Corona: Diskussion um Sonn- und Feiertagszustellung von Paketen

(2 Bewertungen, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Bei Post und DHL fühlt man sich gerade wie in der Vorweihnachtszeit – nur ohne zusätzliche Saisonkräfte. Das Unternehmen wünscht sich deshalb, vorübergehend auch an Sonntagen zustellen zu können. Entsprechende Forderungen hatten mehrere private Dienste schon für die Osterfeiertage gestellt, allerdings ohne Erfolg. Laut Verwaltungsgericht Berlin rechtfertigt die Pandemie keine Ausnahme vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen.

„Shutdown ist wie Vorweihnachtsstress“

Acht Millionen Pakete und Päckchen transportiert die Deutsche Post DHL zurzeit jeden Tag. Üblich sind um diese Jahreszeit nur fünf Millionen. Doch Kontaktsperre und Schließung von Geschäften führen dazu, dass Verbraucher deutlich mehr im Online- und Versandhandel bestellen. Das derzeitige Aufkommen gleiche dem der Vorweihnachtszeit, so Vorstandsmitglied Tobias Meyer. Mit dem Unterschied, dass man sich auf die Corona-Pandemie nicht ausreichend vorbereiten konnte. Abhilfe schaffen könnte laut Meyer eine befristete und punktuelle Erlaubnis zur Sonntagsarbeit.

Antrag auf Zustellung an Ostern abgelehnt

Dabei hat das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 4 L 132/20 u.a.) ähnliche Anträge mehrerer privater Zusteller gerade zurückgewiesen. Noch vor Ostern hatten die Unternehmer beim Berliner Landratsamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit eine Ausnahmeregelung für Sonn- und Feiertage gefordert. Ihre Eilanträge hatten sie nicht nur dem erhöhten Paketaufkommen begründet, sondern auch mit einem hohen Krankenstand. Wenn über die Ostertage nicht zugestellt werden dürfe, sei mit einem Rückstau von unerledigten Aufträgen zu rechnen, der nicht in absehbarer Zeit abgebaut werden könne.

Keine „unzumutbaren Nachteile“

Noch am Gründonnerstag entschied das Gericht: Das durch Covid-19 verursachte hohe Paketaufkommen rechtfertigt keine Erlaubnis zur Sonn- und Feiertagsarbeit. Nach dem Arbeitszeitgesetz dürften Arbeitnehmer an diesen Tagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen seien nur zulässig, wenn dadurch ein unverhältnismäßig hoher Schaden verhindert werde. Die Antragsteller hätten aber nicht glaubhaft gemacht, dass ihnen durch das Beschäftigungsverbot tatsächlich schwere und unzumutbare Nachteile entstehen könnten.

Fazit

Auch aus Sicht der Verbraucher war die Oster-Zustellung laut Verwaltungsgericht nicht erforderlich. Trotz der Corona-Pandemie gebe es keine Versorgungskrise, die Paketlieferungen dringend notwendig mache. Dass die Haushalte ihre Bestellungen bei einer Feiertags-Zustellung früher erhielten, sei kein ausreichender Grund für eine Aufhebung des Beschäftigungsverbots.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details