Datenschutzerklärung für Google+ Plugin

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Was ist das Google+ Plugin?

Google+ ist ein soziales Netzwerk der Suchmaschine Google. User können auf der Plattform ein eigenes Profil erstellen und sich mit anderen darüber vernetzen und austauschen. Unternehmen nutzen Google+ als Marketingkanal. Sie verbreiten darüber für ihre Zielgruppe relevante Inhalte, um eine möglichst große Zahl an Followern zu erzeugen. Daraus erhoffen sie sich, den Unternehmenswert zu steigern und mehr Produkte zu verkaufen.

Der Punkt "Google+ Plugin" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Datenschutzprobleme bei Google+

Google+ speichert die Daten, die User bei der Anmeldung im Netzwerk sowie in ihrem Profil bereitstellen. Das sind zum Beispiel

  • Name,
  • Geburtsdatum,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer und
  • Interessen.

Darüber hinaus zeichnet Google+ sämtliche im Netzwerk vorgenommenen Aktivitäten des Nutzers auf. So erhebt es Daten zu geschriebenen Posts und Kommentaren, zu abgegeben Likes, angeklickten Videos, angesehener Werbung und geteilten Inhalten.

Zudem sammelt Google+ Informationen zum Standort des Users, benutzten Geräten und der IP-Adresse. Über Cookies gelingt es Google so, ein umfangreiches Daten-Profil seiner Nutzer zu erstellen. Da Google sein soziales Netzwerk eng mit seinen anderen Diensten verknüpft, laufen alle User-Daten letztendlich in einem Google-Konto zusammen. Google+ bringt damit die Datenschutzfragen mit, die Google insgesamt aufweist. Das äußert sich auch in der Datenschutzerklärung des Unternehmens. Es existiert keine eigene Datenschutzerklärung für Google+ selbst. Nutzer müssen einen Blick in die allgemeine Datenschutzerklärung von Google werfen, um sich ein Bild der Erhebung und Verwendung ihrer Daten machen zu können.

Google+ erhebt diese Daten, um seinen Dienst bereitzustellen und zu verbessern. Das heißt für die Praxis: User erleben ein personalisiertes Netzwerk, das auf ihre Interessen zugeschnitten ist. Darüber hinaus nutzt Google die Daten, um Nutzern bei Google+ und in anderen Kanälen personalisierte Werbung zuzuspielen.

Google+ datenschutzkonform verwenden

Unternehmen müssen in ihrem Google+ Account über den Datenschutz aufklären. Dazu müssen sie entweder entsprechende Datenschutzhinweise in ihrem Profil unterbringen oder dort einen Link zu den Datenschutzhinweisen auf ihrer eigenen Webseite platzieren. Darüber hinaus muss auch die eigene Datenschutzerklärung auf den Einsatz von Google+ hinweisen. So erklären sie ihren Nutzern, dass die vorgenommenen Ausführungen auch für Google+ gelten.

Daneben bringt das Social Plugin von Google+, das Webseitenbetreiber auf ihrer Seite integrieren können, datenschutzrechtliche Probleme mit sich. Denn: Klicken User auf das Plugin, um beispielsweise einem geteilten Artikel oder einem Unternehmen ein „+1“ – das Pendant zum Facebook-Like – zu verleihen, geben Nutzer damit automatisch ihre Daten an das Netzwerk weiter. Welche Daten das genau sind, macht Google nicht eindeutig klar. Datenschützer gehen jedoch davon aus, dass es hierbei u. a. um personenbezogene Daten handelt. Webseitenbetreiber benötigen jedoch zunächst die Einwilligung der User, bevor sie derartige Informationen erheben und an Dritte weiterleiten. Das gibt das Bundesdatenschutzgesetz vor. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung ist hierbei nicht ausreichend für Webseitenbetreiber. Holen sie die Erlaubnis nicht ein, drohen ihnen Bußgelder und Schadensersatzansprüche der Betroffenen.

Rechtsprechung zu Google+

Am 09.03.2016 hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass der auf Webseiten implementierte Facebook Like-Button gegen deutsche Datenschutzbestimmungen verstößt (Az. 12 O 151/15). Diese Entscheidung lässt sich analog auf den „+1“-Button von Google+ übertragen, da dieser den gleichen Datentransfer in Gang setzt wie der Like-Button von Facebook. Derzeit hat der Europäische Gerichtshof die Frage vorliegen, ob Social Plugins wie der Like-Button und der „+1“-Button zulässig sind. Hier ist noch keine Entscheidung gefallen.

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