Unzulässige Zusatzkosten: Nach Eventim-Urteil Ticketgebühren zurückfordern

(7 Bewertungen, 2.43 von 5)

Worum geht's?

Veranstaltungskarten selbst ausdrucken und dafür auch noch Service-Entgelt bezahlen? Teuren Premiumversand buchen und die Tickets dann frankiert mit einer 60-Cent-Marke im Briefkasten finden? Viele Kunden der CTS Eventim AG fühlten sich in den vergangenen Jahren verschaukelt oder regelrecht abgezockt. Nach mehrjährigen Verhandlungen hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden: Die Vertragsklauseln des Unternehmens waren teilweise unwirksam.

Wer selber druckt, muss trotzdem zahlen

Ob Musical, Sport oder Comedy, ob U2 oder Elton John – der Tickethändler Eventim ist für Besucher großer Veranstaltungen wichtigster Ansprechpartner beim Ticketkauf. Verbraucherschützer allerdings bemängeln schon lange die zum Teil undurchsichtigen Zusatzgebühren, die bisher auf den eigentlichen Kartenpreis aufgeschlagen wurden. Die Höhe hing davon ab, welche Versandmöglichkeit Kunden wählten. Mochte der Standardpreis für den Postversand mit 4,90 Euro noch als angemessen durchgehen, gab die Option „print@home“ allerdings Rätsel auf: Für das Ausdrucken eines elektronischen Tickets zu Hause am eigenen PC wurde Kunden eine „Servicegebühr“ von 2,50 Euro berechnet.

Premiumversand ohne Premiumleistung

Wer Tickets in letzter Minute vor der Veranstaltung ergattert hatte oder besonders sicher gehen wollte, konnte den Premiumversand für stolze 29,90 Euro buchen. Und war dann möglicherweise irritiert, wenn die Bestellung Tage später als unversicherter Standardbrief im Postkasten landete. Worin genau die fast 30,- Euro teure Premiumleistung bestand, wollte Eventim nicht einmal vor Gericht ausführen. Das börsennotierte Unternehmen beharrte vielmehr auf dem Standpunkt, dass man Kalkulationen nicht offen legen müsse.

BGH: Käufer werden durch Preisklauseln unangemessen benachteiligt

Auch die zweifache Berufung brachte Eventim nicht den gewünschten Erfolg. Der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 192/17) bestätigte die Urteile von Landgericht und Oberlandesgericht Bremen. Denn nach § 448 Abs. 1 BGB müssten Käufer nur die Kosten der Versendung einer Ware tragen. Also: Porto, Verpackungsmaterial und gegebenenfalls eine Versicherung. Der Aufwand zur Bereitstellung der Ware hingegen sei vom Verkäufer zu tragen. Da Eventim auch beim sogenannten Premiumversand keinen höheren Aufwand nachweisen konnte, sei die entsprechende Preisklausel unwirksam. Gleiches gelte für das eigene Ausdrucken von Eintrittskarten.

Praxis-Tipp:

Die Klägerin in dem Verfahren, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, will Kunden bei der Rückforderung zu viel gezahlter Gebühren unterstützen. Da Rückzahlungsansprüche nach Ablauf von 3 Jahren zum Jahresende verfallen, kommen Ticketbestellungen bis zum Jahr 2015 in Betracht. Ein Musterbrief kann unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-08/Musterbrief%20Eventim%20printathome_0.pdf heruntergeladen werden.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.

Guest
Hier das selbe: 1,15€ GebührNIGHTOWL wickelt als Dienstleister den Ticketverkauf im Auftrag des Veranstalters ab:NIGHTOWL UG (haftungsbeschr änkt)
2
Schnupfi
Die gleiche "Service-Gebühr" gibt es auch heute noch bei ADTicket (2,50 für selbst ausdrucken) und etwas geringer bei TixforGigs.
3
Rudi Rüssel
Hat jemand Lust sich mit der Therme in Erding zu beschäftigen. Dort nennt man so was Systemgebühren für Print@Home und kostet 1,90€.
2
Kast Barbara
Hallo! Bei easyticket habe ich mein Geld zurückbekommen ! Ohne großen Aufwand. Eventimsports, die Tickets z.B. für den FC Heidenheim verkaufen, verlangt auch 1.50€. Die meinen noch, sie seien nicht betroffen. Verstehe ich nicht!?
4
Roth
Hallo,gilt das auch für den Ticketdienst "Reservix.de" gelten? Ist doch das gleiche in grün oder.
3
Mittmann
Sehr schön! Ist hier jemand, der sich zufällig mit Cinemaxx auseinandersetz en möchte? (:Die betreiben aus meiner Sicht etwas ähnliches. Wenn man das Ticket online kauft, zahlt man 50ct extra - obwohl es für das Kino Planungssicherh eit bedeutet und das Personal an den Kinokassen entlastet. Vor Jahren hatte ich dort einmal nachgefragt und bekam die schriftliche Antwort, dass die Online-Software gewartet werden müsse und die Gebühren für Zahlungsdienstl eister damit abgedeckt werden..Das mit der Wartung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Das muss die Software an den Kinokassen vor Ort doch auch...? Und wie gesagt, da sitzt jeweils noch pro Kasse eine Person, die bezahlt werden möchte.Und die Gebühr für Zahlungsdienstl eister darf doch mittlerweile auch nicht mehr an den Kunden weitergegeben, oder irre ich mich?Für mich klingt das, wie oben beschrieben, nach den Kosten für die Bereitstellung der Ware.Gut, wir sprechen hier "nur" über 50ct. Aber Kleinvieh...
6

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details