Datenschutzerklärung für Pixelmate 

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Was macht Pixelmate?

Pixelmate ist ein Cookie Consent Tool für WordPress. Unternehmen können darüber externe Dienste wie Google Analytics, Facebook Pixel und AdSense datenschutzkonform auf ihrer Webseite einbinden. Zudem können sie mit Pixelmate Medien-Inhalte von externen Seiten wie YouTube, Google Maps und Instagram blockieren. Die Inhalte werden dann erst mit Zustimmung der Nutzer in das Setzen von Cookies sichtbar. Pixelmate ist ein Plugin des deutschen Anbieters soulsites. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Pixelmate für ihre WordPress-Seite verwenden?

Der Punkt "Pixelmate" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Warum Pixelmate datenschutzrechtlich relevant ist

Um die Cookie-Präferenzen von Usern zu speichern, legt Pixelmate unter anderem die erteilte Einwilligung oder Ablehnung sowie das Datum und die Uhrzeit dieser im Browser der User ab. Dafür müssen Seitenbetreiber Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen.

Pixelmate DSGVO-konform verwenden

Nutzen Unternehmen das Cookie Consent Tool Pixelmate, sollten sie das in ihrer Datenschutzerklärung erwähnen. Dabei sollten sie festhalten,

  • warum sie über Pixelmate Nutzerdaten erheben,
  • wie lange sie die Nutzerdaten speichern und
  • welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Rechtsprechung zu Pixelmate

Bisher liegt – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zu Pixelmate vor.

Alternativen zu Pixelmate

Neben Pixelmate können Unternehmen beispielsweise auch auf die Plugins

setzen, um auf ihrer WordPress-Seite externe Dienste datenschutzkonform einzubinden. Eine Übersicht über die wichtigsten Plugins haben wir in unserem Artikel “Die 6 gängigsten Cookie Consent Tools“ zusammengefasst.

Aktuelles zu Cookie Consent Tools

Am 01.12.2021 ist das TDDDG (ehemals TTDSG) in Kraft getreten. Dies enthält vor allem Neuerungen und Klarstellungen für Seitenbetreiber, die Cookies verwenden. Das Wichtigste: Cookies und Tracking-Dienste benötigen eine echte und ausdrückliche Einwilligung von Usern. Damit schreibt das Gesetz das nieder, was bereits der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Mai 2020 entschieden hatte (Az. I ZR 7/16).

Das bedeutet: Seitenbetreiber müssen ein Cookie Consent Tool wie Pixelmate verwenden, um Tracking-Cookies, Third-Party-Cookies und andere Marketing-Cookies datenschutzkonform zu nutzen. Worauf Unternehmen dabei achten müssen, haben wir in unserem Artikel „So muss ein Cookie Consent Banner aussehen, um nicht abgemahnt zu werden“ erklärt.

Erheben Seitenbetreiber Cookies ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer, droht ihnen nach dem TDDDG (ehemals TTDSG) ein Bußgeld. Dabei ermöglicht das Gesetz eine Strafe von bis zu 300.000 Euro. Zudem können Verbraucherzentralen kostspielige Abmahnungen für rechtswidrige Cookie-Banner aussprechen. Erst kürzlich erhielten daher knapp 100 Unternehmen in Deutschland eine Abmahnung.

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