Markenrecht: „Zauberwürfel“ nicht mehr als Unionsmarke geschützt

(3 Bewertungen, 2.33 von 5)

Worum geht's?

Form und Aussehen des sogenannten „Rubik’s Cube“ hätten nie als Marke eingetragen werden dürfen. Mit dieser Entscheidung beendet das Gericht der Europäischen Union EuG einen jahrelangen Rechtsstreit. Der Grund: Ist das Design Voraussetzung für die Funktion eines Gegenstands, kann es dafür keinen Markenschutz geben.

Beinhaltet die Form auch die Funktion?

Schon 1974 baut der ungarische Ingenieur Erno Rubik den ersten Prototyp seines Knobelspiels, das in den Achtziger Jahren in Deutschland zum Kult wird. Erst weitere zehn Jahre später allerdings beantragt Rechteverwalter Seven Towns, den Cube als Marke für dreidimensionale Geduldsspiele zu schützen. Das Amt der Union für geistiges Eigentum EUIPO registriert schließlich die Würfelform mit 9 kleinen Quadraten und einer Gitterstruktur auf jeder Seite. Wieder sieben Jahre später, 2006, beantragt Spielzeughersteller Simba Toys, die Marke für nichtig zu erklären. Das Fürther Unternehmen argumentiert: Die Form des 3-D-Puzzles als Würfel mit drehbaren Einzelteilen beinhaltet gleichzeitig die technische Lösung. Deshalb kann sie gemäß Verordnung 40/94 gar nicht als Unionsmarke geschützt werden.

EuGH ordnet neue EUIPO-Entscheidung an

Im Herbst 2014 weist das Gericht der Europäischen Union die Klage von Simba Toys ab (Az. T-450/09). Die Lösung des Rubik’s Cube liege nicht in Form und Aussehen, sondern allenfalls in einem nicht sichtbaren Mechanismus im Inneren des Spiels. Dieses Urteil allerdings hebt später der Europäische Gerichtshof wieder auf. Außerdem trägt er dem EUIPO auf, die Markeneintragung des Zauberwürfels noch einmal zu überprüfen.

Puzzle in Würfelform

Das EUIPO kommt im Sommer 2017 zu dem Schluss: Die Marke muss gelöscht werden. Denn genau drei wesentliche Merkmale sind für die Eintragung charakteristisch: Die Würfelform, die Gitterstruktur und die unterschiedlichen Farben jeder Seite. Alle drei sind aber auch nötig, damit der Würfel überhaupt als Knobelspiel funktioniert. Das bestätigte in weiten Teilen nun auch das Gericht der Europäischen Union (Az. T-601/17): Wäre der Cube nicht auf jeder Seite in neun kleinere Würfel unterteilt, könnten sie nicht durch den inneren Mechanismus gedreht werden. Das heißt: Die Würfelform und die nach außen sichtbare Gitterstruktur bedingen die Funktionsweise als dreidimensionales Puzzle. Sie können deshalb nicht als Unionsmarke geschützt werden.

Fazit

Zwar ist der große Hype um den Zauberwürfel längst passé. Nach wie vor aber erfreut sich das analoge Geduldsspiel einer großen Beliebtheit. Von der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union dürften daher nicht nur Simba Toys, sondern auch weitere Hersteller profitieren.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details