Video on Demand: Tauschbörsen vs. Online-Videotheken

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Worum geht's?

Wollte man früher ein Video schauen, war der Weg ins Kaufhaus oder in die Videothek um die Ecke unumgänglich. Das hat sich mit dem Einzug von Breitbandzugängen für das Internet geändert. Viele Nutzer laden sich heute ihre Wunschfilme bequem aus dem Internet auf ihren PC, brennen diese auf DVD oder streamen Sie per Netzwerk direkt auf den Fernseher.

Leider geschieht dies oft illegal über die Nutzung von Tauschbörsen. Über das massive Vorgehen der Musikindustrie gegen Tauschbörsen-Nutzer im Wege massenhafter Abmahnungen und Strafanzeigen haben wir bereits mehrfach berichtet.

Tauschbörsen sind illegal. Von einer oft schlechten Qualität und dem Sicherheitsrisiko durch Viren und Trojanerma mal abgesehen.

Um es noch einmal klar zu sagen, Tauschbörsen sind nicht illegal, auch deren Nutzung ist an sich nicht illegal. Illegal wird die Nutzung von Tauschbörsen aber immer dann, wenn urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung der Urheber oder Rechteverwerter im Internet verbreitet werden. Für die rechtliche Bewertung der Tauschbörsennutzung ist es dabei unerheblich, ob Musikstücke oder Filme getauscht werden. Für jeden halbwegs aktuellen und erfolgreichen Film kann man also davon ausgehen, dass die Rechteinhaber Ihre Zustimmung zu einer kostenlosen Verbreitung im Internet nicht gegeben haben. Wer also Tauschbörsen illegal nutzt und dabei – etwa von den privaten Internet-Patrouillen der ProMedia GmbH - erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige sowie einer Abmahnung, verbunden mit erheblichen Kosten, rechnen.

Eine Abmahnung wegen illegaler Tauschbörsennutzung kann - je nachdem welche Kanzlei abmahnt und wie viele Musikstücke oder Filme getauscht wurden - schnell mehrere Tausend Euro an Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Einer Abmahnung geht zudem oft ein Strafverfahren voraus. Wird auf eine Abmahnung nicht reagiert, kann es zudem zu gerichtlichen Verfahren kommen. Aufgrund der hohen Streitwerte, die die Gerichte hier annehmen (teilweise 10.000,00 Euro Streitwert pro Lied), sind Tauschbörsen für die abgemahnten Nutzer dann alles andere als kostenlos.

Selbst wenn Tauschbörsen legal wären, kostenlos sind die dort angebotenen Filme bei näherem Hinsehen auch aus einem weiteren Grund nicht. Der Download erfolgt gegenüber professionellen Video-on-Demand Anbietern zumeist äußerst langsam. Da kommen pro Film schon mal Stromkosten für den PC von mehreren Stunden oder Tagen zusammen. Oder die „Anbieter“, z.B. von so genannten Usenet Zugängen, berechnen eine oft nicht unerhebliche monatliche Grundgebühr, die sich nicht wesentlich von der einer legalen Online-Videothek unterscheidet. Dazu kommt, dass Sie ganz im Sinne des Peer-to-Peer Filesharings auch ständig Dateien für andere User uploaden müssen, was in vielen Fällen nicht nur illegal ist, sondern auch zumeist eine komplette Blockade ihres Internetzugangs bedeutet.

Die Qualität der Filesharingdateien läßt außerdem oft zu wünschen übrig. Die Bildqualität ist pixelig, verwackelt oder unscharf. Mal fehlen Teile der Tonspur, mal hört man Zuschauer im Hintergrund lachen weil der Ton im Kino mitgeschnitten wurde. Oder der vermeintliche Blockbuster entpuppt sich gar als Viren- und Trojaner verseuchter Pornofilm.

Video-on-Demand-Anbieter als günstige, legale Alternative

Diese meisten der bei Tauschbörsen auftretenden Probleme gibt es bei legalen Video-on-Demand-Angeboten nicht. Die Video-on-Demand Dienste, wie videoload (T-Online) oder Maxdome (ProSiebenSat.1 Media und United Internet) haben Verträge mit den Inhabern der Rechte an den Filmen geschlossen, Abmahnungen sind hier also nicht zu erwarten. Die Qualität der Filme ist weitgehend in Ordnung (bis zu 1908 kBit/s). Über Viren, Trojaner & Co., die mit dem Download geliefert werden könnten, muss man sich keine Gedanken machen.

Fazit:

Tauschbörsen sind (auf den ersten Blick) kostenfrei. Dafür ist das Tauschen von Filmen oft illegal und die Qualität ist mäßig. Auch Sicherheitsaspekte - etwa durch das unbeabsichtigte Herunterladen von Trojanern statt eines Films - sollten bedacht werden. Hier punkten die Dienste, die Video-on-Demand anbieten. Diese sind legal, die Qualität stimmt, es gibt kaum ein Sicherheitsrisiko beim Download. Dafür müssen die Filme bezahlt werden, zudem sollte bei manchen Abo-Modellen eine nicht unerhebliche Mindestlaufzeit der Verträge bedacht werden.

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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