Ein eBay- Konto zum kaufen und verkaufen verschiedenster Artikeln hat fast jeder. Was passiert aber, wenn sich ein Fremder unerlaubt die Zugangsdaten des eBay-Kontos verschafft und über das Konto einkauft. Mit dieser Frage musste sich das LG Gießen beschäftigen.

Hacker kaufte mit erbeutetem Passwort und Zugangsdaten einen Laptop bei eBay
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Hacker über eine Phishing-Software die eBay-Accountdaten sowie die Daten des PayPal-Kontos des Betroffenen verschafft. In der Folgezeit ersteigerte er über den eBay-Account einen Laptop zu einem Preis von 746 €, den er dann auch beim Verkäufer persönlich abholte. Auch beim Abholen gab er jedoch seine Identität nicht an. Als der eigentliche Accountinhaber die Transaktion bemerkte, widersprach er der Zahlung sofort. Der Verkäufer des Laptops verklagte ihn daraufhin auf Zahlung des Preises für das Notebook.
Gericht schließt Haftung für gehackten Account aus
Das Landgericht Gießen urteilte zu Gunsten des Accountinhabers (Urteil vom 14.03.2013, Az. 1 S 337/12). Der Verkäufer könne nur dann den Kaufpreis bzw eventuell entstandene Schäden ersetzt verlangen, wenn dem Accountinhaber das Handeln des Hackers über eine sogenannte Anscheins- oder Duldungsvollmacht zugerechnet werden könne. Für diese Anscheins- oder Duldungsvollmacht lägen aber die Voraussetzungen nicht vor. Für die Anscheinsvollmacht muss dem Accountinhaber vorzuwerfen sein, dass er hätte wissen müssen, dass sich jemand seines Accounts bediente. Für die Duldungsvollmacht muss er die Nutzung des Accounts durch den Dritten gerade geduldet haben. Beides liegt jedoch hier nicht vor. Der eigentliche Kontoinhaber hatte auch seine Zugangsdaten nicht weitergegeben und von dem Log-In keine Kenntnis gehabt. Das Gericht war der Ansicht, dass Inhaber von eBay-Konten auch nicht ständig überprüfen müssen, ob über ihren Account Transaktionen vorgenommen wurden. Der Verkäufer hätte sich zudem die Papiere zeigen lassen können, bevor er ihm den Laptop übergab.
Fazit:
Eine Haftung des Accountinhabers für schädigendes Verhalten Dritter über den eigenen eBay-Account besteht nicht automatisch. Zumindest nach Ansicht des Landgerichts Gießen besteht auch keine ständige Prüfpflicht des Accountinhabers für die Transaktionen des Accounts.






bin eben auch Opfer eines gehacktem ebay Kontos geworden. Verkäufer hat das Geld (500 Euro) per Überweisung bekommen, nur durch Zufall habe ich eben gesehen, dass die Kontodaten vom Verkäufer wieder verändert worden sind. Habe von allem Bildschirmfotos gemacht, ob dass was bringt ist fraglich für die Beweisführung. Hinterher ist man immer schlauer. Wieso kommt ebay damit eigentlich durch, geprellte Käufer auf den Schaden sitzen lassen zu können? Schliesslich wird dass alles direkt auf der ebay Plattform durchgeführt, also unterstützt ebay diese Masche auch noch, bzw. macht zu wenig bis garnichts um solche Machenschaften zu unterbinden. Unfassbar.
Grüße
auch mich hat es erwischt (Gier schlägt Gehirn), jetzt spielen sich der angeblich gehackte Verkäufer und Ebay die Bälle zu. Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer selbst der Betrüger ist, deswegen werde ich ihn auch anzeigen.
Einer Sammelklage schließe ich mich gerne an........
Habe von einem Verkäufer ( Angabe aus Deutschland positiv, letzte Bewertung aber 5 Jahr zurück ) Kamera 1100 Euro ersteigert.
Verkäufer sendet mir per E-Mail seine IBAN und ich überweise den Betrag per Banküberweisung.
Meine Bank hat die Überweisung bestätigt und der Betrag ist bei mir abgezogen.
IBAN hat von mir auch kein Zahlendreher.
Überweisung Bestätigung hat Verkäufer von mir erhalten.
Verkäufer meint aber Betrag nicht erhalten zu haben und daher keine Ware und meldet sich seit dem gar nicht mehr.
Von EBay bekomme ich null Hilfe, werde Anzeige bei Polizei erstatten.
das läuft alles nach dem gleichen Schema. Betrüger hacken das Konto oder kaufen sich ein gehacktes Konto günstig im Darknet mit vielen positiven Transaktionen. Stellen dann Artikel wie Handy, Studiomikros, etc. hinein.
Kauf wird getätigt. Überweisung wird gemacht. (Wer hat schon Bedenken bei einem Verkäufer, der 100% aller Verkäufe zur vollsten Zufriedenheit abgewickelt hat.)
Es wird nichts geliefert. Nach Meldung an EBay, wird das Angebot abgebrochen, nachdem schon alles erledigt und bezahlt ist. Der Geschädigte hat dadurch nicht mal mehr richtige Beweise!!!
EBay hält sich vollkommen heraus.
Nach meiner Meinung, müsste EBay hier haftbar sein. EBay stellt diese Plattform zur Verfügung, kassiert jede Menge Gebühren und schert sich einen Teufel darum, ob die Konten gehackt werden.
Bei mir war das Angebot 3 Tage aktiv, das Konto gehackt und EBay hat, mit ihren angeblich gut funktionierenden Sicherheitsmechanismen, nichts bemerkt.
Eine Klage gegen EBay dürfte wenig Erfolg bringen, denn die werden sich schon rechtlich entsprechend abgesichert haben. Da sind die Amerikaner ja nicht blöd.
Man kann eigentlich nur eines machen, diesen angeblich sicheren Marktplatz, bei dem aber anscheinend in letzter Zeit die Betrüger mit gehackten Konten, stark zugenommen haben, einfach meiden.
Die jetzt erfolgte Anzeige bei der Polizei dürfte auch wenig Erfolg haben. Die sind alle Überlastet. Auch arbeiten die Betrüger mit gefälschten Konten oder / und leiten die Überweisung ins Ausland weiter, da ist heutzutage leider alles möglich. Bis da unsere Justiz aktiv wird, ist das Geld und die Betrüger schon längst verschwunden bzw. die Spur kann nicht mehr verfolgt werden. Bin jetzt auch schlauer geworden und habe Lehrgeld bezahlt.
Grüße in die Runde
Wenn jemand schon gegen E-Bay gewonnen hat bitte ich um Nachricht!
wie ist denn das ausgegangen? Leider haben wir momentan genauso ein Problem.
Viele Grüße,
Almer Meinken
Einer Ihrer letzten eBay Käufe könnte von einem Konto mit unerlaubtem Zugriff stammen
Guten Tag xxxxx,
Sie waren kürzlich beteiligt an der Transkation des Artikels
xxxxx
Wir schreiben Ihnen nun, da wir starke Indizien haben, dass das Angebot von einer unautorisierten dritten Person und ohne Zustimmung des Kontoinhabers eingestellt wurde. Das Angebot haben wir folglich entfernt, weshalb auch die dazugehörige Transaktion abgebrochen wurde. Wir möchten Sie bitten folgende Vorsichtsmaßnahme zu treffen:
Wenn Sie bereits eine Zahlung für den Artikel eingeleitet haben:
- Möglicherweise sind Sie durch den eBay-Käuferschutz abgedeckt. Hierzu zählen alle Zahlung per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift, Kauf auf Rechnung, "Click & Collect"; sowie alle Artikel, welche mit dem eBay-Garantie Logo versehen sind. Wenn Sie eine der genannten Zahlungsmethoden genutzt haben, öffnen Sie bitte einen Käuferschutzfall:
Bitte erstellen Sie unter "Probleme Klären" eine Anfrage und wählen dort unter
"Ich habe einen Artikel gekauft" dann "Ich habe den Artikel noch nicht erhalten".
Sie gelangen zu dem Bereich "Probleme Klären" hier: http://resolutioncenter.ebay.de
- Wenn der Kauf nicht durch den Käuferschutz - trotz entsprechender Zahlungsweise- abgedeckt ist, kann das daran liegen, dass die Bezahlung noch nicht verbucht oder zurückgesandt wurde. Kontaktieren Sie in dem Fall ihre Bank oder den Zahlungsdienst, um das zu überprüfen bzw. sich über den Bezahlstatus zu informieren.
- Sollten Sie eine andere Zahlungsmethode gewählt haben (z.B. per Überweisung), setzen Sie sich umgehend mit Ihrem entsprechenden Bankinstitut in Verbindung, um die getätigte Zahlung abzubrechen bzw. die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Wenn Sie noch keine Zahlung vorgenommen haben:
- Wenn Sie die Zahlung noch nicht eingeleitet haben, erachten Sie die genannte Transaktion als hinfällig und führen Sie auch keine Zahlung durch.
- Wir möchten Ihnen gleichermaßen versichern, dass Ihr Nutzerkonto nicht von dem unberechtigten Zugriff betroffen war. Außerdem unternimmt eBay eine ganze Reihe von Maßnahmen, um die Sicherheit Ihres Nutzerkontos zu gewährleisten und zu verbessern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter dem folgendem Link:
eBay-Kundenservice
Würde mich auch einer Sammelklage anschließen.
Gruß Wolfgang
Wer möchte, kann sich gerne anschließen.
Den Käuferschutz, den wir betreiben geht so, dass Wir Ihnen nur Geld immer dann nur
zurückholen können, wenn es um eine abgedeckte Zahlungsmethode sich handelt . Da Sie per Banküberweisung bezahlt haben, können wir Ihnen das Geld nicht zurückholen, da wir keinZugriff auf sein Bankkonto haben.
Dies das er wieder bei uns Verkauft liegt daran, dass es der Sicherheitsabteilung überlassen ist, ob einer Gesperrt wird oder nicht."
Würde mich einer Sammelklage sofort anschließen.
https://www.auktionshilfe.info/thread/13403-betrugsserie-gehackte-accounts-ohne-konto-in-der-kaufabwicklung/?postID=317728#post317728
Wie kann ich das bei PayPal zurückfordern? eBay hat sämtliche Aktivitäten "aus Sicherheitsgründen" gelöscht.......
Schaden 980 Euro. ebay zieht sich komplett zurück, entfernt den Artikel und bricht die als bezahlt markierte Transaktion ab.
Würde mich einer Sammelklage anschliessen.
Die "geschulten" Telefonisten im Ebay- Kundenservice verweisen aber wohlweißlich sofort an die Polizei.
So auch gerade bei mir geschehen.
Dabei wirbt Ebay fett mit Käuferschutz.
Würde mich gern einer Sammelklage anschließen.
mir erging es gestern ähnlich.
Ich habe ein Notebook gekauft bei einem gehackten eBay-account und die Summe leider Überwiesen.
Am folgenden Tag fragte ich telefonisch bei eBay an, ob der Verkäufer seriös sei.
Prompt wurde eine Anfrage in die Sicherheitsabteilung gestellt und mir mitgeteilt, dass ich versuchen solle das überwiesene Geld von meiner Bank zurückzufordern. Mit dem eBay-Konto des Verkäufers stimme etwas nicht. Im gleichen Zug wurde der Artikel von eBay entfernt/gesperrt.
Wer hat ähnliche Erfahrugnen gemacht und wie seid ihr vorgegangen?
Welche Erfolgschancen gab es dabei?
Gruß