Digitalsteuer: OECD verpasst Zustimmung von 137 Staaten

(3 Bewertungen, 2.33 von 5)

Worum geht's?

Eigentlich wollte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereits die Zustimmung von 137 Staaten für eine Digitalsteuer eingeholt haben. Das hat sie jedoch nicht fristgerecht geschafft. Was bedeutet das für die Digitalsteuer? Und was soll die geplante Steuer bewirken?

Darum will die OECD eine Digitalsteuer einführen

Große Tech-Firmen wie Google, Apple, Amazon und Facebook haben ihren Europa-Sitz in Ländern mit niedrigen Steuersätzen. Besonders beliebt sind dabei Irland und Luxemburg. Den größten Teil ihrer Gewinne fahren die Unternehmen jedoch nicht dort, sondern in größeren Ländern wie Deutschland, Frankeich, Spanien und Italien ein. Google meldete beispielsweise 2017 in Frankreich einen Umsatz von 325 Millionen Euro. Experten schätzen den echten Umsatz allein durch Werbung jedoch auf 2 Milliarden Euro.

Wie soll die Digitalsteuer aussehen?

Die Digitalsteuer soll zum einen dafür sorgen, dass die Unternehmen nicht nur dort Steuern zahlen müssen, wo sie sitzen. Sie sollen auch dort Steuern zahlen, wo ihr eigentlicher Markt ist.
Zum anderen soll die Digitalsteuer einen Mindeststeuersatz festlegen. Das soll verhindern, dass die Tech-Konzerne über Steuertricks und Lizenzgebühren ihre Gewinne in Länder mit niedrigen Steuern verlagern können. Frankreich hatte dabei zuletzt einen Steuersatz von 12,5 Prozent vorgeschlagen. Die OECD geht davon aus, dass die Digitalsteuer 85 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen generieren würde.

So sieht die OECD den Stand der Digitalsteuer

Die OECD stellte jetzt den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Digitalsteuer vor. Sie sieht diese auf der Zielgeraden. Es fehle lediglich die politische Entscheidung zu einzelnen Kernfragen und die Umsetzung des Konzepts. Damit die OECD das angehen kann, müssen jetzt aber erst einmal die G20-Finanzminister den Zeitplan für die Digitalsteuer verlängern.

Wie sehen Kritiker den Stand der Digitalsteuer?

Kritiker sehen die Digitalsteuer gescheitert. Die OECD habe nicht geliefert, gibt beispielsweise die Internationale Initiative für Internationale Körperschaftsteuern (Icrict) an. Die Vorschläge der OECD seien nicht adäquat. Das zeige, dass die Pläne zur Digitalsteuer von den Tech-Konzernen gekapert wurden. Die Staaten stünden den Konzernen zu nahe.

Fazit

Die OECD hofft jetzt, den Zeitplan für die Einführung der Digitalsteuer verlängern zu können. Frankreich hatte bereits angekündigt, eine eigene, nationale Steuer auf digitale Umsätze einzuführen, sollte die OECD bis Ende des Jahres keine Einigung gefunden haben. Deutschland verlässt sich bisher auf die Digitalsteuer der OECD. Die Bundesrepublik hat keine alternativen Pläne.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details