Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung und Co.

Widerrufsrecht im Überblick: Wichtige Änderungen in Widerrufsbelehrung & Co. für Onlineshops

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufrecht, wenn sie Waren, digitale Inhalte und Dienstleistungen kaufen.
  • Shopbetreiber müssen ihre Kunden über dieses Widerrufsrecht informieren (Widerrufsbelehrung).
  • Da sich die Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung unterscheiden können, sollten Sie einen Anwalt für die Erstellung beauftragen.

Worum geht's?

Sie haben einen Onlineshop und bieten Ihre Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte auch Verbrauchern an? Dann ist für Sie einiges zu tun. Denn Verbraucher haben ein Widerrufsrecht und können den Vertrag rückwirkend auflösen. Lesen Sie, was Sie als Shopbetreiber rund um Widerrufsbelehrung und Co. wissen müssen und was Sie als Verbraucher tun müssen, um von Ihrem Widerrufsrecht beim Online-Kauf Gebrauch zu machen.

 

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1. Widerrufsrecht: Mein Recht als Verbraucher

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen können Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das gilt auch für online gekaufte Waren. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen bedeutet einfach gesagt: Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, auch wenn die Ware vollkommen in Ordnung ist. Bei einer Ausübung des Widerrufsrechts, löst sich der Vertrag rückwirkend auf. Das heißt, der Vertrag wird rückabgewickelt, als hätte es ihn nie gegeben: Sie senden die Ware zurück, Ihr Vertragspartner – der Händler - zahlt Ihnen den Kaufpreis zurück.

In einigen Fällen - Ausnahmen bestätigen die Regel - können Sie als Verbraucher den Vertrag nicht widerrufen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Kleidung für sich oder eine andere Person maßanfertigen lassen, bei schnell verderblichen Waren wie Lebensmitteln, bei ursprünglich versiegelten Produkten (zum Beispiel ein Tonträger, bei dem der Kunde die Versiegelung entfernt) oder bei einer Dienstleistung, die zu einem konkreten Zeitpunkt erbracht wird (zum Beispiel Hotelzimmer oder Konzertkarten).

Ein Widerrufsrecht haben Sie als Verbraucher neben Kaufverträgen über Internet oder Telefon auch dann, wenn Sie folgende Verträge abschließen:

  • Bauverträge
  • Kreditverträge für Immobilien
  • Mietverträge
  • Verträge mit Ratenlieferung
  • Versicherungsverträge
  • Geschäfte „an der Haustür“, beispielsweise durch einen Vertreter

Aufgepasst: Werden Sie als Verbraucher bei Abschluss eines Abonnements mit kostenloser Testphase nicht vollumfänglich über die nach der Testphase entstehenden Kosten informiert oder ändern sich die bei Vertragsabschluss mitgeteilten Vertragsbedingungen bei Übergang in die kostenpflichtige Phase, kann nach Umwandlung in den kostenpflichtigen Teil ein erneutes Widerrufsrecht bestehen. Dieses wird Ihnen nach aktueller EuGH Rechtsprechung (EuGH Urt. v. 05.10.2023, Az. C-565/22) aus Gründen des Verbraucherschutzes zugestanden und ermöglicht eine erneute Bedenk- oder Prüfzeit.

Ist ein Widerruf vor Erhalt der Ware möglich?

Sie wollen die Online-Bestellung bereits vor dem Erhalt der Ware beim Händler widerrufen? Sie können die Ware, die Sie bestellt haben, beim Online-Händler bereits vor Erhalt der Ware widerrufen bzw. vom Online-Kauf zurücktreten. In dem Fall kommt es zu einer Rückabwicklung. Haben Sie die Ware bereits bezahlt, erhalten Sie das Geld zurück.

Befindet sich die Ware bereits im Versand und der Liefertermin ist bestätigt, können Sie die Annahme der Ware verweigern. In dem Fall geht die Ware direkt zurück zum Händler. Für die Form des Widerrufs gibt es keine feste Regelung. Sie können den Vertrag widerrufen, indem Sie eine E-Mail oder SMS versenden, das Kontaktformular auf der Website nutzen oder schriftlich per Brief oder Fax widerrufen.

2. So können Verbraucher den Vertrag widerrufen

Als Verbraucher müssen Sie dem Verkäufer gegenüber den Vertrag schriftlich, mündlich oder telefonisch widerrufen. Das geht zum Beispiel per Muster-Widerrufsformular, das der Betreiber Ihnen bereitstellen muss. Gründe für den Widerruf müssen Sie nicht angeben. Die Frist von 14 Tagen beginnt bei Erhalt der Ware zu laufen, aber nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung. Das bedeutet: die Widerrufsfrist beginnt erst in dem Moment, in dem beides passiert ist – wenn der Shopbetreiber Sie über das Widerrufsrecht informiert hat und Sie die Ware erhalten haben. Bei Teillieferungen beginnen die Fristen erst, wenn die letzte Lieferung bei Ihnen eintrifft. Bei Abos hingegen beginnen die 14 Tage mit der ersten Lieferung.

Folgen des Widerrufs: Sie müssen die Ware innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie den Widerruf erklärt haben, an den Verkäufer zurückschicken.

Rücksendekosten bei Widerruf

Die Kosten für die Rücksendung müssen Sie als Verbraucher grundsätzlich selbst tragen. Die entsprechenden Regelungen, nach denen der Verkäufer bei einem Warenwert über 40 Euro die Rücksendekosten tragen musste, entsprechen der alten Rechtslage und sind im Jahr 2014 weggefallen. Der Unternehmer muss Ihnen als Verbraucher die Kostentragungspflicht nicht vertraglich auferlegen, allerdings muss er Sie über die Pflicht, die Rücksendekosten selbst zu tragen, unterrichten. Der Händler kann auch freiwillig die Kosten für die Rücksendung übernehmen. In diesem Fall muss er den Punkt in der Widerrufsbelehrung erwähnen.

3. Shopbetreiber: Das muss in einer Widerrufsbelehrung stehen

Sind Ihre Kunden Verbraucher, müssen Sie diese als Onlineshopbetreiber darüber aufklären, dass sie ein Widerrufsrecht haben. Für die Widerrufsbelehrung gibt es eine strikte Form, von der Sie auf keinen Fall abweichen sollten – andernfalls drohen Ihnen teure Abmahnungen. Nutzen Sie hierfür die Muster-Widerrufsbelehrung. Hierbei handelt es sich um ein amtliches Muster.

Aber Achtung: Es gibt nicht die EINE Widerrufsbelehrung. Je nachdem, was Sie in Ihrem Shop anbieten (Vertragsgegenstand) und wie Ihr Angebot konkret aussieht, müssen Sie die Belehrung an zahlreichen Stellen anpassen bzw. die richtige Alternative des Muster auswählen.

Praxistipp

Holen Sie sich hierbei Unterstützung von einem auf Widerrufsrecht spezialisierten Anwalt. In jede Widerrufsbelehrung gehören in jedem Fall folgende Pflichtangaben:

  • Ihre Anschrift und Firmenbezeichnung
  • Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • die vierzehntägige Widerrufsfrist
  • Beginn der Widerrufsfrist
  • Hinweis, dass der Widerruf ohne die Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist schriftlich oder mündlich erfolgen muss
  • Widerrufsformular, das der Verbraucher für den Widerruf nutzen kann

Seit Mai 2022 müssen Sie als Onlinehändler zudem bestimmte Informationspflichten in Bezug auf digitale Dienste und Werbenetzwerke gegenüber Ihren Kunden erfüllen. Erstellen Sie aus den personenbezogenen Daten Ihrer Kunden ein Nutzerprofil und geben auf dieser Basis personenbezogene Preise an, müssen Sie Ihre Kunden hinsichtlich personalisierter Preise aufklären.

Die Informationspflicht gilt auch, wenn Sie Online-Kommunikationsmittel (z.B. Messenger-Dienste wie Whatsapp) zur Verfügung stellen und Ihre Kunden die Kommunikation auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Smartphone) speichern können. Die Pflicht zur Schaffung eines solchen Online-Kommunikationsmittels besteht Ihrerseits hingegen nicht. Lediglich für den Fall, dass Sie solche verwenden, müssen Sie Ihre Kunden darüber informieren.

4. Gesondertes Widerrufsformular erforderlich

Neben der Belehrung müssen Sie dem Kunden ein gesondertes Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Dieses kann der Verbraucher nutzen, um den Kaufvertrag zu widerrufen: Er kann es ausfüllen und an Sie zurückschicken. Hier müssen Sie dann die Adresse, E-Mail-Adresse und Faxnummer aufnehmen, an die er das ausgefüllte Formular senden kann. Die Angabe der Telefonnummer ist nicht erforderlich, da er das Formular ja nur schriftlich einreichen kann. Aber Achtung: Es besteht für den Kunden keine Pflicht, das Formular zu nutzen. Sie müssen es ihm aber trotzdem immer bereitstellen.

5. So müssen Shopbetreiber die Widerrufsbelehrung gestalten

Sie müssen die Belehrung so gestalten, dass sie deutlich von den AGB und dem Vertrag abgehoben ist. Dazu müssen Sie folgendes tun:

Weisen Sie im Bestellprozess auf der letzten Checkoutseite auf die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular hin. Dabei muss die Belehrung über einen sogenannten sprechenden Link direkt erreichbar sein Schreiben Sie zum Beispiel folgendes:

  • "Verbrauchern steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular finden Sie hier.“ (Link auf die Dokumente)

Der richtige Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung

Es ist ausreichend , wenn der Kunde die Widerrufsbelehrung direkt vor Vertragsabschluss auf der letzten Checkoutseite aufrufen kann (siehe oben).

Aber Achtung: Machen Sie hier nicht alles richtig, verlängert sich das Recht auf Widerruf des Kunden auf 12 Monate und 14 Tage, nachdem er die Ware erhalten hat. Das gilt auch, wenn Sie ihn gar nicht über das Widerrufsrecht informieren. Handeln Sie hier also sofort, wenn Sie die Vorgaben bisher so nicht umgesetzt haben!

Praxistipp:

Gehen Sie auf Nummer Sicher. Wenn der Kunde die Widerrufsbelehrung zu spät erhält, verlängert sich sein Widerrufsrecht auf einen Monat.

6. Widerruf für Warenverkauf

Verkaufen Sie in Ihrem Onlineshop Waren, müssen je nach Ihrem Geschäftsmodell folgende Konstellationen und Sonderfälle in Ihrer Widerrufsbelehrung abgedeckt sein:

Möchten Sie die Kosten für die Rücksendung der Waren selbst übernehmen?

Gesetzlich haben Sie zwar nicht die Pflicht, die Rücksendekosten zu tragen. Es bietet sich aber an, diese freiwillig zu übernehmen, wenn Sie als besonders kulant einen positiven Eindruck machen möchten. Bedenken Sie auch, dass mittlerweile viele Onlinehändler die Kosten selbst tragen. Vereinbaren Sie in diesem Fall die Übernahme ausdrücklich und nehmen Sie diesen Punkt in die Widerrufsbelehrung auf.

Können Ihre Kunden den Widerruf direkt in Ihrem Shop erklären?

Kunden können ihren Widerruf schriftlich oder mündlich erklären, also per E-Mail, Brief, Fax oder telefonisch. Sofern Sie zusätzlich in Ihrem Shopsystem eine technische Möglichkeit hinterlegt haben, den Widerruf dort direkt zu erklären, nehmen Sie diese Möglichkeit in Ihre Widerrufsbelehrung auf.

Liefern Sie Ihre Waren auch in Form von Teillieferungen?

Sofern Sie Ihre Ware in verschiedenen Teilen liefern, kommt es für den Beginn der Widerrufsfrist darauf an, wann die letzte Teillieferung bei Ihrem Kunden eintrifft. Nehmen Sie diese Info in Ihre Widerrufsbelehrung auf.

Handelt es sich um regelmäßige Lieferungen?

Wenn es sich um eine regelmäßige Warenlieferung handelt, zum Beispiel um ein Zeitschriften-Abo, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist dann, wenn die erste Lieferung beim Kunden ist. Dies gehört auch in die Widerrufsbelehrung.

Liefern Sie die Waren auch per Spedition?

Achtung:

Bei Speditionswaren gibt es eine wichtige, sehr praxisrelevante Besonderheit. Wenn die Waren nicht mit der Post zurückgesendet werden können, sondern der Kunde sie per Spedition zurücksenden muss, gilt: Sie brauchen eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Sie können dem Kunden freiwillig anbieten, die Speditionskosten voll oder bis zu einem Teilbetrag zu übernehmen. Möchten Sie die Rücksendekosten nicht tragen, müssen Sie in der Widerrufsbelehrung angeben, wie hoch die Rücksendekosten maximal sein werden.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Es gibt jedoch Fälle, in denen Ihr Kunde kein Widerrufsrecht hat. Hierüber müssen Sie Ihre Kunden informieren. Das sind die wichtigsten Fälle:

  • Sie fertigen Waren individuell für den Kunden an. Beispiel: Maßanzüge
  • Die Ware kann schnell verderben. Beispiel: Lebensmittel
  • Zeitschriften oder Zeitungen (Ausnahme: Abonnements)
  • Ton- oder Videoaufnahmen, Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn der Käufer die Versiegelung nach der Lieferung entfernt hat.

7. Widerruf für digitale Inhalte

Sie bieten über Ihren Onlineshop digitale Inhalte wie e-Books oder Hörbücher an? Dann scheint es ungerecht, dem Kunden ein Widerrufsrecht in der klassischen Form einzuräumen: Schließlich ist es möglich, dass der Kunde sie innerhalb der 14-tägigen Frist vollständig konsumiert, also das Buch heruntergeladen und bereits gelesen hat. Auch eine Rücksendung der Inhalte macht wenig Sinn: Schließlich könnte der Kunde theoretisch die heruntergeladenen Inhalte trotzdem weiternutzen oder sogar weiterverbreiten.

Beschränktes Widerrufsrecht

Deshalb gibt es bei digitalen Inhalten ein beschränktes Widerrufsrecht: Sie können von dem Kunden vorab eine Zustimmung dazu verlangen, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn Sie den Vertrag ausführen. Das bedeutet: Sobald Sie dem Kunden das Hörbuch oder den Spielfilm als Download zur Verfügung stellen, verliert der Kunde sein Recht auf einen Widerruf.

Diese Möglichkeit haben Sie, wenn Sie beispielsweise folgende Inhalte zu Download oder Stream anbieten:

  • Computerprogramme (Software)
  • Anwendungen (Apps)
  • Spiele
  • Musik
  • Videos
  • elektronische Texte (E-Books)
  • Hörbücher

Achtung:

Wenn Sie die Daten auf einem Datenträger anbieten (CD, DVD), gelten diese Grundsätze nicht.

Bedingungen für Beschränkung

Sie können das Widerrufsrecht nur beschränken, wenn Sie wie folgt vorgehen:

  • Holen Sie die ausdrückliche Zustimmung des Kunden ein, dass Sie mit der Datenübermittlung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen.
  • Holen Sie die Bestätigung ein, dass der Verbraucher mit der Datenübermittlung auf das Widerrufsrecht verzichtet.
  • Binden Sie diese Abfrage am besten in den Bestellprozess in Form einer Checkbox ein, die nicht vorangekreuzt ist.
  • Nehmen Sie diesen Vorgang in die Bestätigungsmail auf.

8. Widerruf für Dienstleistungen

Sofern Sie über Ihren Onlineshop Dienstleistungen anbieten, gibt eine Besonderheit: Es könnte sein, dass der Kunde bereits einen Teil der Leistung in Anspruch genommen hat. Dies gilt für die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder auch für andere Dienstleistungen.

Beispiel: Sie vermieten Partyequipment über Ihren Onlineshop. Ein Kunde bucht Geräte bei Ihnen für 2 Monate. Nachdem er die erste Party veranstaltet hat, erklärt er eine Woche nach Vertragsschluss den Widerruf.

In diesem Fall können Sie von Ihrem Kunden verlangen, dass einen angemessenen Betrag der Leistung bezahlt. Im Beispiel wäre das ca. ein Achtel des Gesamtpreises.

Wichtig:

Integrieren Sie auch hier – wie bei den digitalen Dienstleistungen - in den Bestellprozess eine Checkbox, in der Ihr Kunde erklärt, dass

1. Mit der Leistung sofort begonnen werden soll und

2. Ihm bewusst ist, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Es gibt Fälle, in denen das Widerrufsrecht für Dienstleistungen ausgeschlossen ist. Das sind die wichtigsten:

  • Sie vermieten Hotelzimmer, Herbergen oder Autos für einen spezifischen Zeitraum.
  • Sie erbringen Freizeitaktivitäten zu bestimmten Terminen. Beispiel: Konzertkarten
  • Ihr Kunden hat Sie ausdrücklich aufgefordert, bei ihm Reparaturen oder Installationen vorzunehmen.
  • Sie bieten Wetten oder Lotterieleistungen an.

9. Onlinehändler: Am besten unterstützen lassen

Trotz Muster-Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular: Es ist eine Mammutaufgabe, wenn man als Shopbetreiber eine korrekte, auf den individuellen Shopl zugeschnittene Widerrufsbelehrung erstellen möchte. Es gibt mindestens 50 Konstellationen, die in Frage kommen. Und wenn Sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, drohen Ihnen teure Abmahnungen. Ferner laufen Sie Gefahr, dass das Widerrufsrecht Ihrer Kunden verlängert wird – im schlimmsten Fall auf über ein Jahr!

Gehen Sie deshalb auf Nummer Sicher und holen Sie sich die Beratung von einem auf Widerrufsrecht spezialisierten Anwalt. 


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10. FAQ Für Verbraucher

Wie kann ich als Verbraucher einen  Vertrag widerrufen?

Sie können Ihre Online-Bestellung rückgängig machen, indem Sie den Widerruf erklären (sog. einseitige Willenserklärungen). Das können Sie schriftlich oder mündlich tun, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Wie lange kann ich als Verbraucher einen Vertrag widerrufen?

Das Widerrufsrecht haben Sie für 14 Tage, nachdem Sie die Ware erhalten und ordnungsgemäß über Ihr Recht informiert wurden (Widerrufsbelehrung). Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss (Rechtsgeschäft), verlängert sich die Frist auf einen Monat. Fehlt die Belehrung ganz, erlischt das Widerrufsrecht nach einem Jahr und 14 Tagen.

Was passiert, wenn ich als Verbraucher den Vertrag widerrufen habe?

Die Vertragsparteien müssen die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückgewähren. Das heißt: Sie müssen die Ware zurücksenden. Der Verkäufer muss Ihnen die geleisteten Zahlungen inklusive der Versandkosten zurückerstatten.

Wer bezahlt die Rücksendekosten?

Sie als Verbraucher sind im Fall des Widerrufs verpflichtet, die Rücksendekosten selbst zu tragen. Aus Kulanz kann der Shopbetreiber die Kosten für die Rücksendung allerdings freiwillig übernehmen, was in vielen Fällen auch passiert.

Wann habe ich als Verbraucher kein Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht gilt in der Regel für alle Fernabsatzverträge und bestimmte weitere Verbraucherverträge. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Sie als Verbraucher den Vertrag über Internet oder Telefon nicht widerrufen können: Das gilt zum Beispiel trotz einer Online-Bestellung dann, wenn Sie sich die Ware maßanfertigen lassen, wenn Sie verderbliche Lebensmittel bestellen, wenn Sie ein Hotel oder Konzertkarten für einen bestimmten Zeitpunkt gebucht haben oder wenn Sie eine Versiegelung zerstört haben.

11. FAQ für Shopbetreiber

Wie muss ich als Shopbetreiber meine Kunden über das Widerrufsrecht belehren?

Sie müssen Ihren Kunden eine Widerrufsbelehrung bereitstellen, die sie über ihre Rechte aufklärt. Nutzen Sie dazu die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung in der Variante, die auf Ihren Shop passt. Integrieren Sie es in den Bestellprozess (Checkout-Seite) und übersenden Sie es dem Kunden sofort nach Vertragsschluss in speicherbarer Form, z.B. per Mail als PDF:

Was passiert, wenn ich nicht ordnungsgemäß belehre? Wird dann die Frist länger?

Ja. Wenn Sie die Belehrung erst nach Vertragsschluss bereitstellen, verlängert sich die Frist auf einen Monat. Bei fehlender Widerrufsbelehrung beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr und zwei Wochen.

Muss ich als Shopbetrieber die Rücksendekosten übernehmen?

Nein. Nach aktueller Rechtslage, die sich 2014 geändert hat, sind Sie nicht mehr verpflichtet die Rücksendekosten zu übernehmen. Allerdings können Sie die Kosten aus Kulanz freiwillig tragen, was tatsächlich auch viele Shopbetreiber tun.

Wie muss die Widerrufsbelehrung aussehen, wenn ich Waren verkaufe?

Über die allgemeinen Angaben hinaus müssen Sie in die Widerrufsbelehrung für Waren – wenn dies für Sie zutrifft - Infos dazu aufnehmen, ob Sie die Rücksendekosten freiwillig übernehmen, ob Ihre Kunden den Widerruf direkt über Ihren Shop erklären können und wann die Widerrufsfrist bei Teillieferungen oder regelmäßigen Lieferungen beginnt. Bei Speditionswaren müssen Sie eine gesonderte Widerrufsbelehrung nutzen. Möchten Sie die Rücksendekosten der Speditionsware nicht tragen, müssen Sie die Höhe maximale Höhe der Kosten in der Widerrufsbelehrung angeben.

Wie muss die Widerrufsbelehrung aussehen, wenn ich digitale Inhalte verkaufe?

Bei digitalen Inhalten wie Hörbüchern, Apps oder Computerprogrammen, die Sie per Download oder Stream bereitstellen, gilt ein beschränktes Widerrufsrecht: Sie können das Widerrufsrecht zum Erlöschen bringen, wenn der Kunde seine Zustimmung erteilt, dass er mit der Datenübermittlung auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Die Bedingungen: 1. Der Kunde muss ausdrücklich zustimmen, dass Sie mit der Datenübermittlung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen. 2. Der Kunde muss bestätigen, dass er mit der Datenübermittlung auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

Nehmen Sie dies in die Bestätigungsmail auf.

Wie muss die Widerrufsbelehrung aussehen, wenn ich Dienstleistungen anbiete?

Wenn Sie Dienstleistungen anbieten, bei denen der Kunde bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist einen Teil der Leistung schon in Anspruch nimmt (z.B. Lieferung von Strom oder Gas), gilt: Hat der Kunde bereits einen Teil der Leistung erhalten, können Sie einen angemessenen anteiligen Ausgleich dafür verlangen. Voraussetzung: Der Kunde hat ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Hierfür gibt es eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und Journalistin (Freie Journalistenschule). Als Fachredakteurin von eRecht24 bereitet sie Beiträge verständlich auf und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen. Rechtsanwältin Haucke ist auf Medienrecht spezialisiert und hat darüber hinaus mehrjährige redaktionelle Erfahrung in weiteren Rechtsgebieten, z.B. Steuer-und Medizinrecht. Seit 2013 veröffentlichte sie eine Vielzahl von Artikeln und Ratgebern, u. a. bei Stiftung Warentest, Tagesspiegel Background und Computerwoche.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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