Hotel nutzte Fotos eines Fotografen auf der Webseite
Ausgangspunkt des Falles war ein Auftrag eines Hotel-Fotografen. Der Fotograf ist auf Hotelfotos spezialisiert und wurde zu diesem Zweck im Jahr 2013 von einem Hotel beauftragt, Fotos des Hotels zu schießen. Als Honorar erhielt der Fotograf für insgesamt 19 Bilder 1000 Euro. Der Hotelbetreiber veröffentlichte in der Folgezeit 13 der 19 Bilder auf der Website.
Auch auf Hotelportalseiten waren die Bilder zu sehen. Der Name des Fotografen war auf den Seiten jedoch nicht zu finden. Als der Fotograf dies feststellte, verlangte er von dem Hotelbetreiber Unterlassung und gut 950 Euro Schadensersatz. Der Hotelbetreiber änderte die Webseite und die Portaleinträge, sodass der Name des Fotografen nun zu sehen war. Den Schadensersatz wollte er aber nicht bezahlen. Daraufhin verklagte der Fotograf den Hotelbetreiber.
Wichtiger Tipp bei Fotos: Geben Sie immer den Namen des Urheber/ Fotograf an. Die Namensnennung sollte wenn möglich immer direkt am Bild erfolgen.
Gericht: Name des Fotografen muss auf Webseite genannt werden
Das Amtsgericht München gab dem Fotografen Recht, sprach ihm aber nur gut 650 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 24.06.15, Akz.: 142 C 11428/15). Der Hotelbetreiber hätte die Bilder nicht ohne Nennung des Fotografennamens veröffentlichen dürfen. Allein der Fotograf darf entscheiden, ob die Bilder mit oder ohne seinen Namen veröffentlicht werden sollen. Da der Fotograf auf die Namensnennung nicht verzichtet hatte, hätte er daher genannt werden müssen. Da aber nur 13 der 19 Bilder veröffentlicht worden waren, reduzierte das Gericht den Schadensersatz.
Fazit:
1. Wer fremde Fotos für die eigene Webseite verwendet, sollte vorher prüfen, ob die Namensnennung erforderlich ist. Wenn der Fotograf nicht auf das Namensnennungsrecht verzichtet hat, dann muss der Name des Fotografen genannt werden.
2. Die Namensnennung sollte NICHT auf einer "Sammelseite" etwa im Impressum erfolgen, sondern möglichst immer am Bild selbst. Als Beispiel sehen Sie sich einfach das Bild oben in diesem Beitrag an.
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