Beleidigung im Internet

Meinungsfreiheit vs. Anfeindungen: Wann eine Beleidigung im Internet strafbar ist

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Beleidigung im Internet liegt vor, wenn die Ehre einer Person durch verletzende oder herabwürdigende Äußerungen angegriffen worden ist.
  • Eine Beleidigung ist strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.
  • Wurden Sie auf sozialen Netzwerken, in Foren oder Chats beleidigt, können Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.

Worum geht's?

Die Anonymität des Internets sorgt dafür, dass Menschen vermehrt aussprechen, was sie denken und sich ihrer Taten nicht bewusst sind. So kommt es nicht selten zu Hass, Beleidigungen oder Anfeindungen im Netz, die rechtliche Konsequenzen haben können. Denn nicht alles lässt sich als Meinungsfreiheit rechtfertigen. Wann Sie sich wegen Beleidigung im Internet strafbar machen, wie Sie mit einer Anzeige wegen Beleidigung umgehen sollten und wann Sie wegen Beleidigung selbst eine Anzeige bei der Polizei stellen können, lesen Sie in diesem Artikel.

 

1. Was ist eine Beleidigung im Internet?

Bei einer Beleidigung im Internet handelt es sich um eine herabwürdigende, abfällige oder verletzende Äußerung, die gegen eine Person oder Personengruppe gerichtet ist. Unter eine Beleidigung fallen nicht nur Schimpfworte, sondern auch Äußerungen, die verletzend für die Opfer sein können.

Die juristische Definition für Beleidigung im Internet lautet: “Beleidigung ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Dabei ist es unerheblich, ob die beleidigende Äußerung dem Betroffenen direkt oder Dritten gegenüber getätigt wurde.”

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Die Beleidigungen im Internet finden häufig auf Social-Media-Plattformen statt. In den Kommentaren, Posts oder privaten Nachrichten von Messenger-Diensten werden entsprechende Äußerungen entweder direkt gegen das Opfer oder gegen eine Personengruppe veröffentlicht. Oft findet dies im Zusammenhang mit Cybermobbing statt.

Handelt es sich bei der Beleidigung im Internet um rassistische oder diskriminierende Anfeindungen aufgrund der Ethnie, Religion, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung einer Person oder Personengruppe, kann von Hassrede gesprochen werden.

Die üble Nachrede und die Verleumdung grenzen sich von der Beleidigung im Internet nochmals ab. Bei der üblen Nachrede werden ehrverletzende Tatsachen behauptet, die nicht erweislich wahr sind. Bei der Verleumdung handelt es sich um eine Verbreitung von Tatsachen, die den Ruf einer Person schädigen, wobei der Täter weiß, dass die behauptete Tatsache unwahr ist.

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LESEEMPFEHLUNG

Für Unternehmen kann der sogenannte Hate-Speech auch rufschädigend sein und Umsatzeinbußen zur Folge haben. “Was Sie tun können, wenn Hass im Netz geschäftsschädigend wird” lesen Sie in unserem Artikel.

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Wichtig ist hierbei zu beachten: Nicht jede kritische oder unhöfliche Bemerkung ist automatisch eine Beleidigung. Meinungsäußerungen, die einen nachvollziehbaren Sachbezug aufweisen, können von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz (GG) gedeckt sein. Hier müssen Gerichte allerdings regelmäßig im Einzelfall entscheiden.

Als Beispiel:

“Die Person XY weiß meiner Meinung nach nicht, wovon sie spricht und ist untauglich für die Position.”

Dies kann als Meinungsfreiheit durch Art. 5 GG gedeckt sein, da die Person mit dem Kommentar nur ihre eigene Meinung ausdrückt. In der Regel sind keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.

“Person XY ist bescheuert und absolut inkompetent. Sie bekommt nichts auf die Reihe.”

Hier sieht die Sachlage schon wieder anders aus, obwohl der Kommentar vermeintlich das gleiche suggeriert. Der Kommentar ist diffamierend und kann als Beleidigung im Internet bewertet werden. Es drohen strafrechtliche Folgen.

2. Welche Strafen drohen für eine Beleidigung im Internet?

Die rechtlichen Konsequenzen für die Straftat “Beleidigung” sind in § 185 StGB (Strafgesetzbuch) verankert. Laut Strafrecht droht bei einer Beleidigung im Internet eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

INTERESSANT

Bei Ersttätern wird üblicherweise eine Geldstrafe verhängt, welche die wirtschaftlichen Umstände des Täters berücksichtigt. Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Fällen kann das Gericht auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängen.

3. Anzeige wegen Beleidigung im Internet: Wann sollten Sie handeln?

Sie sollten eine Beleidigung im Internet oder verletzende Äußerungen bei der Polizei zur Anzeige bringen, wenn die Beleidigungen öffentlich verbreitet wurden und Ihr Ansehen dadurch geschädigt wurde. Besonders öffentliche Bloßstellungen, die Ihr privates oder berufliches Leben beeinträchtigen, sollten zur Anzeige gebracht werden.

ACHTUNG

Auch wiederholende Beleidigungen und Beschimpfungen, die zu einer nachhaltigen Rufschädigung führen, sollten angezeigt werden. Grundsätzlich können Sie aber jede Beleidigung im Netz anzeigen, wenn Sie sich dadurch diffamiert fühlen. Haben Sie keine Scheu oder Angst den Vorfall zur Anzeige zu bringen!

Eine Strafanzeige kann bei der örtlichen Polizeidienststelle von den Beamten aufgenommen werden. Denken Sie daran, Screenshots der Kommentare und Nachrichten aus sozialen Netzwerken oder Foren als Beweise anzufertigen. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren, damit dieser Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

4. Was Sie tun können, wenn Sie eine Anzeige wegen Beleidigung im Internet erhalten haben

Wurden Sie durch vermeintliche Äußerungen selbst zum Beschuldigten einer Beleidigung in sozialen Medien? Dann sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Machen Sie keine vorschnellen und unüberlegten Aussagen zum Sachverhalt und dokumentieren Sie die Äußerungen. Kontaktieren Sie bestenfalls einen Anwalt. Dieser kann Ihre Interessen vertreten und sich eine Verteidigungsstrategie überlegen.

5. Fazit

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Beleidigungen, Verleumdungen, Beschimpfungen oder Diffamierungen haben im WWW nichts zu suchen. Nach deutschem Recht gibt es eine freie Meinungsäußerung, die allerdings kein Freifahrtschein für Beleidigungen ist. Konstruktive Kritik stellt in der Regel eine Meinungsäußerung dar. Wohingegen verletzende und unsachliche Kommentare als Online-Beleidigungen strafbar sind.

Wurden Sie Opfer einer Beleidigung, sollten Sie den Vorfall mit Beweisen bei der Polizei anzeigen. Sind Sie selbst als Täter betroffen und haben eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten, handeln Sie nicht vorschnell. Kontaktieren Sie einen Anwalt, sammeln Sie Beweise und tätigen Sie keine unüberlegten Aussagen.

6. FAQ

1. Welche Beleidigung ist strafbar?

Eine Beleidigung ist strafbar, wenn sie die Ehre einer Person verletzt. Dies umfasst sowohl verbale als auch schriftliche Äußerungen sowie Gesten oder Handlungen. Entscheidend ist, dass die Aussage oder Handlung die Würde oder das Ansehen des Betroffenen unmittelbar beeinträchtigt.

2. Wie nennt man Beleidigungen im Internet?

Beleidigungen im Internet werden häufig als Online-Beleidigungen, Cybermobbing oder Hassrede bezeichnet. Sie treten in sozialen Netzwerken, Chats oder Foren auf und verletzen die persönliche Ehre. Solche Handlungen unterliegen denselben strafrechtlichen Regelungen wie Beleidigungen im realen Leben, sodass Betroffene rechtlich dagegen vorgehen können.

3. Kann ich jemanden anzeigen, der mich im Internet beleidigt?

Ja, wer im Internet beleidigt wird, kann eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

4. Welche Beispiele gibt es für eine tätliche Beleidigung?

Tätliche Beleidigungen liegen vor, wenn ehrverletzende Handlungen durch körperliche Einwirkung erfolgen, ohne dass eine Körperverletzung gegeben ist. Klassische Beispiele sind Anspucken, eine Ohrfeige, das Zeigen des Mittelfingers mit Körperkontakt oder ein absichtliches Wegstoßen. Solche Handlungen gelten ebenfalls als Beleidigung und sind strafbar.

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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