Urheberrecht: Musik

YouTube, Instagram & Co.: Kommerzielle Nutzung von Musik stellt Urheberrechtsverletzung dar

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Musikalische Werke fallen unter das Urheberrecht.
  • Für Musik, die Sie auf Ihrer Website, in kommerziellen Instagram-Reels oder bei einer öffentlichen Veranstaltung abspielen wollen, benötigen Sie eine Einwilligung des Rechteinhabers.
  • Lizenzfreie Musik gibt es nicht. Musikstücke sind allerdings 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei und bedürfen keiner Einwilligung mehr.

Worum geht's?

Das Reel für den Unternehmensaccount noch schnell mit Eye of the Tiger von Survivor untermalen oder das Cover zu AC/DCs Thunderstruck auf YouTube hochladen - Das kann Ihnen teuer zu stehen kommen. Haben Sie keine Erlaubnis des Rechteinhabers, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Musik zu Businesszwecken nutzen wollen und wann Musik ohne Erlaubnis genutzt werden kann, lesen Sie in diesem Artikel.

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1. Wann fällt Musik unter das Urheberrecht und welche Musikrechte gibt es?

Im Rahmen des Urheberrechts sind Werke im Bereich der Literatur, Wissenschaft oder Musik mit einer ausreichenden Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt. Werke der Musik fallen gemäß § 2 Abs. 2 UrhG auch unter das Urheberrecht. Ein Musikwerk umfasst ein in sich geschlossenes und unter einem bestimmten Titel veröffentlichtes Musikstück. Dabei kann es sich sowohl um Instrumentalmusik als auch um ein Gesangsstück handeln.

Als Urheber müssen Sie das Urheberrecht nicht anmelden. Bereits ab Schöpfung des Werkes gilt es als urheberrechtlich geschützt. Musikstücke müssen auch nicht auf einem Tonträger oder in Form von Noten veröffentlicht werden, um Urheberrechtsschutz zu genießen. Bereits eine Aufführung vor Publikum reicht aus.

Das Urheberrecht in der Musik kann in drei Bestandteile untergliedert werden:

  1. Verwertungsrechte

    Der Urheber eines Werkes besitzt das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Die Verwertungsrechte liegen allein beim Urheber - dem Komponisten - des Musikstücks, sind nicht an andere Personen übertragbar und gehen mit dem Tod des Urhebers an dessen Erben über.

  2. Nutzungsrechte

    Wenn Sie die Urheberschaft an einem Werk innehaben, können Sie die sogenannten Nutzungsrechte zur Verwertung Dritten überlassen. So können Plattenfirmen Ihre Musik veröffentlichen oder Musiker Ihre Werke spielen.

  3. Urheberpersönlichkeitsrechte

    Als Urheber sind Sie gesetzlich vor einer Entstellung Ihres Werkes geschützt und haben das Recht, als Urheber Ihres Musikstücks genannt zu werden. Das Urheberrecht in der Musik hat - genauso wie bei anderen Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind - bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Bestand. Bis zum Tod des Urhebers hat dieser das alleinige Urheberrecht an seinen Werken. Nach seinem Tod geht dieses auf seine Erben über.

INTERESSANT

Urheber können sich durch Verwertungsgesellschaften wie die GEMA vertreten lassen. Diese überwachen die im Urheberrecht und Musikrecht geregelten Verwertungs- und Nutzungsrechte, beispielsweise für das Abspielen der geschützten Werke in Radio und Fernsehen oder auf öffentlichen Veranstaltungen.

2. Urheberrecht bei Musik: Was ist erlaubt?

Musik begleitet uns auf Schritt und Tritt. Egal ob wir durch ein Einkaufscenter schlendern oder im Supermarkt Lebensmittel einkaufen. Aber dürfen Sie in Ihrem Unternehmen öffentlich Musikstücke abspielen

Grundsätzlich gilt auch hier: Sie benötigen Lizenzen für urheberrechtlich geschützte Musik. Dafür müssen Sie allerdings nicht jeden Urheber einzeln anschreiben. Viele Komponisten lassen ihre Werke durch die GEMA verwerten. Diese verlangt je nach Raumgröße und Vertragsdauer eine unterschiedlich hohe Gebühr.

ACHTUNG!

Egal ob Sie Inhaber eines Autohauses sind, ein Ladengeschäft betreiben oder Musik auf Ihrer Website oder im Wartezimmer Ihrer Arztpraxis abspielen wollen: Sie benötigen entsprechende Lizenzen dafür. Ausgenommen hiervon sind nur gemeinfreie Musikstücke.

Übrigens: Soziale und ehrenamtliche Veranstaltungen müssen in der Regel keine GEMA-Gebühren zahlen. Wichtig ist dabei, dass sie einem sozialen oder erzieherischen Zweck dienen (z. B. eine Schulveranstaltung), von allen Teilnehmern kostenlos besucht werden können und nur einem abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind.

Wichtig ist außerdem, dass den Künstlern, die auf der Veranstaltung auf der Bühne stehen, keine besondere Vergütung zukommt und die Veranstaltung nicht dem Erwerbszweck des Veranstalters oder eines Dritten dient.  

WUSSTEN SIE'S SCHON?

Lehrpersonal darf im Rahmen eines Seminars oder Unterrichts bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werks vervielfältigen. Dies gilt auch für Notenkopien. Voraussetzung dafür ist, dass das Werk bereits veröffentlicht ist.

Lieder nachsingen: Urheberrecht beim Covern von Songs

Sind Sie Sänger und wollen einen urheberrechtlich geschützten Song covern? In der Regel müssen Sie dazu die notwendigen Rechte erwerben. Die wichtigste Regel dabei ist: Ist das Werk noch klar erkennbar, in Melodie und/oder Text, dann müssen Sie einen Lizenzvertrag abschließen. Dies gilt für Cover, Remixe und Bearbeitungen, in denen der ursprüngliche Song noch erkennbar ist.

Von einer freien Nutzung wird gesprochen, wenn Sie das Musikstück so stark verändern, dass es kaum noch zu erkennen ist. In diesem Fall können Sie auf die Einwilligung des Urhebers verzichten. Aber Achtung! In der Praxis existiert eine freie Nutzung von Werken kaum. Daher sollten Sie sich im Zweifelsfall rechtlich durch einen Anwalt immer absichern lassen.

Streng genommen müssen laut Urheberrechtsgesetz auch für Cover, die auf YouTube hochgeladen werden, Lizenzen erworben werden. Tun Sie dies nicht, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Teilweise gehen Plattenfirmen gegen YouTuber vor, die Cover ohne Lizenz hochladen. 

In diesem Fall kann der Plattformbetreiber YouTube das Cover-Video des Content Creators sperren. Oftmals sehen Plattenfirmen Cover allerdings auch als Werbung an und gehen rechtlich nicht gegen die Coverbands oder -sänger vor. Mit einer Lizenz sind Sie allerdings auf der sicheren Seite.

3. Wann ist Musik urheberrechtsfrei?

Das Urheberrecht für Musik besteht für Werke noch bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein Werk als gemeinfrei. Jede Person kann das Musikstück dann ohne Erlaubnis öffentlich wiedergeben oder aufführen. Dies ist beispielsweise bei den bekannten klassischen Werken von Mozart, Beethoven oder Vivaldi der Fall.

WICHTIG!

GEMA-frei bedeutet nicht automatisch, dass das Musikstück gemeinfrei ist. Oftmals ist in diesem Zusammenhang auch von lizenzfreier Musik die Rede. Dieser Begriff ist irreführend, da er suggeriert, dass die Musik keiner Lizenz - also keiner Einwilligung des Urhebers - bedarf. Dies wäre allerdings ein Widerspruch zum Urheberrecht. Lizenzfreie Musik gibt es daher nicht. 

4. Instagram & Musik: Urheberrecht gilt auch für Reels & Stories

Bei der privaten Nutzung von lizenzierter Musik denken viele, dass die 15-Sekunden-Regel der Urheberrechtsreform Anwendung findet. Diese besagt, dass 15 Sekunden eines Filmes oder Musikstücks im Rahmen einer “geringfügigen Nutzung” ohne Einwilligung des Rechteinhabers genutzt werden dürfen. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrglaube.

Da die Kontrolle von Urheberrechtsverletzungen für Plattformen nicht einfach ist, sieht die 15 Sekunden-Regel eine Erleichterung vor. Geringfügige Nutzungen von weniger als 15 Sekunden werden als zulässig behandelt und es wird widerleglich vermutet, dass es sich um erlaubte Nutzungen wie bei Zitaten oder Karikaturen handelt. Ist dies jedoch nicht so, kann der Urheber gegen die unerlaubte Nutzung vorgehen. Die 15 Sekunden-Regel gibt Nutzern - egal ob kommerziell oder privat - damit keinen Freifahrtschein zur Verwendung fremder Musikstücke.

Zum Beitrag

LESEEMPFEHLUNG

In unserem Artikel “Warum die Insta-Musikbibliothek für Ihr Business ein Problem ist” lesen Sie alles über Nutzungsrechte für Musikstücke auf Social Media, wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und wie Sie rechtssicher Musik auf Instagram für Ihren Business Account nutzen können.

Zum Beitrag

5. Fazit

Geistige Schöpfungen wie Musikstücke unterliegen dem Urheberrecht. Wollen Sie Musik auf sozialen Plattformen kommerziell nutzen oder in Ihrem Laden abspielen, müssen Sie den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen. Die Verwendung eines Musikwerks ohne Erlaubnis ist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers möglich. Ab diesem Zeitpunkt sind Musikwerke gemeinfrei.

Die Urheberrechte gelten nicht nur für Bilder oder Videos, die mit Musik unterlegt werden, sondern auch für Cover oder Remixe, die dem Originalwerk noch so sehr ähneln, dass es deutlich erkennbar ist. Im Zweifelsfall sollten Sie daher einen Anwalt für Urheberrecht zu Rate ziehen, bevor Sie einen Coversong auf YouTube hochladen.

 

 

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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