereich „Nutzung Ihrer Daten“ und klicken Sie hier nacheinander die drei Überschriften an. Sie finden dort die Angaben dazu, welche Ihrer Daten O2 zu welchem Zweck verarbeitet.

 

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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