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Widerrufsrecht bei Maßanfertigung: Können Verbraucher eine Bestellung stornieren?

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Worum geht's?

Produkte im stationären Handel, Online-Bestellungen, digitale Güter und Maßanfertigungen: Je nachdem, was Verbraucher kaufen, müssen Händler ihnen gemäß dem BGB andere Widerrufsrechte gewähren. Bei Maßanfertigungen gilt grundsätzlich: Verbraucher können Ware, die sie individuell anfertigen lassen, nicht zurückgeben. Was ist aber, wenn sie ihre Bestellung noch vor Produktionsbeginn stornieren? Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beantwortet. Wir zeigen, wann Händler ihren Kunden welches Widerrufsrecht nach dem BGB gewähren müssen – und wie der EuGH über das Widerrufsrecht bei einer Maßanfertigung entschieden hat.

 

1. Was sagt das Widerrufsrecht für den stationären Handel?

Stationäre Händler sind nicht verpflichtet, Ware nach dem Verkauf zurückzunehmen oder umzutauschen. Für die Praxis heißt das: Haben Händler ein Produkt an einen Verbraucher verkauft, beispielsweise ein neues Smartphone oder ein gebrauchtes Sofa, muss dieser die Ware behalten. Sie können ihren Kunden jedoch freiwillig das Recht einräumen, Artikel in einem bestimmten Zeitraum zurückgeben zu können. Sie weichen auf diese Weise von den gesetzlichen Vorgaben ab. Das bedeutet: Sie können das „Mehr“ an Verbraucherrechten frei gestalten.

Wollen stationäre Händler ihren Kunden eine Form von Rückgabe- oder Umtauschrecht gewähren, müssen sie das in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln. Dabei sollten sie zum Beispiel festlegen,

  • worauf sich das Rückgabe- oder Umtauschrecht bezieht (ganzes Sortiment, einzelne Warengruppen oder Produkte),
  • in welchen Fristen Kunden das Recht ausüben können,
  • wann die Frist beginnt,
  • ob Kunden einen Kaufnachweis erbringen müssen,
  • wie der Zustand der Ware und der Verpackung aussehen muss,
  • wo Verbraucher ein Produkt umtauschen oder zurückgeben können (alle oder nur bestimmte Filialen oder auf dem Versandweg),
  • ob Verbraucher bei einer Rückgabe den Kaufpreis oder einen Gutschein erhalten und
  • ob ein Umtauschrecht nur für identische Produkte, Produkte aus der gleichen Kategorie oder das ganze Sortiment gilt.

2. Was sagt das Widerrufsrecht für Online-Käufe?

Kaufen Verbraucher Ware online, müssen Händler ihnen gemäß §312 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren. Sie müssen sie vor dem Kauf über den möglichen Widerruf belehren. Kommen sie dem nicht nach, verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate. Die Frist beginnt in der Regel, sobald Verbraucher die Ware erhalten haben.

Kunden müssen keine Gründe angeben, warum sie ein Produkt zurückgeben möchten. Sie müssen den Widerruf jedoch ausdrücklich erklären. Dabei müssen sie darauf hinweisen, dass sie an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden sein möchten.

In bestimmten Fällen können Händler den Widerruf ausschließen. Das ist zum Beispiel bei versiegelten Produkten und Artikeln, die aufgrund der Hygiene nicht zurückgegeben werden können, der Fall.

Bei digitalen Gütern wie Software, Apps, Musikstreaming, Online-Spielen und E-Books gilt grundsätzlich das Widerrufsrecht für Online-Käufe. Die Frist beginnt dabei jedoch nicht erst mit der Lieferung der Ware. Sie beginnt bereits mit Vertragsschluss – also mit dem Auslösen der Bestellung.

Bei bestimmten digitalen Produkten können Händler das Widerrufsrecht jedoch erlöschen lassen. Dafür müssen sie vom Verbraucher die Erlaubnis einholen, mit der Widerrufsfrist vor der Ausführung des Vertrags beginnen zu dürfen. Sie müssen Verbrauchern in diesem Kontext erklären, dass sie so ihr Widerrufsrecht verlieren. In der Regel nutzen Händler dafür eine Opt-in-Box, die Kunden per Klick bestätigen müssen.

Haben Kunden bestätigt, auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten, erlischt dies, sobald Händler das digitale Gut – beispielsweise als Download – bereitgestellt haben. Das soll Händler davor schützen, dass Verbraucher digitale Güter wie E-Books zurückgeben können. Denn: Sie könnten diese nach dem Download bereits vervielfältigt haben.

3. LG Frankfurt zu Widerrufsrecht bei Vorbestellung von Nintendo-Spielen

Das Landgericht (LG) Frankfurt musste kürzlich entscheiden, ob Verbraucher ihr Widerrufsrecht auch ausüben können, wenn sie Spiele für die Nintendo-Konsole Switch rein digital kaufen. In dem Fall konnten Kunden ein Spiel vorbestellen und bereits herunterladen. Sie konnten dies jedoch erst bei Erscheinungsdatum spielen. Nintendo schloss – wie bei digitalen Waren üblich – das Widerrufsrecht aus. Für die Praxis hieß das: Kunden konnten das vorbestellte Spiel nicht wieder stornieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und norwegische Verbraucherschützer stuften das als rechtswidrig ein. Denn: User konnten mit dem Spiel bis zum Erscheinungsdatum nichts anfangen.

Das LG Frankfurt bestätigte, dass Nintendo das Widerrufsrecht auch bei vorbestellten Spielen ausschließen darf. Der Kaufvertrag ist mit dem Abschluss der Vorbestellung erfüllt. Kunden erhalten so immerhin eine Preload-Version des Spiels. Das letzte Wort ist in diesem Fall aber noch nicht gesprochen. Die Verbraucherschützer sind bereits in Berufung gegangen.

4. EuGH zum Widerrufsrecht bei einer Maßanfertigung

Der aktuelle Fall zum Widerrufsrecht betraf die Bestellung einer maßgeschneiderten Einbauküche. Eine Verbraucherin hatte den Kaufvertrag bei einem Aussteller auf einer Landwirtschaftsmesse abgeschlossen. Damit galt ein 14-tätiges Widerrufsrecht gemäß §312g BGB. Denn: Sie hatte den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossen. Das Unternehmen musste einzelne Teile der Küche bei einem Zulieferer bestellen. Es wollte die Küche dann vor Ort nach den Wünschen der Kundin anfertigen. Bevor der Möbelhändler damit begonnen hatte, erklärte die Kundin den Widerruf. Das wollte der Händler nicht hinnehmen. Er klagte auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags.

Das Amtsgericht (AG) Potsdam stellte fest: Der Zulieferer hatte noch nicht begonnen, die Bauteile für die Küche herzustellen, als die Kundin den Kaufvertrag widerrief. Zudem würde die maßgeschneiderte Herstellung erst im Haus der Kundin erfolgen. Und: Selbst, wenn der Möbelhändler die Teile bereits zusammengebaut hätte, hätte er diese ohne großen Aufwand wieder abbauen können. Die Richter gingen davon aus, dass der finanzielle Schaden in so einem Fall nur rund 5 Prozent des gesamten Warenwerts betragen hätte. Um seine Einschätzung abzusichern, wandte sich das AG Potsdam an den EuGH.

Der EuGH kam zu dem Ergebnis: Die Kundin hat kein Widerrufsrecht bei einer Maßanfertigung – trotz der Tatsache, dass sie ihren Widerruf so früh erklärt hatte. Denn: Ein Widerruf ist grundsätzlich für alle Käufe von Maßanfertigungen ausgeschlossen – unabhängig vom Herstellungsbeginn. Unternehmen müssen Kunden daher immer ausdrücklich darauf hinweisen. Und: Der EuGH verwies darauf, dass es unpraktikabel ist, ein Rücktrittsrecht an den Herstellungsbeginn zu knüpfen. In der Regel informieren Händler ihre Kunden nicht über die einzelnen Schritte des Herstellungsprozesses (Urteil vom 21.10.2020, Az. C-529/19).

5. Die 5 Fragen und Antworten zum Thema Widerruf

1. Was ist das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht gibt Verbrauchern das Recht, nach einem Kauf innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Es handelt sich dabei um ein einseitiges Verbraucherrecht. Unternehmen müssen einem Widerruf nicht zustimmen. Ob ein Widerruf möglich ist, entscheidet die Art des konkreten Kaufs.

2. Wie lange haben Verbraucher ein Widerrufsrecht?

Bei Fernabsatzverträgen und Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurden, haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Weisen Unternehmen beim Kauf nicht auf das Widerrufsrecht hin, verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate. Bei stationären Käufen und Maßanfertigungen haben Verbraucher kein Widerrufsrecht. Unternehmen können ihnen jedoch freiwillig ein Widerrufsrecht gewähren. Dabei können sie selbst entscheiden, wie lange Verbraucher dies nach dem Kauf ausüben können.

3. Ab wann läuft das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht beginnt frühstens dann, wenn Verbraucher vom Unternehmen eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Bei Fernabsatzverträgen beginnt die Frist, wenn Verbraucher die bestellte Ware erhalten haben.

4. Ab wann gilt das Widerrufsrecht bei Handyverträgen?

Haben Verbraucher einen Handyvertrag im Laden des Anbieters abgeschlossen, haben sie kein Widerrufsrecht. Haben sie den Vertrag online, am Telefon oder grundsätzlich außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen, haben sie eine 14-tätige Widerrufsfrist. Diese beginnt, sobald der Anbieter sie beim Kauf über ihr Widerrufsrecht informiert hat.

5. Haben Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen?

Händler, die eine Bestellung für ein maßgeschneidertes Produkt erhalten, müssen ihren Kunden kein Widerrufsrecht gewähren. Sie können dies ausschließen. Sie können daher auf den Kaufvertrag bzw. Werklieferungsvertrag und damit auf die Zahlung bestehen. Das gilt selbst dann, wenn sie mit der Herstellung noch gar nicht begonnen haben.

Tabi
Hallo,

kann ich ein personalisierte s Produkt zurückgeben, wenn der Händler nicht rechtzeitig liefert?
Bei dem Angebot war ausdrücklich angegeben: Garantierte Lieferung an Tag X.
Nun hat der hiesige Versandanbieter an diesem Tag jedoch keine Post ausgetragen, obwohl es ein regulärer Werktag war und das Paket nachweislich zum Ausliefern bereit war.
Habe ich in diesem Fall ein Recht auf Schadensersatz (auch, wenn der Händler nicht direkt Schuld war)?

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V. Walz
Hallo,
ich habe vor einer Woche drei t-Shirts mit persönlichem Aufdruck bestellt. Die Ware entspricht aber nicht meinen Vorstellungen (Farbe der T-Shirts, Größe, Druckqualität). Ich möchte die Ware nun zurückgeben und von dem Kauf abstand nehmen. Die Firma beruft sich aber auf personalisierte Ware, wo kein Rückgaberech t besteht. Welche Möglichkeite n habe ich jetzt?
Danke für eine zeitnahe Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
V. Walz

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BIU
Meine Frage was passiert wenn ich online eine Pizza bestellt habe, die Ware jedoch nie erhalten habe, da sie nie ausgeliefert wurde? Uber Eats stellt sich jetzt nach wenigen Tagen quer mir das Geld für die nicht erbrachte Leistung zu erstatten.
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Jessman
Hallo ich habe eine Frage. Wenn ein handgefertigtes personalisierte s Produkt von einem kleingewerbe plötzlich von dem Käufer nicht mehr gewollt ist. Obwohl dies auf diese Person angepasst wurde. Was kann ich als Verkäufer tun? Da das Material nicht mehr verwendbar ist.
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