eBay: Wer haftet wenn das eBay-Konto gehackt wurde?

(8 Bewertungen, 2.50 von 5)

Worum geht's?

Ein eBay- Konto zum kaufen und verkaufen verschiedenster Artikeln hat fast jeder. Was passiert aber, wenn sich ein Fremder unerlaubt die Zugangsdaten des eBay-Kontos verschafft und über das Konto einkauft. Mit dieser Frage musste sich das LG Gießen beschäftigen.

Anzeige

Hacker kaufte mit erbeutetem Passwort und Zugangsdaten einen Laptop bei eBay

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Hacker über eine Phishing-Software die eBay-Accountdaten sowie die Daten des PayPal-Kontos des Betroffenen verschafft. In der Folgezeit ersteigerte er über den eBay-Account einen Laptop zu einem Preis von 746 €, den er dann auch beim Verkäufer persönlich abholte. Auch beim Abholen gab er jedoch seine Identität nicht an. Als der eigentliche Accountinhaber die Transaktion bemerkte, widersprach er der Zahlung sofort. Der Verkäufer des Laptops verklagte ihn daraufhin auf Zahlung des Preises für das Notebook.

Gericht schließt Haftung für gehackten Account aus

Das Landgericht Gießen urteilte zu Gunsten des Accountinhabers (Urteil vom 14.03.2013, Az. 1 S 337/12). Der Verkäufer könne nur dann den Kaufpreis bzw eventuell entstandene Schäden ersetzt verlangen, wenn dem Accountinhaber das Handeln des Hackers über eine sogenannte Anscheins- oder Duldungsvollmacht zugerechnet werden könne. Für diese Anscheins- oder Duldungsvollmacht lägen aber die Voraussetzungen nicht vor. Für die Anscheinsvollmacht muss dem Accountinhaber vorzuwerfen sein, dass er hätte wissen müssen, dass sich jemand seines Accounts bediente. Für die Duldungsvollmacht muss er die Nutzung des Accounts durch den Dritten gerade geduldet haben. Beides liegt jedoch hier nicht vor. Der eigentliche Kontoinhaber hatte auch seine Zugangsdaten nicht weitergegeben und von dem Log-In keine Kenntnis gehabt. Das Gericht war der Ansicht, dass Inhaber von eBay-Konten auch nicht ständig überprüfen müssen, ob über ihren Account Transaktionen vorgenommen wurden. Der Verkäufer hätte sich zudem die Papiere zeigen lassen können, bevor er ihm den Laptop übergab.

Fazit:

Eine Haftung des Accountinhabers für schädigendes Verhalten Dritter über den eigenen eBay- oder eBay Kleinanzeigen Account besteht nicht automatisch. Zumindest nach Ansicht des Landgerichts Gießen besteht auch keine ständige Prüfpflicht des Accountinhabers für die Transaktionen des Accounts.

Anzeige
Michael
Hallo zusammen,bin eben auch Opfer eines gehacktem ebay Kontos geworden. Verkäufer hat das Geld (500 Euro) per Überweisung bekommen, nur durch Zufall habe ich eben gesehen, dass die Kontodaten vom Verkäufer wieder verändert worden sind. Habe von allem Bildschirmfotos gemacht, ob dass was bringt ist fraglich für die Beweisführung. Hinterher ist man immer schlauer. Wieso kommt ebay damit eigentlich durch, geprellte Käufer auf den Schaden sitzen lassen zu können? Schliesslich wird dass alles direkt auf der ebay Plattform durchgeführt, also unterstützt ebay diese Masche auch noch, bzw. macht zu wenig bis garnichts um solche Machenschaften zu unterbinden. Unfassbar.Grüße
3
Almer Meinken
Lieber Herr Reinermann,wie ist denn das ausgegangen? Leider haben wir momentan genauso ein Problem.Viele Grüße,Almer Meinken
5
Marco Polo
Moin aus Hamburg,auch mich hat es erwischt (Gier schlägt Gehirn), jetzt spielen sich der angeblich gehackte Verkäufer und Ebay die Bälle zu. Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer selbst der Betrüger ist, deswegen werde ich ihn auch anzeigen.Einer Sammelklage schließe ich mich gerne an........
2
Michi
Ich würde vor 2 Wochen auch betrogen und EBay hilft null !Habe von einem Verkäufer ( Angabe aus Deutschland positiv, letzte Bewertung aber 5 Jahr zurück ) Kamera 1100 Euro ersteigert.Verkäufer sendet mir per E-Mail seine IBAN und ich überweise den Betrag per Banküberweisung .Meine Bank hat die Überweisung bestätigt und der Betrag ist bei mir abgezogen.IBAN hat von mir auch kein Zahlendreher.Überweisung Bestätigung hat Verkäufer von mir erhalten.Verkäufer meint aber Betrag nicht erhalten zu haben und daher keine Ware und meldet sich seit dem gar nicht mehr.Von EBay bekomme ich null Hilfe, werde Anzeige bei Polizei erstatten.
0
Enno Brumund
Mein Ebay Kleinanzeigerko nto wurde am 21.08.2019 gehackt und die EMail Adresse wurde geändert,trot zt schneller Sperrung durch Ebay innerhalb von nicht mal ne halbe Std und Warnung aller Kaufintressente n haben 2 Leute via PaypalFreunde 200 Euro überwiesen. Anzeige ist bei der Polizei gemacht worden.Nu stehe ich dumm da. Wenn ein Thermomix der nicht mal gebraucht für 650 Euro zu haben ist und über mein Konto zu kaufen ist für 200 Euro müssen bei allen potenziellen Käufern die Alarmglocken schrillen.
2
artkan
Gute Idee,mir erging es gestern ähnlich.Ich habe ein Notebook gekauft bei einem gehackten eBay-account und die Summe leider Überwiesen. Am folgenden Tag fragte ich telefonisch bei eBay an, ob der Verkäufer seriös sei. Prompt wurde eine Anfrage in die Sicherheitsabte ilung gestellt und mir mitgeteilt, dass ich versuchen solle das überwiesene Geld von meiner Bank zurückzuforder n. Mit dem eBay-Konto des Verkäufers stimme etwas nicht. Im gleichen Zug wurde der Artikel von eBay entfernt/gesperrt.Wer hat ähnliche Erfahrugnen gemacht und wie seid ihr vorgegangen?Welche Erfolgschancen gab es dabei?Gruß
4
Anonym
Wie ist es ausgegangen.mfg
1
Christian
Hallo zusammen,das läuft alles nach dem gleichen Schema. Betrüger hacken das Konto oder kaufen sich ein gehacktes Konto günstig im Darknet mit vielen positiven Transaktionen. Stellen dann Artikel wie Handy, Studiomikros, etc. hinein.Kauf wird getätigt. Überweisung wird gemacht. (Wer hat schon Bedenken bei einem Verkäufer, der 100% aller Verkäufe zur vollsten Zufriedenheit abgewickelt hat.)Es wird nichts geliefert. Nach Meldung an EBay, wird das Angebot abgebrochen, nachdem schon alles erledigt und bezahlt ist. Der Geschädigte hat dadurch nicht mal mehr richtige Beweise!!!EBay hält sich vollkommen heraus. Nach meiner Meinung, müsste EBay hier haftbar sein. EBay stellt diese Plattform zur Verfügung, kassiert jede Menge Gebühren und schert sich einen Teufel darum, ob die Konten gehackt werden. Bei mir war das Angebot 3 Tage aktiv, das Konto gehackt und EBay hat, mit ihren angeblich gut funktionierende n Sicherheitsmech anismen, nichts bemerkt. Eine Klage gegen EBay dürfte wenig Erfolg bringen, denn die werden sich schon rechtlich entsprechend abgesichert haben. Da sind die Amerikaner ja nicht blöd.Man kann eigentlich nur eines machen, diesen angeblich sicheren Marktplatz, bei dem aber anscheinend in letzter Zeit die Betrüger mit gehackten Konten, stark zugenommen haben, einfach meiden. Die jetzt erfolgte Anzeige bei der Polizei dürfte auch wenig Erfolg haben. Die sind alle Überlastet. Auch arbeiten die Betrüger mit gefälschten Konten oder / und leiten die Überweisung ins Ausland weiter, da ist heutzutage leider alles möglich. Bis da unsere Justiz aktiv wird, ist das Geld und die Betrüger schon längst verschwunden bzw. die Spur kann nicht mehr verfolgt werden. Bin jetzt auch schlauer geworden und habe Lehrgeld bezahlt.Grüße in die Runde
5
Günther Reinermann
Hallo Leute, ich habe das gleiche Problem. Morgens Geld bezahlt und Mittags kam die E-Mail von E-Bay das das Verkäuferkonto gehackt worden ist und mein Geld weg ist. Nun liegt mein Schaden aber nur bei 311 Euro. Wenn überhaupt sehe ich auch E-Bay in der Pflicht. Mal sehen, ich habe einen Vollrechtsschut z!Wenn jemand schon gegen E-Bay gewonnen hat bitte ich um Nachricht!
4
omei
Sie haben eine Nachricht erhalten:Einer Ihrer letzten eBay Käufe könnte von einem Konto mit unerlaubtem Zugriff stammenGuten Tag xxxxx,Sie waren kürzlich beteiligt an der Transkation des ArtikelsxxxxxWi r schreiben Ihnen nun, da wir starke Indizien haben, dass das Angebot von einer unautorisierten dritten Person und ohne Zustimmung des Kontoinhabers eingestellt wurde. Das Angebot haben wir folglich entfernt, weshalb auch die dazugehörige Transaktion abgebrochen wurde. Wir möchten Sie bitten folgende Vorsichtsmaßnahme zu treffen:Wenn Sie bereits eine Zahlung für den Artikel eingeleitet haben:- Möglicherwei se sind Sie durch den eBay-Käuferschutz abgedeckt. Hierzu zählen alle Zahlung per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift, Kauf auf Rechnung, "Click & Collect"; sowie alle Artikel, welche mit dem eBay-Garantie Logo versehen sind. Wenn Sie eine der genannten Zahlungsmethode n genutzt haben, öffnen Sie bitte einen Käuferschutz fall:Bitte erstellen Sie unter "Probleme Klären" eine Anfrage und wählen dort unter"Ich habe einen Artikel gekauft" dann "Ich habe den Artikel noch nicht erhalten".Sie gelangen zu dem Bereich "Probleme Klären" hier: http://resolutioncenter.ebay.de- Wenn der Kauf nicht durch den Käuferschutz - trotz entsprechender Zahlungsweise- abgedeckt ist, kann das daran liegen, dass die Bezahlung noch nicht verbucht oder zurückgesandt wurde. Kontaktieren Sie in dem Fall ihre Bank oder den Zahlungsdienst, um das zu überprüfen bzw. sich über den Bezahlstatus zu informieren.- Sollten Sie eine andere Zahlungsmethode gewählt haben (z.B. per Überweisung ), setzen Sie sich umgehend mit Ihrem entsprechenden Bankinstitut in Verbindung, um die getätigte Zahlung abzubrechen bzw. die weitere Vorgehensweise zu besprechen.Wenn Sie noch keine Zahlung vorgenommen haben:- Wenn Sie die Zahlung noch nicht eingeleitet haben, erachten Sie die genannte Transaktion als hinfällig und führen Sie auch keine Zahlung durch.- Wir möchten Ihnen gleichermaßen versichern, dass Ihr Nutzerkonto nicht von dem unberechtigten Zugriff betroffen war. Außerdem unternimmt eBay eine ganze Reihe von Maßnahmen, um die Sicherheit Ihres Nutzerkontos zu gewährleisten und zu verbessern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter dem folgendem Link:eBay-Kundenservice
1

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
eBay-Betrug: 2 Jahre Haft auf Bewährung wegen nicht gelieferter Ware
Weiterlesen...
Vorsicht bei eBay: Auch für Verkäufe aus Haushaltsauflösungen können Steuern anfallen
Weiterlesen...
eBay Kleinanzeigen: Vorsicht vor dieser Masche
Weiterlesen...
Schnell, einfach, transparent: Post und DHL wollen mit digitalem Service überzeugen
Weiterlesen...
eBay: Wie teuer ist der "Fotoklau" fremder Bilder bei privaten Auktionen?
Weiterlesen...
eBay: Keine Gewährleistung für B-Ware?
Weiterlesen...
Sicherheit im Netz: eBay-Kleinanzeigen fordert bald Identifizierung
Weiterlesen...
Spaßbieter bei eBay muss Schadensersatz zahlen
Weiterlesen...
eBay: Sind negative Bewertungen nur erlaubt, wenn der Verkäufer vorher informiert wurde?
Weiterlesen...
Gestohlene Ware bei eBay – was Sie wissen sollten
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details