Datenschutzerklärung für Pinterest Tag

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Was macht Pinterest Tag?

Der Pinterest Tag ist ein Code-Schnipsel, den Unternehmen in ihre Webseite integrieren können, um Aktionen von Usern nachzuverfolgen. Sie können so zum Beispiel eine Kampagnen-Performance messen, Zielgruppen für ihr Targeting aufbauen, Remarketing-Kampagnen durchführen und Conversions optimieren. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen Unternehmen beachten, wenn sie den Pinterest Tag auf ihrer Webseite einbauen?

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Wie funktioniert der Pinterest Tag?

Unternehmen platzieren mit dem Pinterest Tag auf jeder Seite einen „Base Code“. Dieser ist die Grundlage für das Tracking. Zusätzlich bauen sie einen „Event Code“ auf den Seiten ein, auf denen sie bestimmte Conversions erfassen wollen. Auf diese Weise können sie sicherstellen, dass ihre Pinterest-Ads nur den Nutzern angezeigt werden, die auch ein Interesse an ihrem Angebot haben. Und: Sie können nachvollziehen, welche Aktionen User auf ihrer Webseite vornehmen, nachdem diese auf eine Pinterest-Anzeige geklickt haben.

Warum ist das Pinterest Tag datenschutzrechtlich relevant?

Rufen Nutzer eine Seite mit einem Pinterest Tag auf, stellt ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Pinterest her. Der Pinterest Tag übermittelt dann Userdaten wie beispielsweise

  • Geräteinformationen,
  • das verwendete Betriebssystem,
  • die IP-Adresse und
  • das Verhalten auf der entsprechenden Webseite

an das Netzwerk in den USA. Dabei kann es sich um personenbezogene Daten handeln. Diese sind durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) besonders geschützt. Unternehmen müssen daher besondere datenschutzrechtliche Pflichten beachten.

Pinterest Tag datenschutzkonform nutzen

Um den Pinterest Tag datenschutzkonform zu verwenden, sollten Unternehmen diese Vorgaben erfüllen:

Datenschutzerklärung anpassen

Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung aufführen, dass sie über den Pinterest Tag personenbezogene Daten erheben und an Pinterest weitergeben. Dabei sollten sie klarstellen,

  • warum sie über den Pinterest Tag Daten erheben,
  • wie lange sie diese Daten speichern wollen,
  • welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und
  • dass User der Datenerhebung und Datenspeicherung jederzeit widersprechen können.

Darüber hinaus sollten Unternehmen in diesem Kontext auf die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Pinterest hinweisen. Auf diese Weise können sich User selbst ein Bild machen, was mit ihren Daten bei Pinterest passiert.

Standardvertragsklauseln prüfen

Seitdem der EuGH den Privacy Shield für unwirksam erklärt hat, nutzt Pinterest Standardvertragsklauseln, um Userdaten rechtssicher zu versenden. Unternehmen geben daher die über den Pinterest Tag erhobenen Daten auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln weiter. Sie sollten diese überprüfen. Dabei müssen sie auch eine sogenannte Risikoabschätzung durchführen. Das bedeutet: Sie müssen festhalten,

  • welche Art von Daten sie an Pinterest weitergeben,
  • welche Datenschutzgesetze in den USA gelten und
  • ob Pinterest weitere Maßnahmen ergreift, um Userdaten zu schützen.

Cookie-Banner anpassen

Sobald User eine Webseite mit einem Pinterest Tag besuchen, setzt Pinterest Cookies in ihren Browser. Dafür benötigen Seitenbetreiber eine Erlaubnis der Nutzer. Diese können sie über einen Cookie-Hinweis auf ihrer Seite einholen. User müssen den Hinweis per Opt-In bestätigen können. Damit der Cookie-Hinweis den Vorgaben der DSGVO entspricht, sollten Unternehmen ein Cookie Consent Tool verwenden. Dies fragt die Präferenzen der User bezüglich der Datenerhebung ab und passt dann die Datenströme auf der Webseite an.

Rechtsprechung zum Pinterest Tag

Für den Pinterest Tag ist diese Rechtsprechung relevant:

Europäischer Gerichtshof zu Tracking Cookies

Unternehmen dürfen nur Tracking-Cookies auf ihrer Seite einsetzen, wenn sie vorher eine Einwilligung der User dafür eingeholt haben. Das gilt nicht nur für das Sammeln von personenbezogenen Daten, sondern auch für die Erhebung von anonymen Daten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2019 (C-637/17).

Bundesgerichtshof zu Tracking Cookies

Zu diesem Ergebnis kam auch der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020. Dabei bestätigte er, dass Unternehmen die Erlaubnis der User nur per Opt-In rechtssicher einholen können (I ZR 7/16).

Europäischer Gerichtshof zum Privacy Shield

Der Privacy Shield eignet sich nicht, um rechtssicher Daten in die USA zu verschicken. Das stellte der EuGH im Sommer 2020 fest. Die Richter führten das vor allem auf das niedrigere Datenschutzniveau in dem Land zurück. Denn: Die Überwachungsprogramme dort sind nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt. Zudem können User aus Europa US-amerikanische Behörden oder Unternehmen nicht verklagen, sollten diese ihre Daten missbrauchen.

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