Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

Urheberrechtsverletzung: Wie hoch dürfen die Lizenzkosten bei Bildern sein?

(8 Bewertungen, 3.50 von 5)

Worum geht's?

Im Einzelfall kann es sich durchaus lohnen gegen Abmahnungen vorzugehen, beispielsweise wenn der Verdacht besteht, dass die Lizenzforderungen etwa beil "Bilderklau" überhöht sind. Mit der Frage wie eteur eine Abmahnung sein darf beschäftigte sich aktuell wieder ein Gericht.

Berechnung der Höhe von Lizenzschaden anhand der MFM-Tabelle nur unter bestimmten Voraussetzungen

Im vorliegenden Fall klagte ein Berufsfotograf gegen einen Internetnutzer. Denn dieser habe, ohne den Fotografen als Urheber zu nennen und die erforderliche Nutzungserlaubnis einzuholen, ein Foto von ihm in bearbeiteter Form auf seiner Internetseite verwendet.

Der Fotograf forderte daher von dem Verwender ein Nutzungsentgelt, welches er nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) berechnete sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Der beklagte Internetnutzer wehrt sich gegen die Klage, da er der Meinung ist, die Angemessenheit und Üblichkeit der vom Kläger nach der MFM-Tabelle berechneten Lizenzgebühr sei nicht korrekt.

LG Berlin entschied: Schadensersatzforderung überhöht

Das LG Berlin entschied, dass dem abmahnenden Fotografen zwar grundsätzlich der Anspruch auf Unterlassung gegen den Verwender zustehe, da er mit der Nutzung des Fotos gegen das Urheberrecht des Fotografen verstoßen hat, indem er ohne die erforderliche Nutzungserlaubnis das Bild des Fotografen aus seiner Seite verwendete und diesen nicht als Urheber benannt hat.

Der Abmahner durfte für diese Urheberrechtsverletzung aber nicht Schadensersatz in Höhe von 1300,- € verlangen, da diese Forderung nach Ansicht des Gerichts überhöht sei. Dies begründete es damit, dass der klagende Fotograf nicht nachweisen konnte, dass er über eine Lizenzierungspraxis verfügt. Diese sei aber Voraussetzung für die Berechnung von Schadensersatz nach den MFM- Empfehlungen. Die MFM- Tabelle konnte hier daher keine Anwendung finden und das Gericht lediglich den Mindestschaden zu Grunde legen. Es sprach dem Kläger daher nur 200,- € zu.

Fazit:

Für die Berechnung der Höhe eines Lizenzschadens für die Verletzung von Urheberrecht kann die MFM-Tabelle nur dann herangezogen werden, wenn der Rechteinhaber über eine Lizenzierungspraxis verfügt und diese nachweisen kann.

 

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details