Urheberrecht: Filme

Darf ich als Content Creator & Unternehmer Filmausschnitte in meinen YouTube-Videos und Reels verwenden?

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Filmausschnitte, die Influencer oder Unternehmen in Ihren Videos auf YouTube oder Tiktok oder in Ihren Reels auf Instagram verwenden wollen, bedürfen wie Musikausschnitte einer Lizenz.
  • Die 15-Sekunden-Regel findet im gewerblichen Rahmen keine Anwendung.
  • Nutzen Sie trotzdem Filmausschnitte kommerziell und ohne Einwilligung des Urhebers oder zeigen Sie einen Film öffentlich, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.

Worum geht's?

Musikausschnitte aus der Insta-Bibliothek für die Reels verwenden oder kurze Ausschnitte aus YouTube-Videos und Filmen -  Alles durch die 15-Sekunden-Regel erlaubt, oder etwa nicht? Bei der 15-Sekunden-Regel sollten Sie - egal ob gewerblich oder privat - eher vorsichtig sein. Denn für die Nutzung von Musik- oder Filmausschnitten brauchen Sie die Erlaubnis des Urhebers, also eine Lizenz. Andernfalls begehen Sie eine kostspielige Urheberrechtsverletzung. Wann Filme keinen urheberrechtlichen Schutz genießen und ob Sie einen Film im Verein vorführen dürfen, lesen Sie in unserem Artikel.

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1. Sind Filme urheberrechtlich geschützt?

Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst zählen nach § 2 UrhG auch Filmwerke und Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden. Wichtig ist im Urheberrecht, dass das Werk - egal ob Film, Bild oder Skulptur - durch seine Kreativität und Individualität eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Aber Filme gibt es viele: Vom internationalen Blockbuster über den nationalen TV-Film bis hin zu Videoproduktionen auf YouTube. Genießen alle urheberrechtlichen Schutz?

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Laut § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zählen zu den urheberrechtlich geschützten Filmen “Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden”. Nur was bedeutet das konkret? Welche Werke letztendlich durch das Urheberrecht geschützt sind, hängt oftmals vom Einzelfall ab und muss regelmäßig durch deutsche Gerichte geklärt werden.

Eine Orientierung bietet allerdings die Schöpfungshöhe. Ist der Film kreativ und individuell gestaltet und bietet dadurch einen gewissen Grad an Wiedererkennungswert, können Sie davon ausgehen, dass er urheberrechtlichen Schutz genießt. Dies ist in der Regel bei Spielfilmen der Fall. Gleiches gilt auch für aufwändige Dokumentationen oder Reportagen.

WUSSTEN SIE’S SCHON?

YouTube Videos oder Reels auf Instagram sowie TikToks können ebenfalls urheberrechtlichen Schutz als Filmwerk genießen, wenn sie einen hohen Grad an Originalität aufweisen. Auch Werbespots können gemäß Urheberrecht schützenswert sein.

2. Welche Filme sind urheberrechtlich geschützt?

Neben Filmen als urheberrechtlich geschützten Werken gibt es auch Filme, die keine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen. Bei Interviews kommt es auf den Einzelfall an. Hier sind die sprachliche Gestaltung sowie die Kameraführung und Ausleuchtung ausschlaggebend.

Bei einer reinen Berichterstattung liegt in der Regel keine individuelle Gestaltungsweise vor, wodurch beispielsweise Nachrichtensendungen oftmals nicht als Werk, dafür aber durch verwandte Schutzrechte geschützt sind. Die sogenannten Laufbilder sind Filme, die nicht über eine ausreichende persönlich-geistige Schöpfung verfügen. Sie genießen einen Schutz von 50 Jahren.

ACHTUNG!

Bloße Ideen und Konzepte für Filme oder Videos sind nicht schützenswert. Damit das Urheberrecht für Filme greift, muss die Idee konkret, zum Beispiel als Drehbuch, ausformuliert sein. Dabei gilt: Je konkreter die Idee und die Ausformulierung, desto wahrscheinlicher ist der urheberrechtliche Schutz.

3. Wem gehören die Urheberrechte an einem Film?

Der Urheber eines Films ist der Regisseur. Er ist für die Gesamtheit des Filmes zuständig und macht durch seine persönliche und schöpferische Leistung aus einem Film ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Es sind aber noch andere Personen an der Filmproduktion beteiligt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Filmrechte durch eine Miturheberschaft mit dem Regisseur geteilt werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Kamera- oder der Tonmann oder der Cutter viel selbst interagieren dürfen und keine expliziten Anweisungen vom Regisseur bekommen. Dann tragen sie zur Schöpfungshöhe des Films als Miturheber bei.

Neben dem Filmwerk an sich bestehen rund um den Film auch vorbestehende Werke, die als eigenständige Werke zu betrachten sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Musik, Kostümbilder oder das Drehbuch bzw. die Romanvorlage handeln. Diese Werke gelten als eigenständige Schöpfungen und genießen daher auch ein separates Urheberrecht, dessen Verwertungsrechte beim entsprechenden Urheber liegen. Der Urheber hat die entsprechenden Nutzungsrechte zur Veröffentlichung im Rahmen des Films mittels Lizenz erteilt.

4. Verwertung und Nutzung eines Films

Bei Filmwerken liegt das Verwertungsrecht beim Urheber. Das bedeutet: Er allein entscheidet, in welcher Form der Film verwertet wird. Der Rechteinhaber entscheidet, ob der Film der breiten Öffentlichkeit oder nur einem kleinen Kreis zugänglich gemacht wird.

Außerdem hat der Urheber die Möglichkeit, dritten Personen Nutzungsrechte einzuräumen. Diese können zeitlich, räumlich oder inhaltlich beschränkt sein. So können beispielsweise Kinos, Fernsehsender oder Streaming-Dienste eine Lizenz erwerben, die es ihnen erlaubt, den Film zu zeigen.

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LESEEMPFEHLUNG

Mehr zum Thema Nutzungsrechte lesen Sie in unserem Artikel “Bilder, Logos, Grafiken: So können Sie als Urheber Nutzungsrechte per Lizenz beschränken”.

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Der urheberrechtliche Schutz für Filme und Videos erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Werk gilt dann als gemeinfrei und kann ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt oder öffentlich vorgeführt werden.

Übrigens: Wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk als Inspirationsquelle für ein neues Werk dient, ist das rechtlich unbedenklich, sofern es stark abgeändert wurde und ein eigenes schützenswertes Werk darstellt. Dies ist beispielsweise bei Parodien der Fall. Beispielsweise die Scary Movie Filme als Parodie zum Horror-Klassiker Scream oder Der Schuh des Manitu als Parodie zum Kult-Western Winnetou.

5. Filmausschnitte ohne Einwilligung für eigene Videos verwenden: erlaubt oder verboten?

Oftmals ist es Gang und Gäbe, Musik- und Filmausschnitte für Videoproduktionen zu nutzen. Besonders auf TikTok, YouTube oder in den Instagram-Reels sind diese sehr beliebt. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Im Internet kursiert das Gerücht, dass 15 Sekunden eines Film- oder Musikstücks nach § 10 UrhDaG als geringfügige Nutzung verwendet werden dürfen, ohne dass urheberrechtliche Konsequenzen drohen. Dies ist aber nicht der Fall, da es sich nur um eine widerlegliche Vermutung handelt, damit Upload-Plattformen wie Youtube oder TikTok Uploads nicht automatisch blockieren müssen. 

Auch die Instagram Sound Collection hilft nur bedingt. Denn Sie müssen sich vor allem an die jeweiligen Bedingungen der Plattform halten. Diese setzen meistens voraus, dass Sie die Videos mit Musik aus der Sound Collection nicht auf anderen Plattformen außerhalb von Meta teilen dürfen. Posten Sie beispielsweise ein Insta-Reel mit Musik aus der Instagram Musikbibliothek, dürfen Sie das Video nicht gleichzeitig auch auf TikTok oder YouTube hochladen. Außerdem dürfen Songs aus der Musikbibliothek nicht kommerziell genutzt werden. 

6. Filme öffentlich vorführen: Ohne Lizenzvertrag geht’s nicht

Öffentliche Vorführungen von Filmen bedürfen einer Einwilligung des Urhebers bzw. eines Lizenzvertrags. Aber wann gilt eine Filmvorführung als nicht öffentlich? Laut § 15 Abs. 3 UrhG gilt eine Vorführung als nicht öffentlich, wenn der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.

Filmvorführungen, die nicht in einem privaten, kleinen Kreis stattfinden, sind dementsprechend öffentlich. Dabei kann es sich um die Filmvorführung für alle Schüler einer Schule handeln, einen Gottesdienst oder ein Seminar, für das öffentlich geworben wurde.

Bei einer öffentlichen Veranstaltung stehen Sie in der Regel nicht im persönlichen Verhältnis zum Gastgeber. Dies ist bei einer Filmvorführung im privaten Kreis, beispielsweise mit Freunden und/oder der Familie, der Fall. Bei einer privaten Filmvorführung ist der Personenkreis im Gegensatz zur öffentlichen Filmvorführung begrenzt.

WUSSTEN SIE’S SCHON?

Bei Filmvorführungen im Verein oder im Klassenverband ist Vorsicht geboten. In der Regel ist auch hier die Einholung einer Lizenz erforderlich. Viele Bundesländer haben allerdings spezielle Rahmenverträge abgeschlossen oder spezielle Schullizenzen erworben. Machen Sie beispielsweise einen Filmeabend im Vereinsvorstand im geschlossenen Kreis und bewerben die Vorführung nicht, kann diese im Einzelfall ohne Lizenz zulässig sein. 

Übrigens: DVDs und BluRays, die im Handel erhältlich sind, dürfen grundsätzlich nur auf privaten Filmvorführungen gezeigt werden. Dies ist auf dem Medium, in der Regel hinten auf der Hülle, teilweise sogar auf der Disc vermerkt. Gleiches gilt auch für Medien, die in einer Bibliothek ausgeliehen werden können und für Filme auf Streaming-Portalen wie Netflix und Co.

7. Urheberrechtsverletzung beim Film: Diese Konsequenzen drohen

Wenn Sie einen Film ohne die Erlaubnis des Urhebers vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht haben, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. In diesem Fall kann Ihnen eine Abmahnung drohen. Der Urheber hat das Recht, Sie auf den Verstoß hinzuweisen, eine Unterlassungserklärung von Ihnen zu fordern und ggf. sogar Schadensersatz zu verlangen.

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LESEEMPFEHLUNG

Mehr zum Thema Urheberrechtsverletzungen lesen Sie in unserem Artikel “Verstoß gegen das Urheberrecht: So teuer wird’s bei einer Abmahnung”.

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Die Verjährungsfrist von Urheberrechtsverletzungen beträgt je nach Rechtsanspruch drei oder zehn Jahre. Allerdings beginnt die Frist nicht mit dem Tattag, sondern erst zum Ende des Jahres, in welchem der Urheber Kenntnis vom Verstoß erlangt hat.

8. Fazit zum Urheberrecht im Film

Die Gesetze im Urheberrecht regeln, inwiefern Filme geschützt sind. Das Nutzungsrecht eines urheberrechtlich geschützten Filmwerkes können Sie beim Rechteinhaber im Rahmen einer Lizenz erwerben. Das kann in einigen Fällen der Urheber selbst sein. Bei den meisten Spielfilmen und Blockbustern müssen Sie die Lizenzen allerdings bei den jeweiligen Studios oder einer Lizenzagentur erwerben. Somit haben Sie die Möglichkeit, das Werk öffentlich vorzuführen oder im Rahmen der Nutzungsrechte zu vervielfältigen oder längere Ausschnitte daraus zu verwenden.

Wollen Sie Musik und Filmausschnitte für Ihren Social Media Kanal oder generell zu gewerblichen Zwecken nutzen, brauchen Sie eine entsprechende Lizenz, wenn Sie sich nicht auf eine gesetzlich erlaubte Nutzung stützen können.

Private Filmvorführungen können ohne Lizenz stattfinden. Für öffentliche Veranstaltungen bedarf es allerdings einer Lizenz. Wollen Vereine auf Nummer sicher gehen, sollten sie ebenfalls eine Lizenz einholen.

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9. FAQ zum Urheberrecht bei Filmen

Wann erlischt das Urheberrecht für Filme?

Das Urheberrecht für Filme erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers: hierzu gehören Regisseur, Drehbuchautor oder Kameramann. Erst danach ist das Werk gemeinfrei. Bei Filmen mit vielen Beteiligten kann sich diese Frist erheblich verlängern, da der letzte Miturheber entscheidend ist.

Wie viele Sekunden eines Films darf ich ohne Urheberrechtsverletzung verwenden?

Es gibt keine Sekundenregel. Jede Nutzung eines Film­ausschnitts ist urheberrechtlich geschützt: Auch wenige Sekunden können eine Rechtsverletzung darstellen. Erlaubt ist die Verwendung nur, wenn beispielsweise das Zitatrecht greift. Dafür muss der Ausschnitt notwendig sein und inhaltlich kommentiert oder analysiert werden.

Welche Filme dürfen öffentlich gezeigt werden?

Filme dürfen grundsätzlich nur dann öffentlich gezeigt werden, wenn dafür die erforderlichen Nutzungsrechte oder Lizenzen vorliegen. Der Kauf einer DVD, Blu-ray oder eines Streaming-Abos berechtigt normalerweise nur zur privaten Nutzung. Für öffentliche Vorführungen, etwa in Schulen, Vereinen, Gaststätten oder bei Veranstaltungen, ist häufig eine zusätzliche Lizenz erforderlich.

Ohne entsprechende Erlaubnis können Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen drohen.

Welche Filme gelten als gemeinfrei?

Filme gelten in Deutschland grundsätzlich dann als gemeinfrei, wenn der urheberrechtliche Schutz abgelaufen ist. Das ist meist 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Urhebers der Fall. Bei Filmen können dabei verschiedene Rechte von Regisseuren, Drehbuchautoren, Komponisten oder Produzenten relevant sein.

Gemeinfreie Filme dürfen grundsätzlich ohne Zustimmung öffentlich genutzt oder verbreitet werden.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Film öffentlich zeigen will?

Wer einen Film öffentlich zeigen möchte, sollte vorab prüfen, ob die notwendigen Vorführrechte vorliegen. Häufig ist dafür eine Lizenz des Rechteinhabers oder eines Verleihers erforderlich. Außerdem können zusätzliche Pflichten bestehen, etwa im Jugendschutz oder bei Musikrechten.

Besonders bei Veranstaltungen, Vereinsabenden oder gewerblichen Vorführungen sollten die urheberrechtlichen Vorgaben sorgfältig beachtet werden.

 

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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