
Einheitlich 14tägige Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist soll künftig in der gesamten EU 14 Tage betragen. Ausnahme: wenn der Händler den Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht belehrt, beträgt die Frist zukünftig 12 Monate.
Die Frist beginnt dann zu laufen, wenn der letzte Teil der Warenlieferung beim Verbraucher eingetroffen ist.
Einheitliche Europäische Musterbelehrung
Der Händler muss den Verbraucher über die Möglichkeit und die richtige Durchführung des Widerrufs informieren. Dazu wird eine europäische Musterbelehrung (nach dem Vorbild der bisherigen "deutschen" Musterbelehrung) empfohlen. Sofern der Händler den Verbraucher nicht rechtswirksam über das vorhandene Widerrufsrecht aufklärt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate (bislang galt in diesem Fall in Deutschland ein "unendliches" Widerrufsrecht). Der Händler hat die Möglichkeit, eine korrekte Widerrufsbelehrung nachzureichen. In diesem Fall beginnt die 12-Monats-Frist ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Widerrufsbelehrung durch den Verbraucher zu laufen.
Gegen Abzocke: "Button-Lösung" für kostenpflichtige Dienstleistungen
Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass der Verbraucher dem kostenpflichtigen Vertrag ausdrücklich zustimmen muss. Der Online-Händler muss zum einen darauf hinweisen, dass Kosten anfallen, zum anderen muss er sich bestätigen lassen, dass der Verbraucher davon Kenntnis genommen hat. Diese Bestätigung kann z.B. mittels einer Schaltfläche erfolgen.
Durch diese Verfahrensweise sollen Verbraucher vor Abzocke geschützt werden. Bei unseriösen Angeboten wird in der Regel auf die ausdrückliche Angabe von Kosten verzichtet.
Kontaktmöglichkeiten des Verbrauchers mit dem Onlinehändler
In dieser Musterbelehrung sind auch Informationen darüber enthalten, wie der Verbraucher mit dem Online-Händler in Kontakt treten kann.
Zu diesen Kontaktmöglichkeiten zählen seit jeher auch Kundenhotlines. Sofern der Onlinehändler eine Hotline eingerichtet hat, darf der Verbraucher in Zukunft nur zum Grundtarif zur Kasse gebeten werden – kostenpflichtige Kundenhotlines (0180- oder 0900-Nummern) sind demnach in Zukunft verboten.
Keine erhöhten Kosten für zusätzliche Zahlungsarten
Nach der neuen Richtlinie darf der Online-Händler vom Verbraucher nur dann Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten verlangen, wenn er selbst erhöhte Kosten hat. Der Händler darf zudem auch nur die ihm tatsächlich anfallenden Kosten verlangen.
Keine zwangsweise EU-weite Lieferung
Entgegen früherer Pläne bleibt es jedem Onlinehändler selbst überlassen, ob er seine Ware in die gesamte EU verkaufen möchte. Über etwaige Lieferbeschränkungen muss jedoch spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs informiert werden.
Erklärung des Widerrufs
Bislang war es möglich, den Widerruf durch Rücksendung der Ware zu erklären. Nach Artikel 11 der neuen Richtlinie ist es in Zukunft nur noch möglich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wenn man den Online-Händler vor Ablauf der Widerrufsfrist über den beabsichtigten Widerruf informiert. Der Widerruf kann zum einen durch Gebrauch des Muster-Widerrufsformulars oder auch durch eine andere eindeutige Erklärung erfolgen. Die Erklärung kann vom Verbraucher wie bisher per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden. Der Online-Händler kann auf seiner Internetseite außerdem ein Formular bereitstellen, mit dem der Verbraucher den Widerruf online erklären kann. Dann muss der Online-Händler jedoch unverzüglich nach Erhalt der Erklärung eine Bestätigungs-E-Mail an den Verbraucher senden.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Es bestehen unter anderem folgende Ausnahmen vom Widerrufsrecht, d.h. ein Widerruf ist unter anderem ausgeschlossen, wenn
- es sich bei der gelieferten Ware um versiegelte Waren handelt, die z.B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
- Waren geliefert werden, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
- Waren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
- Waren geliefert werden, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Eigenart untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
- Digitale Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, wenn die Auslieferung bereits begonnen, der Verbraucher dieser Ausführung zuvor ausdrücklich zugestimmt und zur Kenntnis genommen hat, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert.
Rückabwicklung des widerrufenen Vertrages
Der Händler muss nach der Neuregelung innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf den Kaufpreis zurückerstatten (bislang 30 Tage). Allerdings hat der Händler ein ausdrückliches Zurückbehaltungsrecht "bis er die Waren wieder zurückerhalten hat bzw. der Verbraucher einen Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist". Für die Rückzahlung sollte der Online-Händler den gleichen Zahlungsweg wählen wie der Verbraucher bei der Zahlung des Kaufpreises.
Dem Verbraucher sind alle Kosten - somit auch die Versankosten des Onlinehändlers für die Hinsendung – zu erstatten.
Der Verbraucher ist dafür verpflichtet, die "Waren ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall bis spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er dem Gewerbetreibenden … seinen Entschluss mitteilt, den Vertrag zu widerrufen, an den Gewerbetreibenden oder eine von diesem zur Entgegennahme ermächtigten Person zurückzusenden oder zu übergeben".
Rücksendekosten bei Widerruf - Wegfall der "40-Euro-Klausel"
Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden kann. Der Händler muss jedoch auf diese Kostentragungspflicht "deutlich" hinweisen. Eine Vereinbarung, nach der der Online-Händler die Kosten der Rücksendung trägt, ist möglich.
Längste Lieferdauer
Der Onlinehändler soll künftig innerhalb von 30 Tagen die bestellten Waren liefern. Ist eine Lieferung nicht innerhalb dieser 30 Tage erfolgt, kann der Verbraucher am 31 Tag nach Abschluss der Bestellung vom Vertrag zurücktreten. Der Liefertermin wird ausdrücklich als Pflichtinformation vorgesehen. Das bedeutet, dass der Online-Händler den Verbraucher darüber informieren muss, wann er die Ware liefert.
Haftung für Verlust und Beschädigung bei Versand
Der Händler trägt solange das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware, bis der Verbraucher die Ware in Empfang genommen hat.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die Umsetzung der Richtlinie durch die einzelnen Mitgliedsstaaten der europäischen Union muss nun bis spätestens Ende 2013 erfolgen. Das bedeutet, dass die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten keine abweichenden Vorschriften beschließen dürfen, sondern das Recht auf EU-Ebene vereinheitlicht wird.
Fazit
Die Neuregelungen sind ein großer Schritt in Richtung einheitliches europäisches Recht. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Regelungen jeweils umsetzen werden.
Dem Online-Händler werden allerdings zahlreiche neue Pflichten auferlegt, die er umsetzen muss, um sich rechtskonform zu verhalten und so vor Abmahnungen zu schützen.




