Worum geht's?
Für viele Arbeitnehmer zählt das Homeoffice mittlerweile nicht mehr zu den Benefits im Arbeitsalltag, sondern zum Standard. Dabei muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten gar kein Homeoffice einräumen. Trotzdem konnte das Statistische Bundesamt 2023 einen deutlichen Anstieg der Erwerbstätigen im Homeoffice verzeichnen. Fast ein Viertel aller Beschäftigten arbeiteten 2023 teilweise oder gänzlich von Zuhause aus. Aber wie sieht’s mit den Rahmenbedingungen für das Homeoffice aus? Welche rechtlichen Vorgaben müssen Arbeitgeber einhalten, wenn Sie einem Mitarbeiter das Homeoffice zusagen? Könnten Arbeitgeber durch ein Gesetz dazu verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten? Wir klären Sie auf!
1. Was ist Homeoffice?
Als Homeoffice wird in der Regel das Arbeiten von Zuhause bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer ständig oder nur gelegentlich von Zuhause aus arbeitet.
Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten
Hierbei ergibt sich ein wesentlicher Unterschied zur mobilen Arbeit. Mobiles Arbeiten bedeutet, dass Mitarbeiter keinen dauerhaften Arbeitsplatz vor Ort beim Unternehmen nutzen, sondern ihre Aufgaben ortsunabhängig erledigen.
In dem Fall bezieht sich der Ort allerdings nicht nur auf das Zuhause, sondern auf einen Coworking-Space, ein Café oder einen anderen Ort außerhalb der eigenen vier Wände und dem Büro des Unternehmens.
In der Regel werden die nötigen Arbeitsmittel wie Smartphone oder Laptop vom Arbeitgeber gestellt. Ob der Arbeitsplatz Zuhause oder an einem anderen Ort liegt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Absprache festlegen.
Arbeitnehmer, die im Homeoffice oder mobil arbeiten, unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Es gelten also die gleichen Vorgaben zu Pausen, Ruhezeiten und Arbeitszeiten wie beim Arbeiten im Betrieb.
2. Haben Ihre Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice?
Nein, Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf das Arbeiten im Homeoffice. Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Homeoffice gibt es nicht. Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber selbst, ob er seinen Arbeitnehmern das Homeoffice ermöglicht oder nicht.
Hierbei kann es auch zu Unterschieden innerhalb der Belegschaft kommen. Somit kann der Arbeitgeber einzelnen Beschäftigten das Homeoffice erlauben, während andere im Büro präsent sein müssen. Je nach entsprechenden Vereinbarungen kann sich ein Anspruch auf Homeoffice allerdings aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben.
Laut Arbeitsrecht gibt es umgekehrt allerdings auch keine Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer also nicht dazu verpflichten, von Zuhause aus zu arbeiten.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
Arbeiten Ihre Arbeitnehmer bereits seit mehreren Jahren im Homeoffice, kann ein Anspruch auf Homeoffice durch das Gewohnheitsrecht bestehen. Dies bedarf allerdings einer Einzelfallprüfung.
3. Ist ein Gesetz zum Recht auf Homeoffice geplant?
Im Koalitionsvertrag über die 20. Legislaturperiode wurde vereinbart, dass Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten einen Erörterungsanspruch auf Homeoffice und mobiles Arbeiten erhalten sollen. Dementsprechend muss der Arbeitgeber begründen, warum er kein Homeoffice gewährt. Tut er dies nicht, gilt für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf Homeoffice für eine Dauer von sechs Monaten nach seinen Vorstellungen. Ein Homeoffice-Gesetz gibt es allerdings derzeit [Stand: November 2024] noch nicht.
Geplant ist, dass Arbeitgeber dem Wunsch ihrer Beschäftigten nur widersprechen können, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Somit darf eine Ablehnung nicht mehr willkürlich sein, wie es bislang der Fall ist. Grundsätzlich soll es allerdings weiterhin genügend Raum für abweichende Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geben.
Was wurde aus dem “Mobile-Arbeit-Gesetz”?
Bereits am 5. Oktober 2020 legte Arbeitsminister Heil einen Gesetzesentwurf für mobiles Arbeiten vor, welcher sich in den Grundzügen mit der Planung des Koalitionsvertrags deckt. Dieser sah vor, dass Vollzeitbeschäftigte einen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr haben sollen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten jedoch jederzeit mehr Tage vereinbaren können. Um den Wunsch nach mobiler Arbeit abzulehnen, müssen Arbeitgeber zwingende Gründe haben. Das sollte beispielsweise der Fall sein, wenn sich eine Tätigkeit grundsätzlich nicht dafür eignet. Das Kanzleramt blockierte den Gesetzentwurf bereits am Folgetag.
4. Recht auf Homeoffice basierend auf dem Arbeits- oder Tarifvertrag sowie im öffentlichen Dienst
Besonders in größeren Unternehmen wird das Recht auf Homeoffice häufig im Tarifvertrag geregelt. Dort sind dann genauere Regelungen zum Homeoffice niedergeschrieben, an welche sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer halten müssen. Eine weitere Möglichkeit, die Option auf Homeoffice zu regeln, kann auch eine Betriebsvereinbarung sein. Diese kommt durch den Betriebsrat zustande, enthält dadurch allerdings oftmals nur Rahmenbedingungen, die durch individuelle Absprachen angepasst werden können.
Ob und inwiefern es Homeoffice im Unternehmen gibt, liegt immer in der Hand des Arbeitgebers. Wollen Sie Ihren Mitarbeitern Homeoffice gewähren, sollten Sie eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag niederschreiben. So kann Klarheit über die genauen Bedingungen der Arbeit im Homeoffice geschaffen werden. Auf diese vertragliche Regelung können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jederzeit berufen.
SONDERFALL: ÖFFENTLICHER DIENST
Eine Besonderheit zum Thema Homeoffice und mobile Arbeit gilt im öffentlichen Dienst laut § 16 Abs. 1 S. 2 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). Demnach müssen die Dienststellen ihren Beschäftigten mit Familien- oder Pflegeaufgaben nach ihren dienstlichen Möglichkeiten mobile Arbeit ermöglichen.
5. Welche rechtlichen Anforderungen müssen Sie erfüllen, wenn Ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten?
Wie oben bereits erwähnt, müssen Arbeitgeber auch bei ihren Mitarbeitern im Homeoffice den Regelungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem Datenschutz nachkommen. Tun sie dies nicht, können hohe Bußgelder die Folge sein.
Datenschutz im Homeoffice
Für die Arbeit im Homeoffice ist das Internet nicht wegzudenken. Damit Ihre Mitarbeiter allerdings keine Opfer von Cyberkriminalität, Phishing und anderen Gefahren werden, müssen Sie für eine hohe Datensicherheit und gute IT-Infrastruktur im Homeoffice sorgen.
Sie sollten Ihre Mitarbeiter mit Recht auf Homeoffice dahingehend schulen, dass keine externen Speichermedien genutzt werden und sie ausschließlich die Hard- und Software benutzen dürfen, die von Ihnen als Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
Ideal ist es, wenn Arbeitnehmer einen separaten Raum für das Homeoffice zur Verfügung haben, der von Dritten nicht frei zugänglich ist. Besteht keine Möglichkeit für ein häusliches Büro, sollten Arbeitnehmer den Laptop außerhalb der Arbeitszeit in einem verschließbaren Schrank verstauen. Während der Arbeit sollten Mitarbeiter beachten, dass die Bildschirme nicht direkt einsehbar sind und sie den Bildschirm sperren, wenn sie den Arbeitsplatz verlassen.
ACHTUNG
Datenschutzvorfälle im Homeoffice müssen gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, wenn Dritte Einsicht oder Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten haben. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer den zuständigen Datenschutzbeauftragten kontaktieren.
Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutz im Homeoffice
Als Arbeitgeber können Sie von Ihren Mitarbeitern im Homeoffice gleichermaßen wie im Büro erwarten, dass die vertraglich festgelegte Arbeitszeit abgeleistet wird. Dabei spielt die Arbeitszeiterfassung eine große Rolle. Sie müssen Ihren Arbeitnehmern eine Möglichkeit schaffen, die Arbeitszeit dokumentieren zu können. Dazu bietet sich beispielsweise eine Personalverwaltungssoftware an. So können Sie auch genau überprüfen, ob die Arbeitszeit sowie Ruhe- und Pausenzeiten von Ihren Mitarbeitern eingehalten werden.
Damit der Arbeitsschutz im Homeoffice gewährleistet wird, müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung des häuslichen Arbeitsplatzes vornehmen. Dazu kann beispielsweise ein Fragebogen für Arbeitnehmer genutzt werden. Ist der Arbeitsschutz bei der Arbeit im Homeoffice nicht gegeben, müssen Sie als Arbeitgeber handeln.
Unfallversicherung im Homeoffice
Mitarbeiter im Büro sind bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Wie ist das bei Beschäftigten im Homeoffice? Auch hier greift die Unfallversicherung. Dazu wurde § 8 SGB VII angepasst. Somit sind ein Arbeitsunfall im Homeoffice und ein Arbeitsunfall im Betrieb gleichgestellt. Ein Versicherungsschutz besteht in beiden Fällen gleichermaßen. Wichtig ist hierbei, dass es sich um berufliche Tätigkeiten handelt. Private Tätigkeiten sind im Homeoffice nicht abgedeckt.
6. Welche Vor- und Nachteile hat das Homeoffice?
Das Homeoffice bietet viele Vorteile für Arbeitnehmer in der Arbeitswelt: bessere Vereinbarkeit von Job und Familie, Zeit- und Kostenersparnis durch fehlenden Arbeitsweg, selbstbestimmtes und flexibles Arbeiten sowie eine höhere Produktivität durch mehr Ruhe. Besonders während der Erkältungszeit stecken sich Mitarbeiter im Homeoffice nicht bei ihren Kollegen an.
Aber auch für Arbeitgeber kann das Homeoffice Vorteile aufweisen. Mitarbeiter, die aus dem Homeoffice arbeiten, sind oft motivierter und produktiver. Wenn Arbeitnehmer mit kleineren Erkältungen sich arbeitsfähig fühlen und aus Rücksicht auf andere Mitarbeiter aus dem Homeoffice arbeiten, reduziert sich die Anzahl der Fehltage und die Ansteckungsquote im Büro. Im Betrieb haben Sie geringere Kosten und außerdem öffnen Sie einen größeren Bewerberpool, wenn Sie bei Stellenausschreibungen angeben, dass Mitarbeiter eine Möglichkeit auf Homeoffice haben.
Es ergeben sich allerdings auch Nachteile. Arbeitnehmer haben beispielsweise weniger Kontakt zu Kollegen. Es kann passieren, dass die Struktur durch den Büroalltag und die sozialen Kontakte fehlt. Nicht alle Mitarbeiter können konzentriert von Zuhause aus arbeiten und lassen sich schnell ablenken, weil Beruf und Privatleben vermischt werden. Hier kann es beispielsweise an Selbstdisziplin mangeln, was zu weniger Arbeitsleistung führt als im Büro.
Als Arbeitgeber stehen Sie vor größeren Anforderungen an die IT- und Datensicherheit im Homeoffice. Außerdem haben Sie einen größeren Aufwand bei der Vertragsgestaltung und ggf. bei der Organisation Ihrer Beschäftigten. Die Arbeitszeitkontrolle wird erschwert und auch der Teamgeist kann geschwächt werden.
In der Praxis finden viele Arbeitgeber daher hybride Lösungen für das Homeoffice. So gibt es Präsenztage im Büro, beispielsweise wenn wichtige Meetings anstehen. An den restlichen Tagen dürfen die Mitarbeiter aus dem Homeoffice arbeiten. Hier sollten Sie als Arbeitgeber entscheiden, welche Variante für Sie und Ihr Unternehmen infrage kommt.
7. Fazit zum Recht auf Homeoffice
Aktuell [Stand: 2024] gibt es kein Recht auf Homeoffice, das gesetzlich geregelt ist. Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag über die 20. Legislaturperiode berücksichtigt. Bislang gibt es allerdings keine weiteren Informationen dazu, ob und wann ein Gesetz zum Recht auf Homeoffice kommt.
Sofern der Tarif- oder Arbeitsvertrag sowie eine Betriebsvereinbarung nichts anderes regeln, obliegt es allein dem Arbeitgeber, die Arbeit im Homeoffice zu erlauben oder zu verbieten. Einen Sonderfall stellt hierbei der öffentliche Dienst (siehe Kapitel 4) dar. Dabei steht es ihm frei, einzelnen Arbeitnehmern das Homeoffice zu erlauben, während andere Arbeitnehmer eine Präsenzpflicht im Büro haben.
Das Arbeiten im Homeoffice ist nicht für jeden Arbeitnehmer geeignet. Während einige Beschäftigte im Homeoffice produktiver sind und ein höheres Arbeitspensum schaffen, weil sie sich besser konzentrieren können, kann bei anderen Beschäftigten genau das Gegenteil der Fall sein.
Grundsätzlich birgt das Homeoffice aber viele Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In der Praxis hat sich daher ein hybrides Modell des Homeoffice bewährt. Dabei kommt der Arbeitnehmer beispielsweise an zwei Tagen in der Woche ins Unternehmen und kann an den anderen drei Tagen von Zuhause aus arbeiten.
8. FAQ zum Thema Homeoffice