Handy-Verträge: Muss der Kunde bei vorzeitiger Vertragskündigung Schadensersatz zahlen?

(3 Bewertungen, 4.33 von 5)

Worum geht's?

Kündigt ein Telefonanbieter einem Kunden vorzeitig den Vertrag, weil der Kunde die monatlichen Tarifkosten nicht gezahlt hat, so steht ihm regelmäßig ein Schadensersatzanspruch zu. Ein Gericht hatte nun zu entscheiden, in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht.

Was ist passiert?

Ein Kunde hatte einen Tarif mit Flatrate bei einem Telefonanbieter gebucht, die monatlich mit 67,18 Euro zu Buche schlug. Der Anbieter des Telefonvertrags hatte den Vertrag mit seinem Kunden wegen Nichtzahlung der monatlichen Gebühren vorzeitig gekündigt, da er hierin eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten sah.

Für jeden Monat der restlichen Vertragslaufzeit wollte der Telefonanbieter in der Folge Schadensersatz von 67,18 Euro berechnen, also genau der Gebühr für die monatliche Flatrate. Als sich der Kunde weigerte, beschritt der Anbieter den Klageweg.

Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied mit Urteil von Anfang September (Urteil vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12), dass dem Telefonanbieter zwar für die Restlaufzeit ein Schadensersatzanspruch zusteht. Allerdings kann er nicht das gesamte Entgelt verlangen, sondern lediglich 50%. Die anderen 50% muss sich der Anbieter als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen, so die Berliner Richter.

Begründet wurde dies damit, dass sich der Flatrate-Anbieter aufgrund der Sperrung ja auch nicht unerhebliche Kosten spart. Dies ergab sich in der vorliegenden Konstellation bereits daraus, dass die Klägerin auch einen weiteren Tarif im Angebot hatte, wonach nur eine geringe Grundgebühr von 8,95 Euro vereinbart werden konnte und für jedes einzelne Gespräch Verbindungsgebühren entstanden.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung stellt also einen vergütungspflichtigen Wert dar. Wird der Anschluss nicht zur Verfügung gestellt, bedeutet dies einen wirtschaftlichen Vorteil für den Anbieter, den er sich anrechnen lassen muss. Dies gilt auch deswegen, weil sich durch das Angebot von Flatrate-Angeboten auch die Gebühren des Anbieters für Netzinstandhaltung und –modernisierung erhöhen, so das Gericht.

Fazit

Das Urteil sollten sich insbesondere Anbieter von Handy-Verträgen genauer ansehen und beherzigen. Kündigt ein Mobilfunkanbieter wegen einer Vertragsverletzung dem Kunden vorzeitig den Vertrag, kann er nach dem Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg nicht die gesamte Grundgebühr der Restlaufzeit als Schadensersatz verlangen, sondern nur 50 %.

Erst vor kurzem hatte sich das OLG Schleswig mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob es zulässig ist, wenn ein Mobilfunkanbieter in seinen AGB eine Gebühr dafür verlangt, dass der Handyvertrag nicht genutzt wird. Im Ergebnis wurde diese Nichtnutzungsgebühr von den Richtern jedoch als unzulässig angesehen.

Anzeige
Dipl.-Jur. Sebastian Ehrhardt

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Wichtig für Unternehmer: Wann der Kündigungsbutton Pflicht ist
Weiterlesen...
Betrug im Onlinehandel: Betrugsmasche über DHL Packstationen trifft immer mehr Shopbetreiber
Weiterlesen...
Bloßer E-Mail-Versand als Zugangsbeweis ausreichend
Weiterlesen...
PayPal: Wie schützen Sie sich vor Betrügern?
Weiterlesen...
Achtung Edelmetall-Händler: Gibt es ein Widerrufsrecht beim Goldkauf?
Weiterlesen...
Neuer Personalausweis 2010: Biometrischer Ausweis kann ab dem 1. November beantragt werden
Weiterlesen...
Poststreik: Was Händler, Shops und Kunden jetzt wissen müssen
Weiterlesen...
Mahnung und Inkasso: Drohen mit Schufa-Eintrag ist nicht erlaubt
Weiterlesen...
Kein DSL: Wieviel Schadensersatz können Kunden für einen 12-tägigen Internetausfall verlangen?
Weiterlesen...
Internationales Privatrecht und Vertragsrecht
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details