Datenschutzerklärung für Google Fonts

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Was macht Google Fonts?

Google Fonts – zuvor Google Web Fonts – sind von Google zur Verfügung gestellte Schriftarten, mit denen Webseiten einheitlich Text darstellen können. Insbesondere Seitenbetreiber, die WordPress nutzen, greifen auf Google Fonts zurück. Was müssen sie dabei datenschutzrechtlich beachten?

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Ist die Nutzung von Google Fonts zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss. 

Der Diensteanbieter von Google Fonts ist Google LLC. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

 Google LLC ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools Google Fonts ist zulässig.

[Stand: 29.01.2024]

Wichtig:

Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

Darum sind Google Fonts datenschutzrechtlich bedenklich

Damit Google die Schriftarten zur Verfügung stellen kann, laden Webseiten mit jedem Seitenbesuch automatisch die Fonts über einen Server von Google aus den USA. Google liest dann im Gegenzug über einen Cookie zahlreiche Daten von Webseitenbesuchern aus. Dazu zählen u. a.

  • der Browser,
  • die Webseite, die der Nutzer besucht,
  • das Betriebssystem des Nutzers,
  • die Bildschirmauflösung des Nutzers
  • die IP-Adresse des Nutzers sowie
  • die Spracheinstellungen des Browsers.

Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten. Webseitenbetreiber dürfen diese nicht ohne Zustimmung von Usern erheben und an Google weiterleiten.

Im Zusammenspiel mit den anderen erhobenen Daten ermöglichen es Webseitenbetreiber Google zudem, einen Fingerabdruck von Nutzern zu kreieren, der Google diesen auf anderen besuchten Webseiten wiedererkennen lässt. Datenschützer gehen davon aus, dass Google alle abgerufenen User-Daten speichert und für Tracking verwendet.

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So nutzen Sie Google Fonts rechtssicher

Um Google Web Fonts datenschutzkonform zu verwenden, haben Unternehmen zwei Optionen:

1) Google Fonts lokal einbinden

Um die Weiterleitung der Userdaten an Google in die USA zu verhindern, können Seitenbetreiber Google Web Fonts lokal auf ihrem eigenen Server einbinden. Dazu müssen sie die entsprechende Schriftart herunterladen und in die style.css-Datei ihrer Webseite einbinden. Alte Verweise auf Google Fonts müssen sie entfernen. Das geht beispielsweise über Plugins wie „Disable Google Fonts“ oder „Remove Google Fonts“.

2) Google Fonts über Google einbinden

Kommt eine Einbindung über den eigenen Server nicht infrage, müssen Unternehmen die Schriftarten jedes Mal über Google abrufen. Sie müssen dann neben einer Erwähnung in der Datenschutzerklärung diese datenschutzrechtlichen Pflichten beachten:

Nutzer-Einwilligung in Cookies einholen

Google verwendet Cookies, um über seine Web Fonts Userdaten zu sammeln. Dafür benötigen Unternehmen die Einwilligung der Nutzer. Sie können diese über ein Cookie Consent Tool einholen. Das Tool setzt einen Cookie-Banner auf, der Nutzer per Opt-In in die Datenerhebung einwilligen lässt. Auf Grundlage der erteilten Erlaubnis passt der Banner dann die Datenströme auf der Webseite an.

Standardvertragsklauseln prüfen

Auch wenn eine Datenübertragung durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.

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