Markenanmeldung, Recherche und Überwachung erfolgen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. DE-Marke, EU-Marke oder internationaler Markenschutz. Jetzt informieren!
Verband Deutscher Mineralbrunnen verklagt Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe
Dem Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe gehören 16 niederbayerische Gemeinden an. Der Verband wirbt auf seiner Webseite damit, dass sein Leitungswasser „gesund“ sei. Der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der knapp 200 Unternehmen vertritt, fand das rechtlich nicht zulässig. Er sah sich benachteiligt. Denn: Unternehmen dürfen ihr Mineralwasser nicht als gesund oder mineralstoffreich bezeichnen. Sie stünden jedoch in einem Wettbewerb mit den Kommunen. Diese seien Lebensmittelunternehmer. Sie müssten sich daher ebenfalls an die EU-Verordnung halten. Andere Wasserversorger hätten Abmahnungen akzeptiert, so der Verband Deutscher Mineralbrunnen.
Darum hält das OLG München die Wasserbezeichnung „gesund“ für zulässig
Das OLG München gab dem Verband der Kommune Rottenburg Recht. Die Trinkwasserversorgung gehört zur Daseinsvorsorge. Die Kommune ist daher hoheitlich tätig. Das heißt: Das Wettbewerbsrecht ist nicht einschlägig. Die Richter verwiesen darauf, dass die Kommune keine kommerziellen Interessen verfolgt. Sie will nicht den Absatz ihres Leitungswassers steigern. Daher ist der Artikel auf der Webseite des kommunalen Wasserverbandes keine Werbeaussage. Der Verband verstößt somit auch nicht gegen die EU-Verordnung.
Fazit
Das OLG München hob damit die einstweilige Verfügung auf. Der bayerische Verband darf das Wort „gesund“ auf seiner Webseite wieder verwenden. Der Rechtsstreit ist jedoch noch nicht beendet. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Und: Der Mineralwasserverband kann noch vor ein Verwaltungsgericht ziehen. Das Ergebnis könnte bundesweit Bedeutung für Kommunen haben.