Dateien werden lokal verschlüsselt
Um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, werden die Dateien vor dem Hochladen lokal verschlüsselt. Ermittler sollen so daran gehindert werden, gegen Urheberrechtsverletzungen zu ermitteln. Vor der Erstellung eines Accounts wird zunächst der Schlüssel per RSA-2048 generiert. Mit einer „Secure Messaging-Funktion“ kann der Schlüssel mit anderen Nutzern ausgetauscht werden. Downloadlinks zum Versenden werden einfach per Mausklick generiert.
Mitgliedschaft bei Mega
Mega bietet verschiedene Mitgliedschaften an. Wer die Plattform kostenlos nutzen möchte, erhält 50 GByte Speicherplatz und 1 TByte Transfervolumen. Kostenpflichtig sind die Pro-II und Pro-III Mitgliedschaften mit wesentlich höheren Speicherplatz-, bzw. Transfervolumen.
Ist Mega legal?
Rechtsanwalt Sören Siebert meint dazu:
Was die rechtliche Seite angeht, Sharing-Plattformen sind weder legal noch illegal. Es kommt immer darauf an, welche Inhalte hochgeladen und wie die Inhalte geteilt werden. Auch wenn Filme oder Musik urheberrechtlich geschützt sind, ist das Teilen nicht unbedingt illegal. Wenn kein Kopierschutz geknackt wurde und die Inhalte nur an enge Freude oder Familienmitglieder weiter gegeben werden, gibt es rechtlich keine Probleme. Ein Problem ist aber das Anbieten geschützter Inhalte an einen unbestimmten Empfängerkreis.
In der Praxis wird es für die Film- und Musikindustrie schwer werden , gegen das neue Sharehoster-Portal Mega vorzugehen. Da die Inhalte schon beim Nutzer lokal verschlüsselt werden, weiss der Betreiber gar nicht, was für Inhalte er für die Nutzer speichert. Und da die Anwälte der Musik- und Filmindustrie das aufgrund der Verschlüsselung in den meisten Fällen auch nicht wissen, wird es schwierig, hier einzugreifen. Es sei denn, man schickt wieder ein Sturmkommando zu Kim Schmitz und lässt ihn verhaften.
Fazit:
Mega ist also weder legal noch illegal. Wenn der Downloadlink zu urheberrechtlich geschützten Datei nur an ausgewählte Nutzer versendet wird, fällt dies unter die erlaubte Privatkopie nach § 53 des Urheberrechtsgesetzes. Werden die Links bzw. Schlüssel an beliebigen User weiter gereicht, kann das einen Rechtsverstoß darstellen. Eine rechtliche Verfolgung ist praktsich aber schwer möglich.
Alles, was Sie wissen müssen