Abo- und Vertragsfallen im Internet

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Worum geht's?

Täglich finden sich neue Angebote im Internet um "gratis" oder "kostenfrei" seinen Stammbaum erforschen zu lassen, die Lebenserwartung zu  berechnen, SMS-Dienste in Anspruch zu nehmen, Witze zu lesen, neue Sudoko-Rätsel zu lösen oder  sein  Wissen für die Führerscheinprüfung zu testen.

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Alle Angebote haben eines gemein, sie sehen aus, als wären sie kostenlos, stellen für Verbraucher aber oftmals eine teure Abo- oder Vertragsfalle dar.

Wer sich für die scheinbar kostenlosen Angebote anmeldet, erlebt kurze Zeit später eine böse Überraschung, wenn er aufgefordert wird, für die Nutzung saftige Rechnungen zu bezahlen. In den meisten Fällen ist es zwar so, dass die anfallenden Kosten sehr wohl auf der Angebotsseite aufgeführt sind, allerdings so klein und versteckt im „Kleingedruckten“ oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), so dass sie leicht übersehen werden können. Die betroffenen Verbraucher sind sich deswegen in den meisten Fällen nicht sicher, ob Sie durch die Eingabe ihrer Daten oder die Nutzung der Dienste einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen haben.

Tausende Nutzer tappen täglich in solche Fallen. Nur die wenigsten Betroffenen wehren sich gegen diese Geschäftemacherei. Aus Unkenntnis oder aus Angst vor den in den Rechnungen angedrohten Konsequenzen zahlen sie den geforderten Betrag (meist gerade noch unter 100 Euro), um die Sache aus der Welt zu haben. Dass man bei versteckten Preisangaben oftmals nicht bezahlen muss, wissen die wenigsten. Doch genau dies haben verschiedene Gerichte in der Vergangenheit mehrfach entschieden, so etwa das AG München.

Alles was Recht ist - was kann man tun?

Zunächst ist es wichtig, eine entsprechende Rechnung nicht auf die lange Bank zu schieben, von alleine erledigt sich das Problem nicht. Es gibt nun mehrere Möglichkeiten zu reagieren. Einerseits kann man den Anbieter direkt anschreiben und um Nachweis über den Vertragsschluss auffordern, da der Anbieter diesen beweisen muss. Hierfür stellen die Verbraucherzentralen Musterschreiben zur Verfügung.

Oftmals berufen sich Anbieter auf eine gespeicherte IP-Adresse. Über diese kann zwar ggf. der Anschlussinhaber, in der Regel aber nicht die konkrete  Person des Vertragsschließenden ermittelt werden.

Man kann sich im Einzelfall je nach Gestaltung der Website auch darauf berufen, über die Kosten vom Anbieter nicht informiert worden zu sein und somit den Vertragsschluss in Unkenntnis eines wesentlichen Details des Vertrages herbeigeführt zu haben.

Grundsätzlich besteht zudem bei jedem abgeschlossenen Vertrag im Internet ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn ein Verbraucher mit einem Unternehmer Verträge schließt. Dabei ist zu beachten, dass der Widerruf in Textform erfolgen muss. Wird der Widerruf ignoriert oder wendet der Anbieter ein, das Widerrufsrecht sei aufgrund der bereits erfolgten Ausführung der Leistung erloschen und erhält der Verbraucher daraufhin weitere Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen eines Inkasso-Büros, sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt oder eine der Verbraucherzentralen eingeschaltet werden. Um später einen Nachweis zu haben, sollten sie den gesamten Schriftverkehr kopieren und aufbewahren.

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Inzwischen haben mehrere Gerichte entschieden, dass Abos sowie die automatische Verlängerung von Probeabos nur wirksam sind, wenn in den Vertragsbedingungen ausdrücklich und eindeutig auf die Verlängerung des Vertrages und die Möglichkeiten der Kündigung hingewiesen worden ist. Ist für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar, wieviel er wofür bezahlen muss oder wie lange er sich vertraglich bindet, ist der Vertrag in der Regel unwirksam. Dies betrifft insbesondere so genannte überraschende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Abofallen sind auch für Konkurrenten ein Dorn im Auge...

Nicht nur Verbraucher und Verbraucherschützer sehen in Abo- und Vertragsfallen ein gefährliches und teures Angebot, auch Wettbewerber in dem gleichen Marktsegment sind betroffen. So hat das Landgericht Stuttgart (Az.: 17 O 490/06, Urteil vom 15.05.07) entschieden, dass Abo- und Vertragsfallen dazu geeignet sind, den "Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen".

Durch die entsprechende Anpreisung des scheinbaren Gratis-Angebots sah das Gericht darin einen Fall der irreführenden Blickfangwerbung und führte aus: "Den Werbenden trifft daher die Pflicht, die Preisbestandteile klar und ähnlich deutlich wie die Blickfangwerbung herauszustellen. Diesen Anforderungen genügt die Werbeseite der Beklagten nicht. Angesichts der reißerischen Aufmachung der Werbung mit Gratis-SMS und Gewinnspiel hätte ein deutlich hervortretender, klarstellender Hinweis auf eine vertragliche Bindung mit Preisangabe erfolgen müssen. Der leicht zu überlesende Hinweis am Ende des Fußnotentextes reicht nicht aus."

Hierin liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

In einem vergleichbaren Fall hat auch das Landgericht Berlin (Az.: 96 O 175/07, Urteil vom 28.11.2007) entschieden, dass die Verbrauchern eingeräumte Möglichkeit auf einer Website Gratisdownloads durchführen zu können, wenn mit Anmeldung ein Vertrag mit 12-monatiger Laufzeit abgeschlossen wird ohne dass dies ausreichend kenntlich gemacht wurde, wettbewerbswidrig ist. In einem solchen Fall liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor.

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Heike
Ich kann nur vor immoscout24 warnen

Schlimme abofalle

Kommuniziert das… es ist wirklich schlimm, was solche Internet Portale machen

Wo ist hier unsere Regierung??

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Christa
Auch von uns fordert Immobilienscout 24 nun für ein angebliches Abo viel Geld.

Vorher war auf der Internetseite zu lesen:
"kostenlos inserieren" (Seite wurde inzwischen geändert !)

Wir sind bereits verklagt worden und wir werden uns dagegen wehren !

Lg
Christa

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heldenhaut
Letzte Woche habe ich nicht schlecht gestaunt, als Shutterstock 60 Euro ungefragt abbuchte. Logge mich ein und sehe doch, dass ich letztes Jahr nicht 5 Bilder gekauft habe, die 365 Tage lang gedownloadet werden können, bis keine Lizenz mehr übrig ist(also 5 gekauft), sondern dass ich ALLER 365 Tage 60 Euro bezahle. Also, DAS war NIRGENDs zu erkennen. Hab dann mal gekündigt. Aber zahlen muss ich trotzdem. Unbelievable.
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Kerstin
Ich habe eine Probepackung für ein Schlafmittel bestellt und bin in die Abofalle getappt. Habe sofort am gleichen Tag per Mail widerrufen. Jetzt habe ich die Probepackung bekommen mit den Hinweis, dass ich erst nach der ersten Lieferung widerrufen kann. Was kann ich tun.
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Anonym
Guest sagte :
Was ist, wenn man Nur probieren will, dann aber vergisst zu kündigen???

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Viktor
Hallo ich habe mir bei vernasche die Welt eine Box gekauft ohne zu Wissen das es ein 6 Monatiges Abo war. Als ich es Kündigen wollte stand da das ich erst nach den 6 Monaten Kündigen kann. Aber als ich es bestellt hab stand da "Gemütlich Online Stornieren" aber man kann erst nach den 6 Monaten Kündigen. Und die Firma will mir jetzt eine Rechnung stellen obwohl ich nur einmal gezahlt habe und die eine Box habe ich ja bekommen aber dann haben sie mir keine weiteren Boxen mehr geliefert und ich habe auch nichts gezahlt und jetzt soll ich zahlen obwohl ich nichts bekommen habe. Ich würde mich über eine Antwort freuen ob sie mir jetzt eine Rechnung stellen können. Und nirgendswo stand am Anfang als ich bestellt habe dass man das erst nach den 6 Monaten Kündigen kann. Das steht ganz klein unten im Support und ich fühle mich verarscht und will diese Rechnung nicht zahlen weil ich 1. nichts bekommen habe. 2. Es nirgendswo stand dass ich erst nach 6 Monaten Kündigen kann. Ich bitte um Hilfe!!
Liebe Grüße Viktor

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Vsbsv
Haben sie es jetzt gezahlt? Ich bin auch in die Falle getappt bei den und bekomme seit 1 Monat dauerhaft emails zur Zahlungsaufford erung !
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Pablo Navarro
Genau das gleiche ist mir passiert. Fandest du eine Lösung?
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Sonja Kranz
Hab in die Seite Wahrsagen geschaut schon kam Rechnung muss ich sie zahlen?
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Gast
Auch ich bekam von der digitalen Ausgabe der ZEIT eine Rechnung für ein Abonnement, das ich angeblich abgeschlossen habe. Telefonisch wurde mir zugesichert, dass alles storniert sei. Dennoch erhielt ich wenige Tage später eine zweite Rechnung. Offenbar wurde das Ausfüllen einer Umfrage als Abschluss eines Abos gewertet. Schade, dass eine Zeitung, die ich bisher für seriös hielt, mit derart unlauteren Mitteln arbeitet. Wir erwägen jetzt die Kündigung der Printausgabe der ZEIT.
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