Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

Urheberrecht: Universal Music Group gibt Programm für Nutzung auf Facebook frei

(10 Bewertungen, 3.40 von 5)

Worum geht's?

Völlig legal können in Zukunft Musiktitel und Videos sämtlicher Künstler der UMG auf Facebook und Instagram eingestellt werden. Die Zusammenarbeit könnte richtungsweisend sein: Zum ersten Mal finden eine Social-Media-Plattform und ein Musikunternehmen einen Weg, lizenzierte Songs für ein breites Publikum nutzbar zu machen.

Das Star-Wars-Theme zur Dia-Show

Die Universal Music Group hat einige der ganz großen Stars unter Vertrag: U2 und die Rolling Stones, Queen und Elton John, Amy Winehouse, Katy Perry und viele weitere. Wer Videos mit Musik dieser Künstler in den sozialen Medien teilen wollte, bekam bisher schnell Probleme: Aufgrund des Urheberrechts wurden die Clips von Anfang an blockiert oder gleich wieder gelöscht.

Auf Facebook können nun Musik und Videos der Künstler frei verwendet werden: als Hintergrund für eigene kleine Filme oder um Freunden den neuen Lieblingssong vorzustellen.

Rechteinhaber suchen Kooperation mit Social Media

Von der bisher einzigartigen Kooperation erwarten beide Seiten Vorteile. Facebook dürfte für Musikfans an Attraktivität gewinnen, wenn Filme und Videos mit angesagten Hits ins eigene Profil geladen werden können. Bei Universal geht man davon aus, zusammen mit dem großen Partner neue Möglichkeiten zu entwickeln, um dem Publikum aktuelle Musik zu präsentieren. Was das für Formen sein können, ist noch offen.

Auch über finanzielle Einzelheiten ihres Deals äußern sich die Beteiligten nicht. Klar ist aber, dass die Vereinbarung mehrere Jahre lang gelten soll. Sie umfasst den gesamten Katalog von Universal Music einerseits und die Medien Facebook, Messenger, Instagram und Oculus andererseits.

Fazit

Die Lizenzstreitigkeiten zwischen Musikfirmen und Internetanbietern haben bei Musikfans in den letzten Jahren für viel Unmut gesorgt. Selbst eine leise Hintergrundmusik konnte dafür sorgen, dass selbst produzierte Filme gelöscht wurden. Dass mit Facebook und der Universal Music Group nun zwei bedeutende Vertreter der Konfliktparteien eine Einigung getroffen haben, lässt hoffen, dass weitere Kooperationen möglich sind.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.

h.brandhorst@gmx.de
Merkwürdig!Ich streame seit Beginn von Corona in meinem Namen aber in Auftrag der ev. Kirchengemeinde Kamen die Gottesdienste auf Facebook (live).
Jetzt hat Facebook bei Zweien den Vermerk der Urheberrechtsve rletzungen angegeben.Ein Festgottesdiens t wurde teilweise stumm gestellt der andere mit dem Vermerk auf UMG und seine Ansprüche an einem Werk.
Wenn aber UMG und Facebook sich geeinigt haben was soll das Ganze dann?

1

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details