Wichtig ist dies speziell, wenn es um das Schreiben der Kleinunternehmer Rechnungen geht. In dieser Rechnung gemäß Kleinunternehmerregelung dürfen nämlich keine Umsatzsteuern erhoben werden. Da ist gerade für unerfahrene Freiberufler und Neulinge guter Rat oft teuer, die Frage ist, wie erstelle ich denn nun eine ordnungsgemäße und richtige Rechnung für meine Kunden ohne das dem Kleinunternehmer spätestens zur Steuererklärung der große Bumerang namens Umsatzsteuernachzahlung droht?
In den Tiefen des Internet finden sich zahlreiche Muster für Rechnungen zur Kleinunternehmerregelung, jedoch sollte man bei der „Copy & Paste“ Rechnungsstellung vorsichtig sein, da man nie wissen kann, wie alt die gefundene Kleinunternehmer Muster-Rechnung schon ist und ob diese noch den aktuellen Anforderungen des UStG (Umsatzsteuergesetz) entspricht.
Prinzipiell reicht es eine normale Rechnung mit den üblichen Rechnungsangaben, seiner Steuernummer, einer fortlaufenden Rechnungsnummer jedoch ohne MwSt. zu erstellen und dann in einem oder zwei Sätzen auf die Kleinunternehmerregelung §19 UStG zu verweisen. Wem das zu kompliziert erscheint oder wer einfach unsicher ist, ob er alles richtig macht, der sollte den Profi ran lassen. Das kann entweder ein Buchhalter oder Steuerberater sein oder aber eine von Profis gemachte und gepflegte Software in der entsprechende, rechtssichere Formulierungen, Muster, Beispiele bzw. Rechnungsvorlagen für Kleinunternehmer.
Eine solche Rechnungssoftware ist das Onlinesystem easybill. Mit easybill können Sie sehr effizient ihre Rechnungen binnen weniger Minuten erstellen. Kleinunternehmer-Rechnungen sind, dank extrem einfacher Bedienung und top-aktueller, vorgefertigter Textbausteine, kein Problem. Ihre Rechnung bleibt stets individuell auf ihre Gestaltungswünsche und inhaltlichen Ansprüche zugeschnitten. Wer möchte, der nutzt den Mailservice, um alle erstellten Rechnungen fristgerecht und ausgestattet mit elektronischer Signatur an die Kunden zu schicken. Auch den Gang zum Steuerberater können Sie sich dank elektronischer Weiterleitung getrost sparen. Und das alles, damit das Honorar für Ihre Waren oder Dienstleistungen auch stets pünktlich auf Ihrem Konto landet.
easybill hat übrigens gerade eine tolle Sonderaktion. Entscheidet sich ein Unternehmer, Freiberufler oder Existenzgründer seine Angebote, Rechnungen und sonstigen betrieblichen Dokumente in Zukunft einfach und schnell mit easybill online zu schreiben, bekommt er sein Firmenlogo und Briefpapier gratis dazu.
Eine Diplom-Designerin gestaltet nach den Wünschen des Unternehmens ein Logo und das Briefpapier und das kostenlos, wenn der Unternehmer sich für den easybill Plus-Tarif (14,90 € / Monat) entscheidet. Die Referenzen der bisherigen Nutzer (vgl. Bild) sehen wirklich klasse aus.
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Übrigens haben auch Kleinunternehmer Ansprüche auf eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Mit dieser können Sie sich bei Geschäftspartnern im Ausland als Unternehmer ausweisen, denn die deutsche Steuernummer hat im Ausland kein Gewicht.
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